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Tunesien

Staatsangehörige dieses Staates benötigen für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum (Art. 1 Abs. 1 EUVisumVO, § 4 I AufenthG, § 15 AufenthV). Der Umfang der erlaubten Erwerbstätigkeit ergibt sich aus dem Aufenthaltstitel (§ 4 Abs. 2 AufenthG).

Staatsangehörigkeitsschlüssel  "285"
Kraftfahrzeugkennzeichen  "TN"       *       ISO-Code-Kurzbezeichnung  "TN / TUN"

Flagge von Tunesien
Tunesien
Republik in Nordafrika, 163610 km2, 9,59 Mio. Einwohner.
Hauptstadt: Tunis; Amtssprache: Arabisch.

Verfassung:

Landeskunde:

Bevölkerung:

Wirtschaft und Verkehr:

Geschichte:

Quellen: wissen.de, Auswärtiges Amt, Wikipedia, Brockhaus u.a.

Diplomatische Vertretung Extern dieses Landes in Deutschland
Diplomatische Vertretung Extern Deutschlands in diesem Land.



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bobby proved