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Jamaika

Staatsangehörige dieses Staates benötigen für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum (Art. 1 Abs. 1 EUVisumVO, § 4 I AufenthG, § 15 AufenthV). Der Umfang der erlaubten Erwerbstätigkeit ergibt sich aus dem Aufenthaltstitel (§ 4 Abs. 2 AufenthG).

Staatsangehörigkeitsschlüssel  "355"
Kraftfahrzeugkennzeichen  "JA"       *       ISO-Code-Kurzbezeichnung  "JM / JAM"

Flagge von Jamaika
Jamaika
Inselstaat in der Karibik, ca. 10.991 km2; ca. 2,7 Mio. Einwohner.
Hauptstadt: Kingston, Amtssprache: Englisch.

Verfassung

Foto: Nationalpass von Jamaika, Klick vergrößert.

Landeskunde:

Bevölkerung:

Wirtschaft und Verkehr:

Geschichte:

Quellen: wissen.de, Auswärtiges Amt, Wikipedia u.a.

Diplomatische Vertretung Extern dieses Landes in Deutschland
Diplomatische Vertretung Extern Deutschlands in diesem Land.



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bobby proved