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Abkürzung für
Die Aufgaben dieser Stellen sind u.a. in den §§ 304 ff. Sozialgesetzbuch III und § 107 Sozialgesetzbuch IV beschrieben.
Ab 01.01.2004 werden die BillBZ in Finanzkontrolle Schwarzarbeit - FKS umbenannt und u.a. durch die MitarbeiterInnen der AMI verstärkt.
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