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Korea (Südkorea)

Staatsangehörige dieses Staates benötigen für die Einreise nach Deutschland zum Zwecke eines Kurzaufenhaltes keines Aufenthaltstitels, wenn Sie im Besitz eines Nationalpasses sind und die Vorausetzungen von Artikel 5 SDÜ erfüllen (§ 4 Abs. 1 AufenhG, § 15 AufenthV). Während des visumfreien Aufenthalts ergibt sich der Umfang der erlaubten Erwerbstätigkeit aus § 17 AufenthV. Staatsangehörige dieses Staates können auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ein erforderlicher Aufenthaltstitel kann im Bundesgebiet eingeholt werden (§ 41 AufenthV).

Staatsangehörigkeitsschlüssel  "467"
Kraftfahrzeugkennzeichen  "ROK"       *       ISO-Code-Kurzbezeichnung  "KR / KOR"

Flagge von Korea
Korea (Süd-Korea)
Republik im Süden der Halbinsel Korea, 99268 km2, 47,3 Mio. Einwohner.
Hauptstadt: Seoul; Amtssprache: Koreanisch.

Verfassung:

Foto: Nationalpass von Korea, Klick vergrößert.

Landeskunde für Gesamtkorea:

Bevölkerung:

Wirtschaft und Verkehr:

Geschichte:

Quellen: wissen.de, Auswärtiges Amt, Wikipedia, Brockhaus u.a.

Diplomatische Vertretung Extern dieses Landes in Deutschland
Diplomatische Vertretung Extern Deutschlands in diesem Land.



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bobby proved