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Sri Lanka

Staatsangehörige dieses Staates benötigen für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum (Art. 1 Abs. 1 EUVisumVO, § 4 I AufenthG, § 15 AufenthV). Der Umfang der erlaubten Erwerbstätigkeit ergibt sich aus dem Aufenthaltstitel (§ 4 Abs. 2 AufenthG).

Staatsangehörigkeitsschlüssel  "431"
Kraftfahrzeugkennzeichen  "CL"       *       ISO-Code-Kurzbezeichnung  "LK / LKA"

Flagge von Sri Lanka
Sri Lanka
(bis 1972 Ceylon)
Staat vor der Südspitze Vorderindiens,
auf der Insel Ceylon und 23 kleinen Inseln im Indischen Ozean,
65610 km2, 19,24 Mio. Einwohner.
Hauptstadt Colombo; Amtssprachen: Singhalesisch und Tamil.

Verfassung

Landeskunde:

Bevölkerung:

Wirtschaft und Verkehr:

Geschichte:

Quellen: wissen.de, Auswärtiges Amt, Wikipedia, Brockhaus u.a.

Diplomatische Vertretung Extern dieses Landes in Deutschland
Diplomatische Vertretung Extern Deutschlands in diesem Land.



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bobby proved