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Israel

Staatsangehörige dieses Staates benötigen für die Einreise nach Deutschland zum Zwecke eines Kurzaufenhaltes keines Aufenthaltstitels, wenn Sie im Besitz eines Nationalpasses sind und die Vorausetzungen von Artikel 5 SDÜ erfüllen (§ 4 Abs. 1 AufenhG, § 15 AufenthV). Während des visumfreien Aufenthalts ergibt sich der Umfang der erlaubten Erwerbstätigkeit aus § 17 AufenthV. Staatsangehörige dieses Staates können auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ein erforderlicher Aufenthaltstitel kann im Bundesgebiet eingeholt werden (§ 41 AufenthV).

Staatsangehörigkeitsschlüssel  "441"
Kraftfahrzeugkennzeichen  "IL"       *       ISO-Code-Kurzbezeichnung  "IL / ISR"

Flagge von Israel
Israel
Republik in Vorderasien (Naher Osten), 20 991 km2
6,08 Mio. Einwohner (ohne die unter israelischer Verwaltung stehenden arabischen Gebiete);
Hauptstadt: Jerusalem. Amtssprachen: Hebräisch, Arabisch.

Die Fläche von 20 991 km2 schließt das 1967 eingegliederte Ost-Jerusalem ein,
nicht aber die Golangebiete, auf die 1981 die israelische Rechtsprechung ausgedehnt wurde.
Ausgeschlossen sind auch das 1967 annektierte Westjordanland und der Gazastreifen.
Der größte Teil des Gazastreifens und verschiedene Gebiete im Westjordanland
wurden ab 1994 unter palästinensische Selbstverwaltung gestellt.

Verfassung:

Foto: Nationalpass von Israel, Klick vergrößert.

Landeskunde:

Bevölkerung:

Wirtschaft und Verkehr:

Geschichte:

Quellen: wissen.de, Auswärtiges Amt, Wikipedia, Brockhaus u.a.

Diplomatische Vertretung Extern dieses Landes in Deutschland
Diplomatische Vertretung Extern Deutschlands in diesem Land.



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bobby proved