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Ausländerzentralregister   -   AZR

Zusätzlich zu den dezentral bei den Ausländerbehörden geführten Dateien wird für Ausländer zentral vom Bundesverwaltungsamt in Köln das Ausländerzentralregister geführt.

Rechtsgrundlage bildet das Gesetz über das Ausländerzentralregister vom 02. September 1994 (AZRG).

Das Ausländerzentralregister besteht aus einem allgemeinen Datenbestand und einer gesondert geführten Visadatei.

Im allgemeinen Datenbestand werden Daten von Ausländern gespeichert, die nicht nur vorübergehend ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. In bestimmten Fällen werden solche Daten aber auch gespeichert, ohne dass diese Voraussetzung vorliegt, z.B. wenn ein Asylantrag gestellt wird, bei Ausweisung oder Abschiebung, bei Einreisebedenken oder bei Ausschreibung zur Festnahme oder Aufenthaltsermittlung.

In der Visadatei werden die Daten von Ausländern gespeichert, die ein Visum beantragt haben. Die Visadatei enthält im wesentlichen Angaben zur Person des Visumantragstellers und über die zuständige Auslandsvertretung. Darüber hinaus führen die deutschen Auslandsvertretungen eigenständige Visadateien über die von ihnen erteilten Sichtvermerke (Visa und Transitvisa).

Jeder ausländische Bürger kann einen Antrag auf Auskunft über die eventuell über ihn gespeicherten Daten beim Bundesverwaltungsamt, Ausländerzentralregister, Barbarastr.1, 50735 Köln, stellen. Die Postanschrift lautet: 50728 Köln Tel.: (0221) 758-0; Fax: (0221) 758-2823.

 

Gesetzestexte:

 

Quelle:

 

 

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bobby proved