1. Integration / Integrationsgipfel Bei der am 14.07.2006 stattgefundenen Auftaktveranstaltung zum Integrationsgipfel wurde beschlossen, sechs Arbeitsgruppen einzurichten, die zu den Themen Integrationskurse, Spracherwerb von Anfang an, Verbesserung von Bildungschancen, Verbesserung der Lebenssituation von Frauen und Mädchen, Unterstützung vor Ort, Stärkung von Bürgergesellschaften Ergebnisse liefern sollen. Diese Handlungsfelder waren bereits durch die Integrationsbeauftragte erarbeitet worden und Gegenstand einer Erklärung des Bundeskabinetts zum Integrationsgipfel. Der Gipfel wird von Migrations- und Flüchtlingsvereinigungen kritisch betrachtet. http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/integrationsgipfel.html http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1298.html http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1300.html Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung ein Integrations- und Einbürgerungskonzept präsentiert, das bundesweit gleiche Standards garantieren soll. Die Entschließung folgt dem Ergebnis der Innenministerkonferenz in Garmisch-Patenkirchen. Neben der Herabsetzung des für die Einbürgerung hinnehmbaren Höchstsatzes an Verurteilungen von 180 auf 90 Tagessätze Geldstrafe sieht das Konzept vor, dass Einbürgerungskurse besucht werden müssen und die Einbürgerung in einem feierlichen Rahmen vollzogen wird. http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1295.html http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1241.html 2. GASIM Das Bundesinnenministerium hat das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration (GASIM) vorgestellt. Die neue Dienststelle soll auf der Grundlage einer „institutionalisierten Kooperation“ fachliche Kompetenzen aller beteiligten Behörden und Stellen bei der Bekämpfung der illegalen Migration bündeln. Beteiligt sind bislang nur Bundesbehörden. Eine Beteiligung von Polizeidienststellen der Länder und das Ausländerrecht vollziehender Stellen werde angestrebt. Bestehende rechtliche Rahmenbedingungen werden nicht verändert. http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1302.html 3. Rechtsprechung Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in einer veröffentlichten Entscheidung verlautbart, dass Ausländern, die sich langjährig lediglich geduldet in Deutschland aufhalten, dadurch keinen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitel wegen der sich möglicherweise daraus ergebenden faktischen Integration erwerben. Auch bei Kindern, die in dieser Zeit Schul- und Berufsabschlüsse in Deutschland erwerben, sei kein unzulässiger Eingriff in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie den Grundrechten des Schutzes von Leben und Gesundheit erkennbar. Im Rahmen des Beschlusses gaben die Richter auch Hinweise zur Bleiberechtsregelung für bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Jahre 2002. http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1301.html http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/bleiberecht.html Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat unterdessen darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für einen abgelehnten und geduldeten Asylbewerber in Betracht kommt, der sich auf eine allgemeine Gefahrenlage in seinem Heimatstaat (Irak) beruft. Hinsichtlich der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG blieb der Kläger erfolglos, da das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG rechtskräftig abgelehnt hatte. Das Gericht ließ allerdings offen, ob dem Kläger eine bei der derzeitigen Lage wegen Unmöglichkeit der Ausreise eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt werden kann. http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1287.html 4. EU-Beitritt Bulgarien und Rumänien Inzwischen hat sich der Bundesrat mit dem Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union beschäftigt. Nach der Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrates soll darauf hingewiesen werden, der ausgehandelte Vertrag keine Möglichkeit enthalte, selbst bei unzureichendem Vorbereitungsstand den Beitritt über den 01.01.2008 hinaus zu verschieben. Die Bundesregierung rechnet mit Kosten für die Aufnahme in Höhe von 16 Milliarden EUR. Hiervon habe Deutschland zirka 20% (3,2 Mrd.) aufzubringen. http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1296.html