1. Regierungsentwurf zur Aenderung des Aufenthaltsgesetz. Die Dauerdiskussion um die Einwanderung startete gleich zu Beginn des neuen Jahres kraeftig durch. Der schon seit laengerer Zeit erwartete Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europaeischen Union hat fuer heftige Diskussionen gesorgt. Das Ministerium nutzte die Gelegenheit dafuer, auch weitere Änderungen am Zuwanderungsrecht durchzusetzen. Hierbei geht es zum Teil auch um Regelungen, die sich seit der Verabschiedung des rot-gruenen Zuwanderungsgesetzes als korrekturbeduerftig erwiesen haben. Der Gesetzesentwurf wurde von verschiedenen politischen Richtungen zum Anlass genommen, weitere Änderungen in das Verfahren einzubringen. Der Entwurf beruecksichtigt bereits die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die unterschiedliche Behandlung von Vater und Mutter bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis fuer ein in Deutschland geborenes Kind. Die politische Diskussion laesst allerdings erahnen, dass im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch signifikante Änderungen in den Text eingehen werden. In diesem Zusammenhang koennten Sie folgende Verweise interessieren: http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/aufenthgaenderungen.html http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1145.html http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1108.html 2. Haager Programm - Eckpfeiler der EU-Asylpolitik Mit der Vorlage eines strategischen Planes zur legalen Zuwanderung der auch Zulassungsverfahren umfasst, die es ermoeglichen, umgehend auf eine sich aendernde Nachfrage nach Arbeitsmigranten auf dem Arbeitsmarkt zu reagieren?, ist die EU-Kommission durch ein ?Gruenbuch? ueber ein EU-Konzept zur Verwaltung der Wirtschaftsmigration nachgekommen. Neben der Vereinheitlichung der Visum- und Asylpolitik und staerkerer Zusammenarbeit bei Abschiebungsmaßnahmen sieht das Programm auch ?Neuansiedlungsprogramme? vor. Was im einzelnen darunter zu verstehen ist, verbleibt derzeit nebuloes. Die Mitteilung der Kommission wurde inzwischen dem Bundesrat zugeleitet (Drucksache 5/06). http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1141.html http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1131.html 3. Bleiberecht fuer langandauernd Geduldete Nachdem sich die Innenministerkonferenz auf der Dezembersitzung entschieden hat, kein Bleiberecht fuer langfristig geduldete Auslaender zu beschließen, bleibt die Forderung der Fluechtlingsverbaende weiter auf der Tagesordnung. Das Bundesinnenministerium vertritt in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linken die Auffassung, das Thema sei im Vermittlungsausschuss diskutiert worden, eine Altfall- oder Bleiberechtsregelung wurde dabei nicht in den Kompromiss beim Zuwanderungsgesetz aufgenommen. Verschiedene Wohlfahrtsverbaende, der Anwaltverein und Landespolitiker von CDU und SPD fordern ein Bleiberecht fuer langfristig geduldete Auslaender. Die Vorstellungen ueber die Inhalte einer moeglichen Regelungen gehen allerdings weit auseinander. http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1154.html http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1150.html http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1143.html http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1119.html http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1117.html 4. Verfassungsbeschwerde eines Vaters gegen Abschiebung Das Bundesverfassungsgericht hatte sich mit einer Verfassungsbeschwerde eines auslaendischen Vaters eines deutschen Kindes gegen die drohende Abschiebung zu befassen. Das Gericht hob die zuvor ergangenen Entscheidungen auf und verwies die Sache an die Verwaltungsgerichtsbarkeit zurueck. Inhaltlich fuehrte das Gericht aus, dass das Kindeswohl in den Mittelpunkt gestellt und die Beziehung jedes Elternteils zu seinem Kind als grundsaetzlich schutz- und foerderungswuerdig anzuerkennen sind. Die gewachsene Einsicht in die Bedeutung des Rechts des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen habe Auswirkungen auf die Auslegung und Anwendung der aufenthaltsrechtlichen Regelungen, wonach auch dem nicht sorgeberechtigten Elternteil eines minderjaehrigen ledigen Deutschen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, wenn die familiaere Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird. Daher ist maßgeblich auch auf die Sicht des Kindes abzustellen und im Einzelfall zu untersuchen, ob eine persoenliche Verbundenheit besteht, auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen ist. http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1130.html 5. Aufnahme juedischer Zuwanderer Die Innenministerkonferenz hat einen im Wege des Umlaufs beschlossene Entscheidung ueber die Aufnahme juedischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion (Ausnahme: baltische Staaten) zur Veroeffentlichung freigegeben.Der Beschluss enthaelt Aufnahmevoraussetzungen, Verfahrensregelungen und Verfahren zur Quotenfeststellung. Es bleibt abzuwarten, in welcher Weise der Beschluss in den einzelnen Bundeslaendern umgesetzt wird. http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1125.html