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	<description>Aufenthaltsrecht, Asyl &#38; Grenzbereiche - Praxis.</description>
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		<title>Aufenthaltstitel erlischt nicht durch Auslieferung</title>
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		<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 14:00:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andi</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Aufenthaltstitel nicht durch Auslieferung in einen fremden Staat erlischt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><div></p>

	<p>Das <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/bverwg.html">Bundesverwaltungsgericht</a> hat am 17. Januar entschieden, dass der <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/aufenthaltstitel.html">Aufenthaltstitel</a> eines <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/auslaender.html">Ausl&#228;nders </a>durch seine <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/auslieferung.html">Auslieferung </a>an ein Drittland auch bei einer l&#228;ngeren Abwesenheit nicht erlischt.</p>

	<p>Der Entscheidung lag der Fall eines 44j&#228;hrigen kosovarischen Staatsangeh&#246;rigen zugrunde, der 1992 nach Deutschland kam, 1996 eine Deutsche heiratete, mit der er drei Kinder hat, und dem 2002 eine unbefristete <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/aufenthaltserlaubnis.html">Aufenthaltserlaubnis </a>(jetzt: <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/niederlassungserlaubnis.html">Niederlassungserlaubnis</a>) erteilt wurde. 2005 wurde er aufgrund eines Europ&#228;ischen Haftbefehls wegen Mordverdachts an die Niederlande ausgeliefert und dort in <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/untersuchungshaft.html">Untersuchungshaft</a> genommen. Nachdem er 2008 freigesprochen und aus der Haft entlassen worden war, verweigerte die beklagte <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/auslaenderbehoerde.html">Ausl&#228;nderbeh&#246;rde</a> dem zwischenzeitlich geschiedenen Kl&#228;ger die R&#252;ckkehr nach Deutschland, da sein <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/aufenthaltstitel.html">Aufenthaltstitel </a>erloschen sei. Daraufhin kehrte er in den Kosovo zur&#252;ck, wo er sich seither aufh&#228;lt.</p>

	<p>2009 erhob der Kl&#228;ger Klage auf Feststellung, dass seine <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/niederlassungserlaubnis.html">Niederlassungserlaubnis </a>nicht erloschen sei. Sowohl das <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/verwaltungsgerichtsbarkeit.html">Verwaltungsgericht </a>als auch der <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/verwaltungsgerichtsbarkeit.html">Verwaltungsgerichtshof </a>haben der Klage stattgegeben. Der <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/verwaltungsgerichtsbarkeit.html">Verwaltungsgerichtshof </a>Mannheim hat dies im Wesentlichen damit begr&#252;ndet, dass die ma&#223;geblichen Erl&#246;schenstatbest&#228;nde des <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html#51">&#167; 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)</a> schon deshalb nicht vorl&#228;gen, weil es an einer freiwilligen Ausreise fehle.</p>

	<p>Der 1. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts hat das Berufungsurteil im Ergebnis best&#228;tigt. Ein <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/aufenthaltstitel.html">Aufenthaltstitel </a>erlischt nach den zitierten Vorschriften, wenn der Ausl&#228;nder aus einem nicht nur vor&#252;bergehenden Grund bzw. l&#228;nger als sechs Monate ausreist. Der Senat hat entschieden, dass die <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/auslieferung.html">Auslieferung </a>keine Ausreise im Sinne dieser Vorschriften ist, weil es sich um eine staatlich veranlasste Ma&#223;nahme handelt. Zweck der genannten Erl&#246;schenstatbest&#228;nde ist es, die Aufenthaltstitel in den F&#228;llen zum Erl&#246;schen zu bringen, in denen der <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/auslaender.html">Ausl&#228;nder </a>durch sein Verhalten zum Ausdruck bringt, dass er von seinem Aufenthaltsrecht keinen Gebrauch mehr machen will. Im Interesse einer effektiven Steuerung der Migration soll einer zeitlich unbegrenzten M&#246;glichkeit der Wiedereinreise entgegengewirkt werden.</p>

