Eritrea
Staatsangehörige dieses Staates benötigen für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum (Art. 1 Abs. 1 EUVisumVO, § 4 I AufenthG, § 15 AufenthV). Der Umfang der erlaubten Erwerbstätigkeit ergibt sich aus dem Aufenthaltstitel (§ 4 Abs. 2 AufenthG).
Staatsangehörigkeitsschlüssel "224"
Kraftfahrzeugkennzeichen "ER" * ISO-Code-Kurzbezeichnung "ER / ERI"

Eritrea
Staat in Ostafrika, 124.000 km2; ca. 4,5 Mio. Einwohner.
Hauptstadt: Asmara, Amtssprachen: Tigrinja, Arabisch.
Verfassung
- Die Verfassung von 1997 ist bis heute nicht in Kraft getreten. Eritrea ist ein Zentralstaat, der in sechs Regionen aufgeteilt ist. Das Prinzip der staatlichen Gewaltenteilung ist nur ansatzweise ausgeprägt. Alle Staatsgewalt geht vom Präsidenten aus. Freie und demokratische Parlamentswahlen haben bisher nicht stattgefunden.
Landeskunde:
- Trockenheißen Küstenzone am Roten Meer. Dahinter erhebt sich parallel zur Küste verlaufend das Bergland von Eritrea (3018 m). Im Westen gemäßigt trockenes Hochland. Südöstlich der Danakilsenke erheben sich die bis zu 2218 m hohen Danakilberge. Dies ist ein aus vulkanischen Gesteinen bestehendes Berg- und Hügelland.
Bevölkerung:
- Vorwiegend Tigrinya (ca. 50%) und Tigre (ca. 31%). Daneben Afar (ca. 5%), Kunama, Saho, Bilen, Hedareb, Nara und Rashaida. Bekennen sich zu fast gleichen Teilen zum Christentum und sunnitischen Islam. Hauptsiedlungsgebiet ist das Bergland von Eritrea. In den Städten leben nur ca. 18% der Bevölkerung. Analphabetenrate beträgt bei den Frauen 62% und bei den Männern 34%.
Wirtschaft und Verkehr:
- In der Landwirtschaft sind fast 80% der erwerbstätigen Bevölkerung beschäftigt. Diese kann aber den Inlandsbedarf an Nahrungsmitteln bei weitem nicht decken. Hauptanbaugebiet ist das Bergland. Dort wird mit künstlicher Bewässerung Getreide, Kaffee, Baumwolle und Tabak angebaut. In der Küstenzone teilweise nomadisch betriebene Viehwirtschaft. Industrie nur auf Textil-, Zement- und Nahrungsmittel. Die Bodenschätze (Gold, Silber, Kupfer, Schwefel, Nickel u. a.) sind kaum erschlossen.
- Das Straßennetz beträgt rund 1000 km. Zwischen Mitsiwa und Asmera Eisenbahnverbindung (Länge: ca. 120km). Wichtigsten Häfen sind Mitsiwa und Assab. Internationaler Flughafen in Asmara.
Geschichte:
- Eritrea war seit alters her ein Teil Äthiopiens.
- 1890 Formelle Gründung der italienischen Kolonie "Eritrea"; Name abgeleitet von griechisch "erythros" (rot), damit bezugnehmend auf das Rote Meer und Anknüpfung an antike Traditionen.
- 1941 Niederlage der italienischen Truppen in Eritrea gegen britische Truppen. Anschließend britische Besetzung.
- Nach 1945 Keine Einigung der Siegermächte über das weitere Schicksal Eritreas. Übergabe der Kolonie an die Vereinten Nationen (UNO).
- 1952 Aufgrund eines UNO-Beschlusses von 1950 kam Eritrea als autonomes Gebiet zu Äthiopien. Anschließend Politik der "Äthiopisierung" Eritreas durch Kaiser Haile Selassie.
- 1956 eritreische Amtssprache Tigrinya und Arabisch durch Amharisch ersetzt (Amharisch ist die Amtssprache Äthiopiens).
- 1958 Abschaffung der eigenen Flagge Eritreas. Blutige Niederschlagung eritreischer Demonstrationen.
- 1958 Gründung der ELM (Eritrean Liberation Movement) im Sudan.
- 1960 Gründung der islamisch ausgerichteten ELF (Eritrean Liberation Front) in Kairo als Konkurrent zur ELM.
- 1961 Beginn des bewaffneten Unabhängigkeitskampfes.
- 1962 Äthiopien hebt die Autonomie auf und machte Eritrea zur Provinz ohne Sonderstatus.
- 1970 Nach Zerschlagung der ELM durch die ELF entsteht die EPLF (Eritrean People`s Liberation Front), die sozial-revolutionär eingestellt ist.
- 1974 Sturz Haile Selassies in Äthiopien. Hoffnungen auf friedliche Lösung des Eritrea-Konflikts erfüllen sich nicht. Das neuentstandene Derg-Regime unter Mengistu setzt auf militärische Lösungen.
- 1977-78 Nach anfänglichen Erfolgen der EPLF und ELF Sieg der äthiopischen Armee mit sowjetischer und israelischer Hilfe. Rückzug der EPLF ins Hochland nach Nakfa.
- ab 1984 Übergang der Initiative auf die EPLF; Zusammenarbeit mit der äthiopischen (tigreischen) Befreiungsbewegung TPLF.
- 1991 Schlussoffensive der EPLF und TPLF gegen das Mengistu-Regime. Die äthiopische Armee in Eritrea kapituliert.
- 1993 Bestätigung der Unabhängigkeit Eritreas durch Referendum unter UNO-Aufsicht und Anerkennung durch Äthiopien. Beitritt Eritreas zur UNO.
- 1997 Verkündung der Verfassung. Diese ist bis heute nicht in Kraft getreten.
- 1998 Wegen des bei der Unabhängigkeit nicht geklärten Grenzverlaufs und gegenseitiger Provokationen Ausbruch des Grenzkriegs mit hohen menschlichen Verlusten. Äthiopische Truppen dringen auf eritreisches Gebiet vor.
- 06/2000 Von der OAE (Organisation für afrikanische Einheit) vermittelter Waffenstillstand beendet die militärischen Auseinandersetzungen. Der Waffenstillstandsvertrag sieht die Entsendung der UNO-Friedenstruppe UNMEE (United Nations Mission for Ethiopia and Eritrea) vor. Eine 25 km tiefe Pufferzone auf eritreischem Gebiet wird eingerichtet.
- 12/2000 Überraschender Abschluss eines Friedensvertrages. Kernpunkt: Einrichtung einer Grenzkommission nach internationalen Schiedsregeln, die den Grenzverlauf abschließend regeln soll.
- 02/2002 Entscheidung der Grenzkommission.
- 03-04/2003 Äthiopien stellt überraschend die Entscheidung der Grenzkommission in Frage. Bemühungen der Generalsekretärds der Vereinten Nationen Kofi Annan, beide Parteien zur Aufnahme eines Dialogs zu bewegen und dadurch die Spannungen zwischen beiden Ländern abzubauen, hatten bislang keinen Erfolg.
Quellen: wissen.de, Auswärtiges Amt, Wikipedia u.a.
Diplomatische Vertretung
dieses Landes in Deutschland
Diplomatische Vertretung
Deutschlands in diesem Land.