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Anti-Terror-Datei (ATDG)

Bei der Anti-Terror-Datei handelt es sich den Plänen des Bundesrates bzw. einzelner Politiker zufolge richtigerweise um eine Anti-Terror-Datenbank.

Die Begründung der Gesetzesinitiative aus dem Jahre 2005 nimmt Bezug auf die terroristische Bedrohungslage nach dem Anschlag auf das World-Trade-Center in New York (2001) und den Anschlägen auf das U-Bahn-Netz in Madrid im Jahre 2004. Nach den Attentatsversuchen in Großbritannien ist die Diskussion wieder stärker in die Öffentlichkeit gerückt. Zweck des Gesetzes ist es, dass mit Terrorabwehr betrauten Stellen (

die von ihnen gewonnenen Informationen austauschen.

Zu einem Gesetzesbeschluss ist es während der 15. Legislaturperiode nicht gekommen. Die Begründungen für die Ablehnungen von SPD, den Grünen und der FDP können dem unten angegebenen Verweis entnommen werden. In der politischen Diskussion des Jahres 2006 wurde der Aufbau einer Datenbank erneut eingefordert.

Ein Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder - Gemeinsame-Dateien-Gesetz wurde durch die Bundesregierung beschlossen und dem Bundesrat als besonders eilbedürftige Vorlage übermittelt (Bundesratsdrucksache 672/06).

Das Gesetz wurde am 22.12.2006 verkündet und am 30.12.2006 im Bundesgesetzblatt 2006 auf Seite 3409 veröffentlicht. Nach Artikel 5 des Geetzes ist es am 31.12.2006 in Kraft getreten und soll mit Ablauf des 30.12.2017 außer Kraft treten. Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten soll das Gesetz unter Einbeziehung eines wissenschaftlichen Sachverständigen evaluiert werden.

Das Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern (Antiterrordateigesetz - ATDG) ist Artikel 1 des Gesetzespaketes.

 

 

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Quellen:

 

 

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bobby proved