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Timor-Leste (früher Osttimor)

Staatsangehörige dieses Staates benötigen für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum (Art. 1 Abs. 1 EUVisumVO, § 4 I AufenthG, § 15 AufenthV). Der Umfang der erlaubten Erwerbstätigkeit ergibt sich aus dem Aufenthaltstitel (§ 4 Abs. 2 AufenthG).

Staatsangehörigkeitsschlüssel  "483"
Kraftfahrzeugkennzeichen  "-"       *       ISO-Code-Kurzbezeichnung  "TL / TLS"

Flagge von Timor-Leste
Timor-Leste
(frühere Bezeichnung Osttimor)
Staat auf dem Nord-Ost-Teil der Insel Timor (Kleine Sundainseln).
14 874 km2, 885 000 Einwohner
Hauptstadt: Dili. Amtssprache: Portugiesisch.

Verfassung

Landeskunde

Bevölkerung

Wirtschaft und Verkehr

Geschichte

Quellen: wissen.de, Auswärtiges Amt, Wikipedia, Brockhaus u.a.

Diplomatische Vertretung Extern dieses Landes in Deutschland
Diplomatische Vertretung Extern Deutschlands in diesem Land.



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bobby proved