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Betriebsnummer

Die Betriebsnummer ist ein Identifikationsmerkmal für den Namen, die Anschrift und die vom Arbeitsamt bestimmte Wirtschaftsklasse eines Betriebes.

Arbeitgeber (Betriebe, Vereine, Verwaltungen usw.) benötigen für die Meldung ihrer Beschäftigten zur Sozialversicherung eine Betriebsnummer. Mit dieser Nummer werden die Beiträge den entsprechenden Konten zugeordnet.

Ohne Betriebsnummer ist keine Anmeldung zur Sozialversicherung möglich. Des weiteren ist die Betriebsnummer erforderlich, um Beschäftigte bei den Krankenkassen an- und abzumelden.

Auch für betriebsbezogene Arbeitsgenehmigungen oder für Unfallanzeigen an die Berufsgenossenschaft ist die Betriebsnummer wichtig.

Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit
Eschberger Weg 68
66121 Saarbrücken
Fax.: 0681/849-499
Email: betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de

Grundsätzlich jeder Arbeitgeber, der Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigten möchte, benötigt eine Betriebsnummer. Auch für die Meldung der sogenannten geringfügig Beschäftigten (neudeutsch:"Mini-Jobs") wird eine Betriebsnummer benötigt.

Die Betriebsnummer wird inzwischen vom Betriebsnummerndienst der Bundesagentur für Arbeit vergeben. Die Kontaktdaten können Sie in dem Kasten finden.

 

Quelle:

 

 

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bobby proved