1. Rueckfuehrungen von Minderheiten in den Kosovo Der Bundesinnenminister wurde gebeten, die Rueckfuehrungsmoeglichkeiten von ausreisepflichtigen Minderheiten in den Kosovo im Rahmen von Verhandlungen mir der UNMIK auszuweiten. 2. Rueckkehr irakischer Staatsangehöriger Die Innenminister waren der Auffassung, dass eine Rueckfuehrung von Personen in den Irak, die schwere Straftaten begangen haben und die Innere Sicherheit gefaehrden, so bald wie moeglich begonnen werden sollte. Die Rueckkehr islamischer Extremisten stehe hierbei im Vordergrund. 3. Rueckfuehrung von Fluechtlingen nach Afghanistan Die Innenministerkonferenz sei sich einig, dass jetzt die Vorraussetzungen für den Beginn der Rueckfuehrung nach Afghanistan gegeben seien. Die freiwillige Ausreise geniesse jedoch Prioritaet. Gleichzeitig einigten sich die Minister auf den Erlass einer Bleiberechtsregelung. Die konkreten Bleiberechtsregelungen sind noch durch die Landesinnenministerien im Rahmen einer Anordnung nach § 23 des Aufenthaltsgesetzes umzusetzen. Die Grundsaetze zur Rueckfuehrung und weiteren Behandlung der afghanischen Fluechtlinge, wie sie im Rahmen der Pressekonferenz vorgestellt wurden, können Sie dem angefuegten Verweis entnehmen. http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/0955.html 4. Ehegattennachzug zu Auslaendern Das Bundesinnenministerium wurde die Aufnahme einer besonderen Nachzugsregelung in das 2. Gesetz zur Aenderung des Aufenthaltsgesetzes gebeten, das derzeit vorbereitet werde. Damit soll der Familiennachzug eines auslaendischen Ehegatten in der Regel davon abhaengig gemacht werden, dass beide Partner das 21. Lebensjahr vollendet haben und der nachziehende Ehegatte über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfuegt. Die Regelung soll der Verhinderung von Zwangsehen dienen. Die Regelung steht im Zusammenhang mit dem vor kurzem vom Bundesrat eingebrachten Gesetz zur Bekaempfung von Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat. http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/0936.html#16 5. Wegfall der Grenzkontrollen zu Polen und Tschechien Die Innenminister der Laender bekräftigten deren Auffassung, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Vorraussetzungen für einen Wegfall der systematischen Grenzkontrollen an den Grenzen zu Polen und der Tschechischen Republik nicht vorliegen. Die Regelungen des Schengenr Durchfuehrungsuebereinkommen sollen nicht aus politischen Gruenden aufgeweicht werden. 6. Sonstiges Die veroeffentlichten Ergebnisse enthalten leider keine Hinweise auf die nach Medienberichten erfolgte Einigung bei der Aufnahme weiterer juedischer Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion. Dem Vernehmen nach muessen Einreisewillige künftig in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Sie muessen ferner Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen und werden einer Glaubensprüfung unterzogen. Das vom Bundesinnenminister vorgeschlagene Bleiberecht für Minderjaehrige fand keine Zustimmung.