	<p>Verl&#228;sst der Betroffene die Bundesrepublik aufgrund staatlicher Zwangsma&#223;nahmen &#8211; hier der <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/auslieferung.html">Auslieferung </a>an die Niederlande &#8211; ist ein R&#252;ckschluss auf ein fehlendes Interesse am Fortbestand des <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/aufenthaltstitel.html">Aufenthaltstitels </a>nicht gerechtfertigt. Hier hat es der Staat selbst veranlasst, dass der <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/auslaender.html">Ausl&#228;nder </a>das Bundesgebiet verlassen musste. Sollte es in einem solchen Fall Gr&#252;nde geben, das Aufenthaltsrecht des <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/auslaender.html">Ausl&#228;nders </a>zu beenden, kann die Beh&#246;rde auf andere Weise, etwa mittels einer <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/ausweisung.html">Ausweisungsverf&#252;gung</a>, vorgehen.</p>

	<p><a href="http://www.bundesverwaltungsgericht.de/enid/20afad4de0345170ce35f9441d879b84,6d745c7365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093134303439093a095f7472636964092d093133333430/Pressemitteilungen/Pressemitteilung_9d.html">BVerwG 1 <span class="caps">C 1</span>.11 &#8211; Urteil vom 17. Januar 2012, Pressemeldung 3/2012</a></p>

	<p>Vorinstanzen:<br />
<span class="caps">VGH </span>Mannheim, 11 <span class="caps">S 1089</span>/10 &#8211; Urteil vom 29. November 2010 &#8211; <span class="caps">VG </span>Karlsruhe, 1 <span class="caps">K 676</span>/09 &#8211; Urteil vom 10. Februar 2010 &#8211;<br />
</div></p>
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		</item>
		<item>
		<title>EuGH zu Überstellungen nach Griechenland</title>
		<link>http://www.aufenthaltstitel.de/2011/12/23/eugh-zu-uberstellungen-nach-griechenland/</link>
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		<pubDate>Fri, 23 Dec 2011 15:40:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andi</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Asyl]]></category>
		<category><![CDATA[Asyl. Abschiebung]]></category>
		<category><![CDATA[Überstellung]]></category>
		<category><![CDATA[Dublin]]></category>
		<category><![CDATA[Zurückschiebung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der EuGH hat entschieden, dass ein Asylbewerber nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden darf, in dem er Gefahr läuft, unmenschlich behandelt zu werden. Das Unionsrecht lässt keine unwiderlegbare Vermutung zu, dass alle die Mitgliedstaaten die Grundrechte der Asylbewerber beachten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p>Der EuGH hat zu dem <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/asyl.html">Asyl</a>system in Griechenland Stellung bezogen.</p>

	<p>In einem Verfahren ging es um einen afghanischen Staatsangeh&#246;rigen, der &#252;ber Griechenland in das Vereinigte K&#246;nigreich einreiste. In Griechenland wurde er im Jahr 2008 in Haft genommen. Nach vier Tagen entlie&#223;en ihn die griechischen Beh&#246;rden mit der Aufforderung, das griechische Staatsgebiet innerhalb von 30 Tagen zu verlassen.</p>

	<p>Der Betroffene stellte keinen <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/asylantrag.html">Asylantrag</a>. Nach seinen Angaben wurde er bei dem Versuch, Griechenland zu verlassen, von der Polizei verhaftet und in die T&#252;rkei <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/abschiebung.html">abgeschoben</a>, wo er zwei Monate lang unter schrecklichen Bedingungen inhaftiert gewesen sei. Er sei aus der Haft in der T&#252;rkei entkommen und dann nach England gereist wo er&#160;im Januar 2009 ankam und&#160;einen <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/asylantrag.html">Asylantrag </a>stellte.</p>

