Sie befinden sich hier: Startseite -> Staaten -> Kongo (Republik Kongo)

Kongo (Republik Kongo)

Staatsangehörige dieses Staates benötigen für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum (Art. 1 Abs. 1 EUVisumVO, § 4 I AufenthG, § 15 AufenthV). Der Umfang der erlaubten Erwerbstätigkeit ergibt sich aus dem Aufenthaltstitel (§ 4 Abs. 2 AufenthG).

Staatsangehörigkeitsschlüssel  "245"
Kraftfahrzeugkennzeichen  "RCB"       *       ISO-Code-Kurzbezeichnung  "CG / COG"

Flagge von Kongo (Republik Kongo)
Kongo (Republik Kongo)
342.000 km2; ca. 3 Mio. Einwohner.
Hauptstadt: Brazzaville, Amtssprache: Französisch.

Verfassung

Foto: Nationalpass des Kongo, Klick vergrößert.

Landeskunde:

Bevölkerung:

Wirtschaft und Verkehr:

Geschichte:

Quellen: wissen.de, Auswärtiges Amt, Wikipedia, Brockhaus u.a.

Diplomatische Vertretung Extern dieses Landes in Deutschland
Diplomatische Vertretung Extern Deutschlands in diesem Land.



[ Inhaltsverzeichnis ] | [ Startseite ]

Falls ein Link nicht funktioniert sind wir für eine   kurze Nachricht   dankbar.

bobby proved