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Libyen

Staatsangehörige dieses Staates benötigen für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum (Art. 1 Abs. 1 EUVisumVO, § 4 I AufenthG, § 15 AufenthV). Der Umfang der erlaubten Erwerbstätigkeit ergibt sich aus dem Aufenthaltstitel (§ 4 Abs. 2 AufenthG).

Staatsangehörigkeitsschlüssel  "248"
Kraftfahrzeugkennzeichen  "LAR"       *       ISO-Code-Kurzbezeichnung  "LY / LBY"

Foto: Nationalpass von Libyen, Klick vergrößert.

Flagge von Libyen
Libyen
Volksrepublik in Nordafrika, 1759540 km2, 6,39 Mio. Einwohner.
Hauptstadt: Tripolis; Amtssprache: Arabisch.

Verfassung:
Landeskunde:
Bevölkerung:
Wirtschaft und Verkehr:
Geschichte:

Quellen: wissen.de, Auswärtiges Amt, Wikipedia, Brockhaus u.a.

Diplomatische Vertretung Extern dieses Landes in Deutschland
Diplomatische Vertretung Extern Deutschlands in diesem Land.



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bobby proved