	<p>Im Juli 2009 wurde ihm angek&#252;ndigt, dass er gem&#228;&#223; der Dublin-II-Verordnung an Griechenland &#252;berstellt werde. Daraufhin legte er einen Rechtsbehelf gegen diese Entscheidung ein, mit dem er sich auf die Gefahr berief, dass im Fall seiner R&#252;ckf&#252;hrung nach Griechenland seine Grundrechte verletzt w&#252;rden. Das vorliegende englische Gericht weist&#160;darauf hin, dass in Griechenland die <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/asyl.html">Asyl</a>verfahren schwere M&#228;ngel aufwiesen und die Asylgew&#228;hrungsquote &#228;u&#223;erst niedrig, der Rechtsweg unzureichend und schwer zug&#228;nglich und die Aufnahmebedingungen f&#252;r <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/asylgesuch.html">Asylbewerber</a> unzureichend seien.</p>

	<p>Eine weitere mit dem Urteil verbundene Rechtssache (C-493/10) betrifft f&#252;nf Personen aus Afghanistan, dem Iran und Algerien, die in keiner Beziehung zueinander stehen. Sie reisten durch das griechische Staatsgebiet, wo sie wegen illegaler Einreise festgenommen wurden. Sie <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/asylantrag.html">beantragten ebenfalls kein Asyl</a>.</p>

	<p>Danach reisten sie&#160;nach Irland, wo sie erstmals <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/asyl.html">Asyl </a>beantragten. Sie widersetzen sich ihrer <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/zurueckschiebung.html">R&#252;ckkehr nach Griechenland</a> und&#160;machten geltend, dass die Verfahren und Bedingungen f&#252;r Asylbewerber in Griechenland unangemessen sind.</p>

	<p>In diesem Verfahren m&#246;chten sowohl der Court of Appeal of England and Wales (Vereinigtes K&#246;nigreich) als auch der High Court (Irland) vom Gerichtshof wissen, ob &#8211; angesichts der &#220;berlastung des griechischen Asylsystems und der daraus resultierenden Folgen f&#252;r die Behandlung von Asylbewerbern und die Pr&#252;fung ihrer Antr&#228;ge &#8211; die Beh&#246;rden eines Mitgliedstaats, die die &#220;berstellung von Asylbewerbern an Griechenland (als Staat, der nach der <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/vo_eu_343_2003.html">Dublin-II-Verordnung </a>f&#252;r die Pr&#252;fung des Asylantrags zust&#228;ndig ist) durchf&#252;hren m&#252;ssen, zu der vorherigen &#220;berpr&#252;fung verpflichtet sind, ob dieser Staat die Grundrechte tats&#228;chlich beachtet. Sie m&#246;chten auch wissen, ob die genannten Beh&#246;rden f&#252;r den Fall, dass dieser Staat die Grundrechte nicht beachtet, selbst in die Zust&#228;ndigkeit f&#252;r die Pr&#252;fung des Antrags eintreten m&#252;ssen.</p>

	<p>An den Verfahren beim <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/eugh.html">Gerichtshof</a> &#252;ber diese Rechtssachen haben eine hohe Anzahl an Staaten und Hilfsorganisationen beteiligt. Zwischen den Beteiligten, die Erkl&#228;rungen abgegeben haben, ist unstreitig, dass im Jahr 2010 fast 90 % der illegalen Einwanderer &#252;ber Griechenland in die Union gelangten, so dass die auf diesem Staat liegende Last au&#223;er Verh&#228;ltnis zu der Belastung der anderen Mitgliedstaaten steht. Es war den griechischen Beh&#246;rden&#160;nich m&#246;glich ist, diesen Zustrom zu bew&#228;ltigen.</p>

