Biometrie - Biometrische Daten
Was bedeutet eigentlich der Begriff Biometrie und biometrische Daten?
Hierzu Informationen
des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, Sachstand 14.11.01
Definition
Der Begriff Biometrie leitet sich von den griechischen Wörtern
- "bios" (Leben) und
- "metron" (Maß)
ab. Biometrie ist als Lehre von der Anwendung mathematisch-statistischer Methoden auf die
Mess- und Zahlenverhältnisse der Lebewesen und ihrer Einzelteile definiert. Da mit Hilfe der
Biometrie physische (körperliche) oder verhaltenstypische Merkmale erfasst und ausgewertet
werden können, ist sie als Wissenschaft der Körpermessung von Lebewesen zu betrachten. In
der Informationstechnologie bedeutet Biometrie das Erkennen von Benutzern aufgrund ihrer
persönlichen Eigenschaften.
Anwendung
Die Biometrie ermöglicht es, Zufälligkeiten der Natur mathematisch abzubilden. Sie dient daher in
unterschiedlichen Wissenschaftszweigen der Planung und Auswertung von Experimenten und
Erhebungen. Auf dem Gebiet der Medizin ergeben sich aufgrund dessen vor allem folgende
Anwendungen:
- Bereitstellung wissenschaftlicher Methoden zur Planung, Durchführung
und Auswertung klinischer Studien
- Bewertung von Diagnose- und Behandlungsverfahren
- Erforschung der Wahrscheinlichkeit möglicher Arzneimittelnebenwirkungen.
Ein weiterer wesentlicher Anwendungsbereich der Biometrie betrifft
- Identifikationssysteme zur
Erkennung von Personen. Dominierend sind hier Überwachungs- und Zugangskontrollsysteme
bei Polizei und Justiz, gefolgt vom Finanzbereich und den Bereichen Gesundheit, Sozialhilfe,
Computersicherheit und Zugang zu Telekommunikationssystemen.
Biometrische Verfahren zur Identifikation und Verifikation
- Biometrische Verfahren zur Erkennung von Personen wurden und werden entwickelt, um nur
Befugten den Zutritt zu bestimmten Gebäuden, Räumlichkeiten, Geldautomaten sowie speziellen
Bereichen der Informationstechnologie zu gewähren oder die Kontrolle von Personen z. B. an
Grenzübergängen oder Flughäfen zu verbessern. Sie finden auch bei der Dokumentenausstellung
und bei elektronischen Wegfahrsperren für Autos Anwendung. Darüber hinaus ist ihr
Einsatz bei der Abgabe von Willenserklärungen aufgrund automatischer Unterschriftenprüfung im
elektronischen Rechtsverkehr möglich. Eine Aufnahme biometrischer Merkmale in Pässe und
Personalausweise kann zur Erhöhung sowohl der Sicherheit als auch der Fälschungssicherheit
entsprechender Dokumente beitragen.
- Grundlage biometrischer Verfahren zum computergestützten Erkennen von Menschen bilden
biologische Merkmale, wie Fingerabdruck, Handabdruck, Hand- und Fingergeometrie, Gesicht,
Auge (Iris und Netzhaut) und sogar der Körpergeruch, oder verhaltensspezifische Merkmale, wie
die Stimme, typische Körperbewegungen, die Unterschrift oder der Rhythmus der
Tastaturbetätigung. Um diese Merkmale auswerten zu können, werden die Daten zunächst
erfasst und mit Hilfe mathematisch-statistischer Methoden so abstrahiert, dass von den
wesentlichen Merkmalen Referenzmuster in Dateien (teilweise verschlüsselt) abgespeichert
werden können. Als Messgeräte dienen Sensoren oder Scanner, wie z. B. Fingerabdruckleser,
Iris-Scanner, Gesichts-, Sprecher- oder Schrifterkennungsautomaten.
- Systeme zur Identifizierung dienen dem Identitätsnachweis der Person. Durch einen Vergleich mit den gespeicherten Referenzdaten vieler Individuen (1:n-Vergleich = "one-to-many") wird die
Identität einer Person ermittelt. Systeme zur Verifizierung stellen fest, ob die von einer Person
behauptete Identität tatsächlich zutrifft. Hierzu werden die Eingangsdaten mit den für die
bestimmte Person gespeicherten Referenzdaten verglichen (1:1-Vergleich = "one-to-one").
Beurteilung biometrischer Verfahren
- Da die Ergebnisse biometrischer Verfahren aus Wahrscheinlichkeitsberechnungen abgeleitet
werden, ist eine hundertprozentige Sicherheit nicht gegeben.
- Voraussetzung für einen sinnvollen Einsatz biometrischer Verfahren zur Identifikation von
Personen ist die Erfassung geeigneter Charakteristika zur unverwechselbaren Unterscheidung
einzelner Individuen. Biometrische Merkmale sind von Unbefugten schwer zu fälschen oder zu
kopieren, da sie an biologische Besonderheiten einer Person gebunden sind. Bei korrekter
Zuordnung zu Referenzdaten erlauben sie eine Überprüfung, ob es sich um die betreffende
Person handelt. Fingerabdruck-Verfahren gelten als kostengünstig und hinreichend sicher.
Handgeometrieverfahren gewährleisten aufgrund zu vieler Ähnlichkeiten bei unterschiedlichen
Individuen nur eine eingeschränkte Sicherheit. Verfahren zur Auswertung von Augenmerkmalen
werden als sehr sicher bewertet. Sie sind allerdings mit einem hohen Kostenaufwand verbunden
und werden wegen des (zwar ungefährlichen) Laserstrahls, der die Iris oder die Netzhaut
abtastet, nicht ohne weiteres akzeptiert. Gesichtserkennungsverfahren werden allgemein
akzeptiert, sind jedoch noch sehr kostenintensiv. Durch multiple Biometrie, die mehrere
unterschiedliche biologische Merkmale überprüft, lässt sich eine größtmögliche Sicherheit
erreichen.
- Voraussetzung beim Einsatz biometrischer Verfahren ist in allen Bereichen die unbedingte
Zweckbindung und der Schutz der Referenzdaten, um zu verhindern, dass die erfassten
personenbezogenen Daten anderweitig und zum Nachteil der Person genutzt werden. Besondere
sicherheitstechnische Anforderungen sowie potenzielle soziale und gesellschaftliche Folgen sind
daher bei der Anwendung zu berücksichtigen.
Quellen:
- http://www.darmstadt.gmd.de/~scheuerm/lexikon/rahmen_eng.html
- http://www.datenschutz-berlin.de/jahresbe/98/teil3-5.htm
- http://www.identix.ch/Einfuehrung/Biometrie%20deutsch.html
- http://www.itas.fzk.de/deu/tadn/tadn001/tagungsbericht2.htm
Bearbeiter: Dr. Hildegund Seydel, Fachbereich VIII - Umwelt, Naturschutz,
Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung, Tel.: (030) 227-35632
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