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Mauretanien

Staatsangehörige dieses Staates benötigen für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum (Art. 1 Abs. 1 EUVisumVO, § 4 I AufenthG, § 15 AufenthV). Der Umfang der erlaubten Erwerbstätigkeit ergibt sich aus dem Aufenthaltstitel (§ 4 Abs. 2 AufenthG).

Staatsangehörigkeitsschlüssel  "239"
Kraftfahrzeugkennzeichen  "RIM"       *       ISO-Code-Kurzbezeichnung  "MR / MRT"

Foto: Nationalpass von Mauretanien, Klick vergrößert.

Flagge von Mauretanien
Mauretanien
Islamische Republik in Westafrika, 1.03 Mio. km2, ca. 2,5 Mio. Einwohner.
Hauptstadt: Nouakchott; Amtssprachen: Maurisches Arabisch, Französisch.

Verfassung

Landeskunde:

Bevölkerung:

Wirtschaft und Verkehr:

Geschichte:

Quellen: wissen.de, Auswärtiges Amt, Wikipedia, Brockhaus u.a.

Diplomatische Vertretung Extern dieses Landes in Deutschland
Diplomatische Vertretung Extern Deutschlands in diesem Land.



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bobby proved