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China

Staatsangehörige dieses Staates benötigen für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum (Art. 1 Abs. 1 EUVisumVO, § 4 I AufenthG, § 15 AufenthV). Der Umfang der erlaubten Erwerbstätigkeit ergibt sich aus dem Aufenthaltstitel (§ 4 Abs. 2 AufenthG).

Staatsangehörigkeitsschlüssel  "479"
Kraftfahrzeugkennzeichen  "VR"       *       ISO-Code-Kurzbezeichnung  "CN / CHN"

Flagge von China
China
Volksrepublik in Ost-Asien, rd. 9,6 Mio. km2, 1,27 Mrd. Einwohner.
Der drittgrößte, jedoch volkreichste Staat der Erde.
Hauptstadt: Peking. Amtssprache: Chinesisch.

Verfassung:

Foto: Nationalpass von China, Klick vergrößert.

Landeskunde:

Bevölkerung:

Wirtschaft und Verkehr:

Geschichte:

Quellen: wissen.de, Auswärtiges Amt, Wikipedia, Brockhaus u.a.

Diplomatische Vertretung Extern dieses Landes in Deutschland
Diplomatische Vertretung Extern Deutschlands in diesem Land.



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bobby proved