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Thailand

Staatsangehörige dieses Staates benötigen für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum (Art. 1 Abs. 1 EUVisumVO, § 4 I AufenthG, § 15 AufenthV). Der Umfang der erlaubten Erwerbstätigkeit ergibt sich aus dem Aufenthaltstitel (§ 4 Abs. 2 AufenthG).

Staatsangehörigkeitsschlüssel  "476"
Kraftfahrzeugkennzeichen  "THA"       *       ISO-Code-Kurzbezeichnung  "TH / THA"

Flagge von Thailand
Thailand
bis 1939 und 1946-49 Siam
Thailand ist ein Königreich in Hinterindien, am Golf von T.,
513115 km2, 61,23 Mio. Einwohner.
Hauptstadt: Bangkok; Amtssprache: Thai.

Verfassung:

Foto: Nationalpass von Thailand.

Landeskunde:

Bevölkerung:

Wirtschaft und Verkehr:

Geschichte:

Quellen: wissen.de, Auswärtiges Amt, Wikipedia, Brockhaus u.a.

Diplomatische Vertretung Extern dieses Landes in Deutschland
Diplomatische Vertretung Extern Deutschlands in diesem Land.



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bobby proved