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Armenien

Staatsangehörige dieses Staates benötigen für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum (Art. 1 Abs. 1 EUVisumVO, § 4 I AufenthG, § 15 AufenthV). Der Umfang der erlaubten Erwerbstätigkeit ergibt sich aus dem Aufenthaltstitel (§ 4 Abs. 2 AufenthG).

Staatsangehörigkeitsschlüssel  "422"
Kraftfahrzeugkennzeichen  "AR"       *       ISO-Code-Kurzbezeichnung  "AM / ARM"

Foto: Nationalpass von Armenien, Klick vergrößert.

Flagge von Armenien
Armenien
Republik in Vorderasien.
29800 km2, 3,66 Mio. Einwohner, Hauptstadt: Eriwan.
Amtssprache: Armenisch; wichtigste Handels-/Verkehrssprache: Russisch

Verfassung

Landeskunde:

Bevölkerung:

Wirtschaft und Verkehr:

Geschichte:

Quellen: wissen.de, Auswärtiges Amt, Wikipedia, Brockhaus u.a.

Diplomatische Vertretung Extern dieses Landes in Deutschland
Diplomatische Vertretung Extern Deutschlands in diesem Land.



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bobby proved