Bosnien und Herzegowina
Staatsangehörige dieses Staates benötigen für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum (Art. 1 Abs. 1 EUVisumVO, § 4 I AufenthG, § 15 AufenthV). Der Umfang der erlaubten Erwerbstätigkeit ergibt sich aus dem Aufenthaltstitel (§ 4 Abs. 2 AufenthG).
Staatsangehörigkeitsschlüssel "122"
Kraftfahrzeugkennzeichen "BIH" * ISO-Code-Kurzbezeichnung "BA / BIH"

Bosnien und Herzegowina
ist eine Republik in Südosteuropa, 51129 km2, 3,84 Mio. Einwohner.
Hauptstadt: Sarajevo; Amtssprachen: Bosnisch-Serbisch-Kroatisch.
Verfassung:
- Die Verfassung von Bosnien und Herzegowina ist in Anlage 4 des Friedensabkommens von Dayton vom 21. Nov 1995 festgelegt.
Landeskunde:
- Bosnien und Herzegowina grenzt im Süden, Westen und Norden an Kroatien und im
Osten an (Serbien und Montenegro) Jugoslawien. Im Süd-Westen hat es einen schmalen Zugang (20 km) zum Adriatischen Meer (ohne Hafen). Im Norden liegt der Landesteil Bosnien (Hauptstadt Sarajevo), im Süd-Westen der Landesteil Herzegowina (Hauptstadt Mostar). Bosnien ist meist gebirgig, waldreich; im Westen dürftig bewachsenes Karstgebirge, im Norden schmale, landwirtschaftlich intensiv genutzte Ebene längs der Save. In den gebirgigen Landesteilen vorwiegend gemäßigtes kontinentales Klima, im Süden nehmen mediterrane Einflüsse zu.
Bevölkerung:
- In Bosnien und Herzegowina leben muslimische Bosniaken, orthodoxe Serben und römisch-katholische Kroaten sowie Angehörige nationaler Minderheiten.
Wirtschaft und Verkehr:
- Durch Kriegseinwirkung kam die Wirtschaft fast völlig zum Erliegen (45 % der Industrieanlagen zerstört). Bergbau: auf Kohle und Eisenerz; Anbau von Getreide, Obst, Tabak; Viehzucht; Schwarzmetallurgie, Konsum- und Investitionsgüterindustrie; internationale Flughafen Sarajevo und Mostar.
Geschichte:
- Seit 1463 war Bosnien und Herzegowina türkisch.
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1878-1918 österreichisch.
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1918 Teil des neu gegründeten (späteren) Jugoslawien (jetzt Serbien und Montenegro).
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1946 Republik des Bundesstaats Jugoslawien.
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Ende Juli 1990 durch Verfassungsänderung Abkehr vom Einparteiensystem.
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Nach Wahlen im Nov. 1990 muslimischer Präsident A. Izetbegovic.
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Okt. 1991 Unabhängigkeitserklärung nach dem Scheitern aller Pläne zum Erhalt Jugoslawiens.
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April 1992 Bosnien und Herzegowina wurde international als unabhängiger Staat anerkannt. In der Folge kam es zw. serbischen, von der serbisch dominierten ehem. jugoslawischen Armee unterstützten Freischärlern und bosniakischen, aber auch kroatischen Verbänden zu einem mit großer Härte geführten Bürgerkrieg, in dessen Verlauf die serbischen Verbände die nach ihrer Auffassung zu Serbien gehörigen Gebiete von Bosnien
und Herzegowina eroberten und die nicht serbischen Bevölkerung vertrieben oder ermordeten.
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Ende Mai 1992 von der UNO verhängte Sanktionen gegen Serbien konnten die Kämpfe nicht beenden.
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1994 vereinbarten Kroaten und Bosniaken einen kantonal aufgebauten Bundesstaat.
Auf der Friedenskonferenz von Dayton (Ohio) und im Friedensabkommen von Paris
(14. 12. 1995) einigten sich die Parteien auf die Bildung eines einheitl. Staates Bosnien
und Herzegowina als Föderation zweier Gebietseinheiten, einer bosniakischen-kroatischen Föderation (BKF; 51 % des Staatsgebiets) und der Serbischen Republik (Republika Srpska, RS; 49 % des Staatsgebiets). Eine internationale Friedenstruppe (IFOR,
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seit Ende 1996 SFOR) unter NATO-Kommando (Beteiligung der Bundeswehr) löste die UN-Schutztruppe ab und wurde zur Überwachung des Waffenstillstands und zur Truppenentflechtung in Bosnien
und Herzegowina stationiert.
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Im Sept. 1996 wurde A. Izetbegovic zum Staatspräsidenten (bis 1998 Vorsitzender, dann bis 2000 Mitglied des dreiköpfigen Staatspräsidiums) gewählt. Trotz der staatlichen Einheit dauerten die ethnisch bedingten tief greifenden Probleme zw. den Bevölkerungsgruppen an (besonders Flüchtlingsrückkehr).
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1998 und 2000 wurden trotz der latenten Spannungen erneut das gemeinsame Staatspräsidium und das Bundesparlament gewählt.
- 5. Oktober 2002 Diese Wahlen waren die ersten allgemeinen Wahlen, die nicht mehr von der Internationalen Gemeinschaft (OSZE), sondern von Bosnien und Herzegowina selbst durchgeführt und verantwortet wurden. Das Mandat der Regierungen beträgt erstmals vier (anstatt bisher zwei) Jahre.
- Staatsoberhaupt: Staatspräsidium, bestehend aus jeweils einem Vertreter der kroatischen Bosnier, der muslimischen Bosnier sowie der serbischen Bosnier; der Vorsitz rotiert alle 8 Monate.
Regierungschef: Vorsitzender des Ministerrates; aktuell: Adnan Terzic (Stand: März 2004).
Quellen: wissen.de, Auswärtiges Amt, Wikipedia, Brockhaus u.a.
Diplomatische Vertretung
dieses Landes in Deutschland
Diplomatische Vertretung
Deutschlands in diesem Land.