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Das Bundeskriminalamt (BKA) trägt zusammen mit den Polizeien des Bundes und der Länder sowie in Kooperation mit den ausländischen Strafverfolgungsbehörden aktiv zur Aufrechterhaltung der Inneren Sicherheit und damit des Inneren Friedens in einem freiheitlichen demokratischen Europa bei. Wie bei jeder staatlichen Behörde unterliegen auch die Zuständigkeiten und Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) einer gesetzlichen Regelung. Das BKA arbeitet mit einem fest umrissenen rechtlichen Auftrag. Der findet sich im Grundgesetz und im "Gesetz über das BKA".
Sitz dieser Bundesbehörde ist Wiesbaden; in Meckenheim bei Bonn und in Berlin sind weitere Standorte. Das Amt untersteht dem Bundesinnenministerium.
Das Bundeskriminalamt ist Partner der Polizeien des Bundes und der Länder. Laut Grundgesetz liegt die Polizeihoheit in Deutschland grundsätzlich bei den 16 Bundesländern. Doch darf die föderale Vielfalt nicht zu einem hinderlichen Nebeneinander werden. Daher hat das Bundeskriminalamt die Aufgabe, als zentrale Kriminalpolizei in Deutschland die Verbrechensbekämpfung auf nationaler und internationaler Ebene zu koordinieren.
Über das BKA läuft der gesamte Dienstverkehr der deutschen Polizei mit dem Ausland. So werden wichtige Informationen gebündelt und eine einheitliche rechtliche Handhabung gewährleistet Das BKA ermittelt in gesetzlich festgelegten, herausragenden internationalen Kriminalitätsfällen selbst oder immer dann, wenn von Seiten einer Staatsanwaltschaft wegen der Bedeutung einer Straftat ein entsprechender Auftrag vorliegt. Auch der persönliche Schutz der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes ist Sache des BKA.
Quelle:
BKA
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