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Laos

Staatsangehörige dieses Staates benötigen für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum (Art. 1 Abs. 1 EUVisumVO, § 4 I AufenthG, § 15 AufenthV). Der Umfang der erlaubten Erwerbstätigkeit ergibt sich aus dem Aufenthaltstitel (§ 4 Abs. 2 AufenthG).

Staatsangehörigkeitsschlüssel  "449"
Kraftfahrzeugkennzeichen  "LAO"       *       ISO-Code-Kurzbezeichnung  "LA / LAO"

Flagge von Laos
Laos
Republik in Süd-Ost-Asien, 237000 km2, 5,5 Mio. Einwohner.
Hauptstadt: Vientiane; Amtssprache: Laotisch.

Verfassung

Landeskunde:

Bevölkerung:

Wirtschaft und Verkehr:

Geschichte:

Quellen: wissen.de, Auswärtiges Amt, Wikipedia, Brockhaus u.a.

Diplomatische Vertretung Extern dieses Landes in Deutschland
Diplomatische Vertretung Extern Deutschlands in diesem Land.



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bobby proved