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Türkei

Staatsangehörige dieses Staates benötigen für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum (Art. 1 Abs. 1 EUVisumVO, § 4 I AufenthG, § 15 AufenthV). Der Umfang der erlaubten Erwerbstätigkeit ergibt sich aus dem Aufenthaltstitel (§ 4 Abs. 2 AufenthG).
Bitte unbedingt beachten: ARB 1/80 und die Anwendungshinweise der ARB 1/80.

Staatsangehörigkeitsschlüssel  "163"
Kraftfahrzeugkennzeichen  "TR"       *       ISO-Code-Kurzbezeichnung  "TR / TUR"

Flagge der Türkei
Türkei
Republik in Kleinasien und Südost-Europa.
779452 km2, ca. 71 Millionen Einwohner.
Hauptstadt: Ankara; Amtssprache: Türkisch.

Foto: Nationalpass der Türkei, Klick vergrößert.

Verfassung

Landeskunde:

Bevölkerung:

Bildung und Schulwesen:

Wirtschaft und Verkehr:

Geschichte:

Quellen: wissen.de, Auswärtiges Amt, Wikipedia, Brockhaus u.a.

Diplomatische Vertretung Extern dieses Landes in Deutschland
Diplomatische Vertretung Extern Deutschlands in diesem Land.



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bobby proved