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Argentinien

Staatsangehörige dieses Staates benötigen für die Einreise nach Deutschland zum Zwecke eines Kurzaufenhaltes keines Aufenthaltstitels, wenn Sie im Besitz eines Nationalpasses sind und die Vorausetzungen von Artikel 5 SDÜ erfüllen (§ 4 Abs. 1 AufenhG, § 15 AufenthV). Während des visumfreien Aufenthaltes ergibt sich der Umfang der erlaubten Erwerbstätigkeit aus § 17 AufenthV.

Staatsangehörigkeitsschlüssel  "323"
Kraftfahrzeugkennzeichen  "RA"       *       ISO-Code-Kurzbezeichnung  "AR /ARG"

Flagge von Argentinien
Argentinien
Staat in Südamerika, 2,78 Mio. km2, 37,03 Mio. Einwohner.
Hauptstadt Buenos Aires. Amtssprache: Spanisch.

Verfassung:

Foto: Nationalpass von Argentinien, Klick vergrößert.

Landeskunde:

Bevölkerung:

Wirtschaft und Verkehr:

Geschichte:

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Quellen: wissen.de, Auswärtiges Amt, Wikipedia, Brockhaus u.a.

Diplomatische Vertretung Extern dieses Landes in Deutschland
Diplomatische Vertretung Extern Deutschlands in diesem Land.



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bobby proved