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Bekämpfungsstelle der Bundesanstalt für Arbeit gegen illegale Beschäftigung bei den einzelnen Arbeitsämtern.
Zusätzlich gibt es in manchen Arbeitsämtern "spezielle" AMI für die Überprüfung von Werkverträgen mit Firmen aus den MOE - Ländern (Mittel- und Osteuropa).
Die Aufgaben der AMI sind u.a. in den §§ 304 ff. Sozialgesetzbuch III beschrieben.
01.01.2004
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