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BillBZ

Abkürzung für

Die Aufgaben dieser Stellen sind u.a. in den §§ 304 ff. Sozialgesetzbuch III und § 107 Sozialgesetzbuch IV beschrieben.

Ab 01.01.2004 werden die BillBZ in Finanzkontrolle Schwarzarbeit - FKS umbenannt und u.a. durch die MitarbeiterInnen der AMI verstärkt.

 

 

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