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Nordkorea

Staatsangehörige dieses Staates benötigen für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum (Art. 1 Abs. 1 EUVisumVO, § 4 I AufenthG, § 15 AufenthV). Der Umfang der erlaubten Erwerbstätigkeit ergibt sich aus dem Aufenthaltstitel (§ 4 Abs. 2 AufenthG).

Staatsangehörigkeitsschlüssel  "434"
Kraftfahrzeugkennzeichen  "KN"       *       ISO-Code-Kurzbezeichnung  "KP / PRK"

Flagge von Nordkorea
Nordkorea
Volksrepublik im Norden der Halbinsel Korea. 121000 km2, 22,17 Mio. Einwohner.
Hauptstadt: Pjöngjang; Amtssprache: Koreanisch.

Verfassung:

Landeskunde für Gesamtkorea:

Bevölkerung:

Wirtschaft und Verkehr:

Geschichte:

Quellen: wissen.de, Auswärtiges Amt, Wikipedia, Brockhaus u.a.

Diplomatische Vertretung Extern dieses Landes in Deutschland
Diplomatische Vertretung Extern Deutschlands in diesem Land.



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bobby proved