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A-Visum

Visum-Kategorie für den Flughafentransit (Kategorie "A"):

Rechtslage ab dem 01.01.2005

Da die Regelungen zur Visumerteilung für Visa zum Zwecke von Kurzaufenthalten im Wesentlichen der Regelungsmaterie des Schengener Durchführungsübereinkommens gehört, ergeben sich durch das Zuwanderungsgeetz keine gravierenden Änderungen der Rechtslage.

§ 26 Abs. 2 der Aufenthaltsverordnung stellt klar, dass das Transitvisum für den Flughafentransit kein Aufenthaltstitel im Sinne von § 4 AufenthG ist.

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bobby proved