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Prüfungsschema Anfechtungsklage
Die Klage hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist.
Zulässigkeit
- Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges, § 40 I 1 VwGO
- keine 'aufdrängende' Sonderzuweisung
- Generalklause § 40 I 1 VwGO
+ öffentlich-rechtliche Streitigkeit
+ nicht verfassungsrechtlicher Art.
- keine 'abdrängende' Sonderzuweisung.
- Statthafte Klageart
richtet sich vornehmlich nach dem Klagebegehren. Anfechtungsklage (§ 42 I, 1. Alt. VwGO) kommt in Betracht, wenn die Aufhebung eines belastenen VA begehrt wird.
- VA im Sinne von § 35 VwVfG
- noch keine Erledigung.
- Klagebefugnis § 42 II VwGO
Möglichkeit einer Verletzung von Rechten des Klägers; als Adressat eines belastenen VAs ist immer möglicherweise zumindest ein Recht aus Art. 2 I GG verletzt.
- Vorverfahren erfolglos durchgeführt § 68 ff. VwGO
- Klagefrist, § 74 I VwGO
- Zuständigkeit des Gerichtes
- sachlich, §§ 45ff. VwGO
- örtlich, §§ 52 VwGO
- Partei- oder Beteiligtenfähigkeit § 61 VwGO
- Prozessfähigkeit, § 62 VwGO
- Ordnungsgemäße Vertretung, § 62 III VwGO
- Ordnungsgemäße Klageerhebung § 81ff. VwGO
- Keine entgegenstehende Rechtskraft §§ 121, 173 VwGO, 705 ZPO
- Keine anderweitige Rechtshängigkeit § 90, 173 VwGO, 17 I S. 2 GVG
- Allgemeines Rechtschutzbedürfnis
Zwischenergebnis: Klage ist zulässig / unzulässig.
Begründetheit
Klage ist begründet, wenn der angefochtene Verwaltungsakt rechtswidrig ist und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt wird (§ 113 I Satz 1 VwGO).
- Pasivlegitimation
Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, § 78 I Nr. 2 VwGO.
- Ermächtigungs- Rechtsgrundlage des Verwaltungsakt
Verwaltungsakt ist rechtmäßig, wenn er auf einer gültigen rechtsgrundlage beruht und deren formelle und materielle Voraussetzungen erfüllt sind.
- Formelle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakt
- Zuständigkeit der Erlassbehörde
- sachlich
- örtlich
- ggfls. instanziell
- Verfahrensgrundsätze beim Zusandekommen des Verwaltungsakt.
- Formvorschriften, § 37 VwVfG.
- Inhaltliche Bestimmtheit und Widerspruchslosigkeit, § 37 VwVfG
- Begründung, § 39 VwVfG
- Bekanntgabe, §§ 41, 43 VwVfG
- Anhörung, § 28 VwVfG
- Materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes
- Gültigkeit der Rechtsgrundlage
- Tatbestandliche Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage
- Fehlerfreie Ermessensausübung, Verhältnismäßigkeitsprinzip
- Geeignetheit
- Erforderlichkeit
- Angemessenheit
- Richtiger Adressat
- Verletzung des Klägers in eigenen Rechten
Erg.: Klage ist zulässig / unzulässig und / aber begründet, unbegründet. Das VG wird VA nach § 113 I 1 VwGO aufheben / nicht aufheben.
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