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Iran

Staatsangehörige dieses Staates benötigen für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum (Art. 1 Abs. 1 EUVisumVO, § 4 I AufenthG, § 15 AufenthV). Der Umfang der erlaubten Erwerbstätigkeit ergibt sich aus dem Aufenthaltstitel (§ 4 Abs. 2 AufenthG).

Staatsangehörigkeitsschlüssel  "439"
Kraftfahrzeugkennzeichen  "IR"       *       ISO-Code-Kurzbezeichnung  "IR / IRN"

Flagge des Iran
Iran
(früher Persien)
Islamische Republik in Vorderasien, 1648000 km2, 76,4 Mio. Einwohner.
Hauptstadt Teheran; Amtssprache: Persisch (Farsi).

Verfassung:

Landeskunde:

Foto: Nationalpass des Iran, Klick vergrößert.

Bevölkerung:

Wirtschaft und Verkehr:

Geschichte:

Quellen: wissen.de, Auswärtiges Amt, Wikipedia, Brockhaus u.a.

Diplomatische Vertretung Extern dieses Landes in Deutschland
Diplomatische Vertretung Extern Deutschlands in diesem Land.



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bobby proved