	<p>In seinem Urteil weist der <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/eugh.html">Gerichtshof&#160;</a>darauf hin, dass das Gemeinsame Europ&#228;ische Asylsystem in einem Kontext entworfen wurde, der die Annahme zul&#228;sst, dass alle daran beteiligten Staaten die Grundrechte beachten, und dass die Mitgliedstaaten insoweit ein gegenseitiges Vertrauen ineinander haben d&#252;rfen. Gerade aufgrund dieses Prinzips des gegenseitigen Vertrauens hat der Unionsgesetzgeber die <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/vo_eu_343_2003.html">Dublin-II-Verordnung (VO Nr. 343/2003/EG)</a> erlassen, deren Hauptzweck darin besteht, die Bearbeitung der Asylantr&#228;ge im Interesse sowohl der Antragsteller als auch der teilnehmenden Staaten zu beschleunigen.</p>

	<p>Gest&#252;tzt auf dieses Prinzip pr&#252;fte der <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/eugh.html">Gerichtshof</a>, ob die nationalen Beh&#246;rden, die die &#220;berstellung an den nach der Verordnung als f&#252;r den Asylantrag zust&#228;ndig bestimmten Mitgliedstaat durchf&#252;hren m&#252;ssen, zu der vorherigen &#220;berpr&#252;fung verpflichtet sind, ob die Grundrechte der Betroffenen in diesem Staat beachtet werden. Er stellt fest, dass nicht schon der geringste Versto&#223; gegen die asylrechtlichen Normen ausreicht, um die &#220;berstellung eines <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/aufenthaltsgestattung.html">Asylbewerbers </a>an den normalerweise zust&#228;ndigen Mitgliedstaat zu vereiteln.&#160;Sonst werden die Verpflichtungen der Staaten im Gemeinsamen Europ&#228;ischen Asylsystem ausgeh&#246;hlt&#160;und das Ziel, den zust&#228;ndigen Mitgliedstaat rasch zu bestimmen, gef&#228;hrdet.</p>

	<p>Allerdings steht das Unionsrecht einer unwiderlegbaren Vermutung entgegen, wonach der gem&#228;&#223; der <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/vo_eu_343_2003.html">Dublin-II-Verordnung </a>als zust&#228;ndig bestimmte Mitgliedstaat die Unionsgrundrechte beachtet. Es obliegt n&#228;mlich den Mitgliedstaaten einschlie&#223;lich der nationalen Gerichte, einen Asylbewerber nicht an den als zust&#228;ndig bestimmten Mitgliedstaat zu &#252;berstellen, wenn ihnen nicht verborgen geblieben sein kann, dass die&#160;M&#228;ngel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen f&#252;r Asylbewerber ernstlich und erwiesenerma&#223;en Grund zu der Annahme geben, dass der Antragsteller tats&#228;chlich Gefahr l&#228;uft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europ&#228;ischen Union ausgesetzt zu werden. Der Gerichtshof weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten &#252;ber einige geeignete Instrumente verf&#252;gen, um die Beachtung der Grundrechte und damit die tats&#228;chlichen Risiken f&#252;r einen Asylbewerber im Fall seiner &#220;berstellung an den zust&#228;ndigen Mitgliedstaat zu beurteilen.</p>

	<p>Der <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/eugh.html">Gerichtshof </a>f&#252;hrt weiter aus, dass der Mitgliedstaat, der den Asylbewerber an den nach der Verordnung zust&#228;ndigen Staat &#252;berstellen muss, dies aber nicht kann, vorbehaltlich der Befugnis, den Antrag selbst zu pr&#252;fen, die weiteren Kriterien der Verordnung zu pr&#252;fen hat, um festzustellen, ob anhand eines der nachrangigen Kriterien ein anderer Mitgliedstaat als f&#252;r die Pr&#252;fung des Asylantrags zust&#228;ndig bestimmt werden kann. Dabei muss der betreffende Mitgliedstaat darauf achten, dass eine Situation, in der die Grundrechte des Asylbewerbers verletzt werden, nicht durch ein unangemessen langes Verfahren zur Bestimmung des zust&#228;ndigen Mitgliedstaats verschlimmert wird. Erforderlichenfalls muss er den Antrag selbst pr&#252;fen.</p>

