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Ziel dieses neuen Gesetzes ist die Verfolgung von Schwarzarbeit und der damit einhergehenden Steuerhinterziehung auf eine neue gesetzliche Grundlage zu stellen. Unter anderem sollen die in verschiedenen Gesetzen enthaltenen Regelungen zur Schwarzarbeitsbekämpfung weitestgehend in einem Stammgesetz zusammengefasst werden. Dabei sollen die vielfältigen Erscheinungsformen der Schwarzarbeit erstmalig definiert, die Prüfungs- und Ermittlungsrechte der Zollverwaltung gebündelt und erweitert und Strafbarkeitslücken geschlossen werden.
Dienstleistung
ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung.
Bsp.: Beförderung eines Gegenstandes von A nach B.
Werkleistung
ist die Erstellung eines kompletten Gewerkes.
Bsp.: Erstellung der Rohbauarbeiten an einem Gebäude.
erheblichem Umfange
Es existiert kein in Euro ausdrückbarer Grenzwert.
Vorliegende Gerichtsentscheidungen beziehen sich immer auf einen Einzelfall
(Zeitliche Dauer, Häufigkeit, Umfang usw.).
Des weiteren auf die Eigenarten und Unterschiede der einzelnen Leistungen.
Ein sehr vager Anhaltswert sind ca. 1000 - 2000 Euro.
erbringt
Die Leistungen müssen für einen anderen erbracht werden.
Sie müssen auch tatsächlich erbracht worden sein.
Im SchwArbG gibt es keine Versuchshandlung.
Mitteilungspflicht
Diese Mitteilungspflichten sind in § 60 SGB I
und § 8a Asylbewerberleistungsgesetz geregelt.
Es sollte beachtet werden, dass in Tateinheit auch Vergehen bzw.
versuchte Vergehen i.S.d. §§ 263, 266a StGB vorliegen können.
Gefälligkeit
Gefälligkeitsleistungen sind i.d.R. unentgeltliche Hilfeleistungen.
Nachbarschaftshilfe
Beispiele hierfür sind die gegenseitige (unentgeltliche) Unterstützung zwischen
Nachbarn, Angehörigen einer gemeinsamen Familie, Angehörigen eines örtlichen
Vereines u. ähnl.
Mithilfe an gewerblichen Bauobjekten bzw.
Bauvorhaben die verkauft werden sollen, ist i.d.R. keine Nachbarschaftshilfe
ausführen lässt
Der Begriff ausführen lässt ist umgangssprachlich auszulegen.
Bsp.: Generalunternehmer A lässt seinen Subunternehmer ("Ein-Mann-Firma" B)
sämtliche Elektroinstallationsarbeiten ausführen, obwohl er weiß,
dass dieser nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist.
beauftragt
Das alleinige Beauftragen reicht nicht zur Tatbestandsverwirklichung aus.
Die Dienst- oder Werkleistungen müssen auch
tatsächlich ausgeführt worden sein.
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