Sie befinden sich hier: Startseite -> Stichworte -> Anlage I Staaten

Anlage I Staaten - Positivstaaten - Positivstaater

Hiermit sind die in der Anlage I zur DVAuslG aufgeführten Staaten gemeint.

Rechtslage seit 01.01.2005

Bereits vor Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes war die Anlage 1 zur Durchführungsverordnung des Ausländergesetzes keine vollständige Aufzählung derjenigen Ausländer, die für die Einreise nach Deutschland kein Visum benötigen.

Durch das Inkrafttreten der unmittelbar anwendbaren EU-Visumverordnung (VO EU 539/2001) kamen zum Beispiel Bulgarien und Rumänien in den Genuss der visumfreien Einreise zu Kurzaufenthalten, ohne dass diese Staaten in der Anlage 1 zur DVAuslG aufgeführt waren.

§ 4 Abs. 1 AufenthG trägt der EU-VisumVO Rechnung indem er ausführt, dass Ausländer von dem Erfordernis des Aufenthaltstitels befreit sind, wenn dies durch das Recht der Europäischen Union bestimmt ist.

 

 

 

 

 

 

[ Inhaltsverzeichnis ] | [ Startseite ]

Falls ein Link nicht funktioniert sind wir für eine   kurze Nachricht   dankbar.

bobby proved