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"Arbeitslosengeld II" - "Hartz IV"

Bisher waren "Hartz IV" und "Arbeitslosengeld II" nur theoretische Begriffe. Jetzt aber nimmt die vielleicht einschneidenste Reform der Nachkriegszeit für Langzeitarbeitslose langsam Gestalt an. Sie bringt teilweise drastische Veränderungen.

Der Ausstieg aus dem Sozialstaat alter Prägung hat einen Namen - "Hartz IV". Dahinter steht zunächst eine organisatorische Änderung - die Arbeitslosenhilfe (der Bundesagentur für Arbeit) und die Sozialhilfe (der Kommunen) soll in eine Hand geführt werden, von der die betroffenen Personen betreut werden.

Für die Menschen weit wichtiger ist die Frage, was für sie unter dem Strich herauskommt, wenn es künftig statt Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe nur Arbeitslosengeld II (AlG II) gibt. Dies lässt sich nur in der Tendenz sagen. Die aber ist eindeutig - wer vorher viel verdient hatte und damit eine höhere Arbeitslosenhilfe bekam, büßt künftig viel ein. Und in der Summe werden die Leistungen ebenfalls deutlich geringer ausfallen, im Einzelfall drastisch. Schätzungsweise werden drei Viertel der Leistungsempfänger schlechter gestellt sein als bisher, im Schnitt um 200 EUR weniger pro Monat. Und etwa 500 000 der drei Millionen Betroffenen werden leer ausgehen.

Hartz IV gilt als Kernstück der rot-grünen Reformpolitik, gar als wichtigste sozialpolitische Weichenstellung der Nachkriegszeit. Aus mehreren Gründen:

Hartz IV betrifft nicht das Arbeitslosengeld, sondern die Arbeitslosenhilfe. Arbeitslosenhilfe bekommen Arbeitslose derzeit, die zuvor zwölf oder maximal achtzehn Monate Arbeitslosengeld bekommen haben. Die Höhe ist an das letzte Einkommen gekoppelt.

Hartz IV ist beschlossene Sache und wird ab Januar nächsten Jahres Wirklichkeit werden. Die Betroffenen erhalten ein mehrseitiges Formular, auf dem sie ihr eigenes und das Vermögen ihres Partners angeben sollen.

Auch wenn das nicht gern gesagt wird: Ein Stück weit ist die gekappte Sozialhilfe gewollt. Sie soll dazu führen, dass sich arbeitsfähige Leistungsempfänger mehr als bisher um Zusatzverdienste bemühen.

Anmerkung: Das "Hartz-IV-Gesetz" wurde am 19. Dezember 2003 einvernehmlich vom unionsdominierten Bundesrat verabschiedet. Im Bundestag stimmten am selben Tag nur 16 Abgeordnete - je sechs von SPD und Grünen sowie je zwei von CDU und PDS - dagegen.

Quellen


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Anmerkung

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bobby proved