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Bundesgerichtshof    -   BGH

Der Bundesgerichtshof (BGH) wurde am 1. Oktober 1950 in Karlsruhe errichtet.

Er ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege. Diese werden in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt.

In diesem Bereich sind rund 75% aller Richterinnen und Richter tätig.

Aufgaben des Bundesgerichtshofs

Der Bundesgerichtshof ist - bis auf wenige Ausnahmen - Revisionsgericht. Er hat deshalb neben der Wahrung der Gerechtigkeit im Einzelfall vor allem die Sicherung der Rechtseinheit und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.

Seine Arbeit beschränkt sich deshalb grundsätzlich auf die Nachprüfung der rechtlichen Beurteilung eines Falles durch die Vorinstanzen, während er an deren tatsächliche Feststellungen gebunden ist, sofern nicht gerade in bezug auf diese Feststellungen ein begründeter Revisionsangriff erhoben wird, indem ein Fehler im Verfahren der Vorinstanz aufgezeigt wird.

Beweisaufnahmen finden daher beim Bundesgerichtshof in aller Regel nicht statt; lediglich der für Patentsachen zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird auch als Berufungsgericht und damit als echtes Tatsachengericht tätig (§§ 110, 115 PatG).

Quelle und weitere Informationen:

 

 

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