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BAMF, BAFl

BAFl ist eine Abkürzung für das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge.

Nach dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes wurde die Dienststelle in Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) umbenannt.

Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurden unter anderem

übertragen.

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird ein Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration eingerichtet, dessen Mitglieder über besondere Kenntnisse im Bereich der Bevölkerungswissenschaft, der Arbeitsmarktpolitik, der Migration oder der Integration verfügen. Der Zuwanderungsrat legt der Bundesregierung jährlich ein Gutachten zur Migrationslage in der Bundesrepublik Deutschland und zu deren absehbarer Entwicklung vor, das auch Empfehlungen zur Höchstzahl der Zuwanderer im Auswahlverfahren enthalten kann.

Die Zuwanderung im Auswahlverfahren nach einem Punktesystem wurde im Laufe des Vermittlungsverfahrens gestrichen (§§ 20, 79 AufenthG).

 

 

 

 

 

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