1. Entscheidung des Bundesverfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die unterschiedliche Behandlung von Vater und Mutter bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für in Deutschland geborene Kinder nicht verfassungsgemäß ist. Gegenstand der Entscheidung war § 21 Abs. 1 AuslG. Danach können in Deutschland geborene Kinder von Ausländerinnen das Aufenthaltsrecht nur von der Mutter ableiten. Diese Regelung wurde in § 33 des AufenthG übernommen. Die gegen diese Rechtslage gerichtete Klage blieb vor den Verwaltungsgerichten ohne Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht hob die Entscheidungen auf und verwies die Sache an das Verwaltungsgericht Duesseldorf zurück. Der Gesetzgeber wurde durch das Gericht angehalten, den Gleichheitsverstoss bis zum 31. Dezember 2006 zu beheben. Bis dahin können die betroffenen Bestimmungen zugunsten von Kindern, die ein Aufenthaltsrecht von der Mutter ableiten, weiter angewandt werden. Entscheidungen über Antraege, die an das Aufenthaltsrecht des Vaters anknuepfen, sind auszusetzen. http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1108.html 2. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes Das Bundesverwaltungsgericht hat erstmals darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach dem neuen Aufenthaltsgesetz (§ 25 AufenthG) für einen abgelehnten Asylbewerber in Betracht kommt, der sich auf ein Abschiebungsverbot wegen Krankheit beruft. Das Gericht stellte klar, dass unter erleichterten Voraussetzungen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 3 AufenthG in Betracht kommt. Eine solche Aufenthaltserlaubnis soll zur Vermeidung von Kettenduldungen regelmäßig erteilt werden, wenn und solange ein vom Bundesamt förmlich festgestelltes Abschiebungsverbot fortbesteht und kein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegt. Dabei sind die Ausländerbehoerden grundsätzlich an die Gewaehrung von Abschiebungsschutz (nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG) und an die Beurteilung des Bundesamtes gebunden. Nur wenn ein atypischer Fall vorliegt, steht die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis im Ermessen der Ausländerbehoerde. Einen derartiger Ausnahmefall nimmt das Gericht bereits dann an, wenn das Bundesamt wegen einer Aenderung der Verhaeltnisse im Abschiebezielstaat ein Widerrufsverfahren eingeleitet hat. http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1104.html http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/ermessen.html 3. Asylverfahrensrichtlinie Die Europaeische Union hat am 02.12.2005 die Richtlinie zu Mindeststandards im Asylverfahren verabschiedet. Das Fluechtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) befuerchtet, dass die Richtlinie, die nur Mindeststandards festsschreibt, zu einer Senkung der Asyl-Standards in den Mitgliedsstaaten der Europaeischen Union fuehren koennte. http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1114.html 4. Neue Integrationsbeauftrage Nach der Regierungsbildung wurde als neue Integrationsbeauftrage Frau Dr. Maria Boehmer ernannt. Die 55jaehrige CDU-Politikerin ist zugleich Mitglied des Bundestages, Staatsministerin im Kanzleramt, Vorsitzende der CDU-Frauenunion und Professorin für Paedagogik in Heidelberg. http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/integrationsb.html http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1106.html 5. Bleiberechtsdiskussion Alle Jahre wieder zur Adventszeit gewinnt die Diskussion über eine Bleiberechtsregelung an Fahrt. Nach Medienberichten wird sich die Innenministerkonferenz während der Sitzung am 08. + 09.12.05 erneut mit diesem Thema beschaeftigen. http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1116.html Stichworte (Bleiberecht, Innenministerkonferenz): http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/bleiberecht.html http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/imk.html Dies ist der letzte Newsletter in diesem Jahr. Wir wuenschen allen Leserinnen und Lesern bereits jetzt eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch in das Jahr 2006.