	<p>Schlie&#223;lich stellt der Gerichtshof klar, dass die Ber&#252;cksichtigung des Protokolls (Nr. 30) &#252;ber die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europ&#228;ischen Union auf die Republik Polen und das Vereinigte K&#246;nigreich keinen Einfluss auf die gegebenen Antworten hat.</p>

	<p><a href="http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&#038;jur=C,T,F&#038;num=C-411/10&#038;td=ALL#">Urteil des EuGH vom 21.12.2011, C-411/10</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>BVerwG zur erstmaligen Ermessensausübung im Ausweisungsprozess</title>
		<link>http://www.aufenthaltstitel.de/2011/12/16/bverwg-zur-erstmaligen-ermessensausubung-im-ausweisungsprozess/</link>
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		<pubDate>Fri, 16 Dec 2011 14:29:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andi</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Für das Bundesverwaltungsgericht ist es unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich unbedenklich, wenn die Behörde erstmalig im Verwaltungsprozess eine Ermessensausübung vornimmt. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><div><br />
<h2>Erstmalige <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/ermessen.html">Ermessensaus&#252;bung</a> im Prozess gegen Ausweisung</h2><br />
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Ausl&#228;nderbeh&#246;rden ihr Ausweisungs<a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/ermessen.html">ermessen</a> w&#228;hrend des Klageverfahrens aus&#252;ben d&#252;rfen, sofern sich erst dann die Notwendigkeit einer Ermessensentscheidung ergibt. Diese Ermessenserw&#228;gungen sind der gerichtlichen &#220;berpr&#252;fung der <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/ausweisung.html">Ausweisung </a>zugrunde zu legen.</p>

	<p>Der Entscheidung lag der Fall eines Irakers zugrunde, der 2002 nach Deutschland gekommen war und hier eine Ukrainerin geheiratet hatte. 2006 wurde der Kl&#228;ger wegen Vergewaltigung einer F&#252;nfzehnj&#228;hrigen zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Wegen dieser Straftat wurde er <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/ausweisung.html">ausgewiesen</a>, ohne dass der Beh&#246;rde damals &#8211; auf Grund der Schwere der Tat &#8211; <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/ermessen.html">Ermessen </a>er&#246;ffnet war (sog. Ist-Ausweisung). Erst w&#228;hrend des Klageverfahrens wurde der Kl&#228;ger dann als <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/fluechtling.html">Fl&#252;chtling </a>anerkannt. Die <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/auslaenderbehoerde.html">Ausl&#228;nderbeh&#246;rde </a>&#252;bte daraufhin das <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/ermessen.html">Ermessen</a>, das ihr nunmehr durch den besonderen Ausweisungsschutz er&#246;ffnet war, erstmals aus und hielt an der <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/ausweisung.html">Ausweisung </a>fest. Das Oberverwaltungsgericht M&#252;nster hob die <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/ausweisung.html">Ausweisungsverf&#252;gung </a>im Berufungsverfahren auf: Die <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/ermessen.html">Ermessenserw&#228;gungen</a>, die die Beh&#246;rde im gerichtlichen Verfahren eingef&#252;hrt habe, d&#252;rften vom Gericht nicht ber&#252;cksichtigt werden, weil die erstmalige Aus&#252;bung von beh&#246;rdlichem <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/ermessen.html">Ermessen </a>im Klageverfahren prozessrechtlich unzul&#228;ssig sei <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/vwgo.html#114">(&#167; 114 Satz 2 VwGO</a>).</p>

