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Kambodscha

Staatsangehörige dieses Staates benötigen für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum (Art. 1 Abs. 1 EUVisumVO, § 4 I AufenthG, § 15 AufenthV). Der Umfang der erlaubten Erwerbstätigkeit ergibt sich aus dem Aufenthaltstitel (§ 4 Abs. 2 AufenthG).

Staatsangehörigkeitsschlüssel  "446"
Kraftfahrzeugkennzeichen  "K"       *       ISO-Code-Kurzbezeichnung  "KH / KHM"

Flagge von Kambodscha
Kambodscha
Staat in Südostasien, 181035 km2, 11,2 Mio. Einwohner.
Hauptstadt Phnom Penh; Amtssprache: Khmer.

Verfassung

Foto: Nationalpass von Kambodscha, Klick vergrößert.

Landeskunde

Bevölkerung

Wirtschaft und Verkehr

Geschichte

Quellen: wissen.de, Auswärtiges Amt, Wikipedia, Brockhaus u.a.

Diplomatische Vertretung Extern dieses Landes in Deutschland
Diplomatische Vertretung Extern Deutschlands in diesem Land.



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bobby proved