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Bangladesch

Staatsangehörige dieses Staates benötigen für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum (Art. 1 Abs. 1 EUVisumVO, § 4 I AufenthG, § 15 AufenthV). Der Umfang der erlaubten Erwerbstätigkeit ergibt sich aus dem Aufenthaltstitel (§ 4 Abs. 2 AufenthG).

Staatsangehörigkeitsschlüssel  "460"
Kraftfahrzeugkennzeichen  "BD"       *       ISO-Code-Kurzbezeichnung  "BD / BGD"

Flagge von Bangladesch
Bangladesch
Republik in Vorderindien. 147600 km2 mit 128,3 Mio. Einwohner.
Hauptstadt: Dhaka. Amtssprache: Bengali.

Foto: Nationalpass von Bangladesch, Klick vergrößert.

Verfassung:

Bevölkerung:

Landeskunde:

Wirtschaft und Verkehr:

Geschichte:

Quellen: wissen.de, Auswärtiges Amt, Wikipedia, Brockhaus u.a.

Diplomatische Vertretung Extern dieses Landes in Deutschland
Diplomatische Vertretung Extern Deutschlands in diesem Land.



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bobby proved