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Malaysia

Staatsangehörige dieses Staates benötigen für die Einreise nach Deutschland zum Zwecke eines Kurzaufenhaltes keines Aufenthaltstitels, wenn Sie im Besitz eines Nationalpasses sind und die Vorausetzungen von Artikel 5 SDÜ erfüllen (§ 4 Abs. 1 AufenhG, § 15 AufenthV). Während des visumfreien Aufenthaltes ergibt sich der Umfang der erlaubten Erwerbstätigkeit aus § 17 AufenthV.

Staatsangehörigkeitsschlüssel  "482"
Kraftfahrzeugkennzeichen  "MAL"       *       ISO-Code-Kurzbezeichnung  "MY / MYS"

Flagge von Malaysia
Malaysia
ist ein Bundesstaat in Süd-Ost-Asien, 329758 km2, 21,79 Mio. Einwohner.
Hauptstadt: Kuala Lumpur, Regierungssitz: Putrajaya. Amtssprache: Bahasa Malaysia.

Foto: Nationalpass von Malaysia, Klick vergrößert.

Verfassung:

Landeskunde:

Bevölkerung:

Wirtschaft und Verkehr:

Geschichte:

Quellen: wissen.de, Auswärtiges Amt, Wikipedia, Brockhaus u.a.

Diplomatische Vertretung Extern dieses Landes in Deutschland
Diplomatische Vertretung Extern Deutschlands in diesem Land.



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bobby proved