	<p>Der 1. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts hat diese Entscheidung aufgehoben. F&#252;r die gerichtliche Beurteilung der Rechtm&#228;&#223;igkeit einer <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/ausweisung.html">Ausweisung </a>ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht mehr wie zuvor auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beh&#246;rdenentscheidung, sondern nunmehr auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Tatsachengerichts abzustellen. Das Ausl&#228;nderrecht verpflichtet somit die <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/auslaenderbehoerde.html">Ausl&#228;nderbeh&#246;rden</a>, die f&#252;r eine <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/ausweisung.html">Ausweisung </a>notwendigen <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/ermessen.html">Ermessenserw&#228;gungen </a>zu treffen, auch wenn sich dazu erst w&#228;hrend des gerichtlichen Verfahrens Anlass bietet. Daraus folgt, dass auch neue entscheidungserhebliche Tatsachen, die nach der beh&#246;rdlichen Entscheidung eingetreten oder bekanntgeworden sind, vom Gericht ber&#252;cksichtigt werden m&#252;ssen, um die <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/ausweisung.html">Ausweisungsverf&#252;gung </a>m&#246;glichst aktuell und abschlie&#223;end beurteilen zu k&#246;nnen. Das gilt auch dann, wenn die Beh&#246;rde ihr <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/ermessen.html">Ermessen </a>im Prozess erstmalig aus&#252;bt, weil sich die Sach- oder Rechtslage entscheidungserheblich ge&#228;ndert hat. In dem hier vorliegenden Fall, in dem &#252;ber eine vom Gesetz urspr&#252;nglich zwingend vorgegebene <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/ausweisung.html">Ausweisung </a>auf Grund nachtr&#228;glicher &#196;nderungen der Sachlage im Wege einer beh&#246;rdlichen Ermessensentscheidung zu befinden war, bedeutet dies, dass die Beh&#246;rde ihre <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/ermessen.html">Ermessensaus&#252;bung </a>nachholen darf und ihre Erw&#228;gungen der gerichtlichen Pr&#252;fung zugrunde gelegt werden m&#252;ssen. Die Vorschrift des <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/vwgo.html#114">&#167; 114 Satz 2 VwGO</a> steht dem nicht entgegen. Sie verbietet die gerichtliche Ber&#252;cksichtigung erstmalig angestellter <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/ermessen.html">Ermessenserw&#228;gungen </a>jedenfalls dann nicht, wenn sich &#8211; wie hier &#8211; die Notwendigkeit einer <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/ermessen.html">Ermessensentscheidung </a>erst im gerichtlichen Verfahren ergibt.</p>

	<p>Das Bundesverwaltungsgericht hat die Sache daher an das Berufungsgericht zur&#252;ckverwiesen, damit dort die Rechtm&#228;&#223;igkeit der <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/ausweisung.html">Ausweisung </a>auf aktueller Tatsachengrundlage und unter Ber&#252;cksichtigung der <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/ermessen.html">Ermessenserw&#228;gungen </a>der <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/auslaenderbehoerde.html">Ausl&#228;nderbeh&#246;rde </a>gepr&#252;ft wird.</p>

	<p>BVerwG 1 <span class="caps">C 14</span>.10 &#8211; Urteil vom 13. Dezember 2011</p>

	<p>Vorinstanzen:<br />
<span class="caps">OVG M</span>&#252;nster, 18 <span class="caps">A 1450</span>/09 &#8211; Urteil vom 29. Juni 2010 &#8211; <span class="caps">VG M</span>&#252;nster, 8 <span class="caps">K 734</span>/08 &#8211; Urteil vom 26. Mai 2009 &#8211;<br />
</div></p>
 ]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>AufenthG aktualisiert</title>
		<link>http://www.aufenthaltstitel.de/2011/12/13/aufenthg-aktualisiert-2/</link>
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		<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 06:30:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andi</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Aufenthaltsgesetz ist wieder auf dem aktuellen Stand.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p>Die mit <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/2011/11/25/zweites-richtlinienumsetzungsgesetz-veroffentlicht/">Artikel 1 des Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europ&#228;ischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex</a> eingetretenen &#196;nderungen des <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html">Aufenthaltsgesetzes</a> sind nun erfasst.</p>

