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Ukraine

Staatsangehörige dieses Staates benötigen für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum (Art. 1 Abs. 1 EUVisumVO, § 4 I AufenthG, § 15 AufenthV). Der Umfang der erlaubten Erwerbstätigkeit ergibt sich aus dem Aufenthaltstitel (§ 4 Abs. 2 AufenthG).

Staatsangehörigkeitsschlüssel  "166"
Kraftfahrzeugkennzeichen  "UA"       *       ISO-Code-Kurzbezeichnung  "UA / UKR"

Flagge von Ukraine
Ukraine
Republik im Südwesten Osteuropas, 603700 km2, 50,66 Mio. Einwohner;
Hauptstadt: Kiew; Amtssprachen: Ukrainisch
(bei mehrheitlich russischer Bevölkerung auch noch Russisch).

Verfassung:

Foto: Nationalpass von Indien, Klick vergrößert.

Landeskunde:

Bevölkerung:

Wirtschaft und Verkehr:

Geschichte:

Quellen: wissen.de, Auswärtiges Amt, Wikipedia, Brockhaus u.a.

Diplomatische Vertretung Extern dieses Landes in Deutschland
Diplomatische Vertretung Extern Deutschlands in diesem Land.



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bobby proved