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BUNDESRICHTER / Neue Verfahrensgrundsätze bei der Bestellung
Aus einem Eklat gelernt
Zwei Jahre nach einer hoch umstrittenen Entscheidung gibt es jetzt neue Grundsätze für die Wahl von Bundesrichtern: Auswahl und Transparenz werden verbessert.
BERLIN/STUTTGART Der Richterwahlausschuss (aus den 16 Landesjustizministern
und eben so vielen Bundestagsabgeordneten) hat sich bei einer Gegenstimme auf ein
modifiziertes Verfahren für die Wahl von Richtern zu den obersten Bundesgerichten verständigt.
Die wichtigste Änderung: "Alle Wahlvorschläge werden in die geheime Wahl einbezogen."
Bisher nämlich stimmten sich die Mitglieder des Ausschusses, die in der Regel
alle auch Mitglieder einer Partei sind, im Vorfeld solange ab, dass gerade so
viele Richter auf der Liste für die Wahl übrig blieben, wie es freie Stellen zu besetzen gab.
Außerdem soll das vorgeschriebene Votum des Präsidialrats des jeweiligen
Bundesgerichts zur fachlichen und persönlichen Eignung des Bewerbers eingehend
begründet werden. Dieser Stellungnahme dürfte damit im Fall des Falles eine größere
Bedeutung für die endgültige Wahlentscheidung zukommen.
Im Februar 2001 war es zu einem Eklat gekommen, als nach dem deutlich ablehnenden Votum des Präsidialrats des Bundesgerichtshofs ("die fachliche Eignung wird nicht bejaht") zwei Richter gleichwohl auf die Wahlliste kamen und gewählt wurden. Als sehr qualifiziert eingestufte Bewerber blieben dagegen außen vor. Unter Berufung auf Artikel 33 Grundgesetz, der Eignung, Befähigung und fachliche Leistung zur Zugangsvoraussetzung für öffentliche Ämter macht, hatte vor allem Baden-Württembergs Ex-Justizminister Ulrich Goll scharfe Kritik geübt.
Auch wenn die jetzige Neuregelung deutlich hinter den vom Land im Bundesrat eingebrachten Reformvorschlägen zurückbleibt, lobte sie Goll-Nachfolgerin Corinna Werwigk-Hertneck gestern: "Besser der Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach."
Quelle: Südwestpresse, 12.04.2003
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