1. Migrationsprogramm der grossen Koalition Aus dem die Zuwanderung nach Deutschland betreffenden Teil der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD, CDU und CSU ergeben sich die politischen Handlungsfelder dieser Legislaturperiode. Die Bundesregierung wird ein zweites Gesetz zur Aenderung des Aufenthaltgesetzes, das der Umsetzung von elf EU-Richtlinien im Auslaender- und Asylbereich dient, umgehend in das Gesetzgebungsverfahren einbringen. Das Zuwanderungsgesetz soll anhand der Anwendungspraxis evaluiert werden. Die Gleichstellung von Frauen und Maedchen mit Migrationshintergrund soll verwirklicht und Zwangsverheiratungen verhindert werden. Die Vereinbarung wurde inzwischen von den Gremien der Partei angenommen. http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1093.html Inzwischen hat auch die Fraktion von Buendnis90 / Die Gruenen einen Vorstoss zur Bekaempfung von Zwangsheiraten unternommen. http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1096.html 2. Epass wurde eingefuehrt Nun ist er da: Der neue Pass mit biometrischen Daten. Der Datenschutzbeauftragte hat einige Antworten auf den Datenschutz betreffende Fragen veroeffentlicht. Im Gegensatz zur deutschen Rechtslage koennen fremde Staaten die biometrischen Angaben der Reisenden nach dem Auslesen der Paesse in zentralen Datenbanken speichern. Die ist nach Einfuehrung des mit biometrischen Daten versehenden Passes in den Vereinigten Staaten geplant. http://www.aufenthaltstitel.de/biometrie/0078.html http://www.aufenthaltstitel.de/biometrie/0079.html Stichwort: Biometrie http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/biometrie.html 3. Kopftuchurteil des EGMR In einer bislang wenig in den Medien beachteten Entscheidung hatte der Europaeische Gerichtshof fuer Menschenrechte ueber eine Klage einer tuerkischen Staatsangehoerigen zu entscheiden, die das in der Tuerkei geltende Kopftuchverbot an tuerkischen Universitaeten als Beeintraechtigung ihrer Religionsfreiheit angesehen hat. Die Rechte auf freie Religionsausuebung und Bildung seien durch das Kopftuchverbot an der Universitaet von Istanbul nicht verletzt worden, entschied das Gericht mit deutlicher Mehrheit. Die in der tuerkischen Verfassung festgelegte Trennung von Staat und Kirche erlaube es, religioese Kleidungsstuecke zu verbieten. Diese Regelung verstosse nicht gegen die Europaeische Menschenrechtskonvention. http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1091.html 4. Bundesverwaltungsgericht zum Widerruf der Asylanerkennung Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Urteil vom 1. November Ausfuehrungen zu den Voraussetzungen fuer den Widerruf von Asylanerkennungen gemacht. In der Presseerklaerung des Gerichtes heisst es, ein Widerruf koenne erfolgen, wenn sich die zum Zeitpunkt der Anerkennung massgeblichen Verhaeltnisse erheblich und nicht nur voruebergehend so veraendert haben, dass eine Wiederholung der fuer die Flucht massgeblichen Verfolgungsmassnahmen mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist und nicht aus anderen Gruenden erneut Verfolgung droht. Im vorliegenden Fall wurde ein Fall eines wegen Straftaten verurteilten afghanischen Staatsangehoerigen allerdings zur weiteren Aufklaerung des Sachverhaltes an das Obergericht zurueck verwiesen. Der Hohe Fluechtlingskommissar sieht in dem Urteil eine Aufspaltung des internationalen Fluechtlingsschutz in Deutschland, begruesst jedoch andererseits die Klarstellung des Gerichts zur Frage der Sachaufklaerung. http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1079.html http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1084.html Stichwort: Fluechtling, UNHCR http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/fluechtling.html http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/unhcr.html 5. Deutschkenntnisse von Einbuergerungsbewerbern In weiteren Entscheidungen hatte das Gericht ueber Sprachkenntnisse von Einbuergerungsbewerbern zu entscheiden. In den Faellen handelte es sich um zwei tuerkische Staatsangehoerige, die bereits laenger als 25 in Deutschland leben. Das Gericht fuehrte aus, dass fuer Anspruchseinbuergerung neben muendlichen grundsaetzlich auch gewisse Kenntnisse der deutschen Schriftsprache vorhanden sein muessen. Es reiche aber aus, wenn der Auslaender im familiaer-persoenlichen und im geschaeftlichen Umfeld sowie im Umgang mit Behoerden und aemtern schriftlich verkehren kann. http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1069.html Stichwort: Einbuergerung http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/einbuergerung.html