	<p>Aktualisierung 18.12.2011: Die <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsv.html">Aufenthaltsverordnung ist nun auch aktuell</a>.</p>
 ]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Regierungsentwurf zur Umsetzung der Richtlinie zur Blauen Karte EU</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Dec 2011 05:55:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andi</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Blue-Card-Richtlinie und für erleichterte Bedingungen zur Aufnahme einer Beschäftigung beschlossen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><h1>Bundesregierung beschlie&#223;t Erleichterungen bei der Zuwanderung ausl&#228;ndischer Fachkr&#228;fte</h1><br />
Die Bundesregierung hat den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/bluecard.html">Hochqualifizierten-Richtlinie der Europ&#228;ischen Union</a> beschlossen.</p>

	<p>Mit diesem Gesetz soll die im Mai 2009 erlassene <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/richtlinieneu.html"><abbr title="Europ&#228;ische Union">EU</abbr>-Richtlinie</a>, die die Bedingungen f&#252;r die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangeh&#246;rigen zur Aus&#252;bung einer hochqualifizierten Besch&#228;ftigung festlegt, umgesetzt werden. Hierbei werden die in der Richtlinie enthaltenen Spielr&#228;ume f&#252;r eine attraktive Ausgestaltung dieser Zuwanderungsregelung genutzt:<br />
<ul></p>
	<p><li>Es wird ein neuer Aufenthaltstitel eingef&#252;hrt: Die <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/bluecard.html">Blaue Karte <abbr title="Europ&#228;ische Union">EU</abbr></a>.</li><br />
</ul></p>
	<p>Neben einem Hochschulabschluss ist f&#252;r den Erwerb der <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/bluecard.html">Blauen Karte <abbr title="Europ&#228;ische Union">EU</abbr></a> ein Arbeitsverh&#228;ltnis erforderlich, mit dem ein Bruttojahresgehalt von mindestens 44.000 Euro erzielt wird. Auf eine Vorrangpr&#252;fung und eine Pr&#252;fung der Arbeitsbedingungen wird verzichtet, wodurch der Zugang nicht nur vereinfacht, sondern das Verfahren auch erheblich beschleunigt wird.</p>

	<p>F&#252;r Hochqualifizierte in Mangelberufen gilt eine Gehaltsgrenze von 33.000 Euro. Dazu z&#228;hlen insbesondere alle Ingenieure, Akademische und vergleichbare Fachkr&#228;fte in der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie &#196;rzte.<br />
Auch bei Ihnen wird auf die Vorrangpr&#252;fung verzichtet, eine Pr&#252;fung der Vergleichbarkeit der Arbeitsbedingungen findet jedoch statt.</p>

	<p>Beide Gruppen k&#246;nnen bereits nach zwei Jahren ein <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/niederlassungserlaubnis.html">Daueraufenthaltsrecht</a> erhalten</p>

	<p>Die <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/familiennachzug.html">Familienangeh&#246;rigen</a> dieser Hochqualifizierten k&#246;nnen sofort uneingeschr&#228;nkt arbeiten.</p>

	<p>&#220;ber die reine Richtlinienumsetzung hinaus werden weitere Erleichterungen zur Fachkr&#228;ftemigration vorgenommen. Hervorzuheben sind folgende &#196;nderungen:<br />
<ul></p>
	<p><li>Die Gehaltsgrenze f&#252;r Hochqualifizierte, die sofort ein Daueraufenthaltsrecht erhalten, wird auf 48.000 Euro gesenkt. Wenn sie jedoch in den ersten drei Jahren Sozialtransferleistungen beziehen, verlieren sie ihr Aufenthaltsrecht.</li><br />
<li>Absolventen deutscher Hochschulen k&#246;nnen in dem Jahr der Arbeitsplatzsuche, das ihnen bereits nach geltender Rechtslage einger&#228;umt ist, unbeschr&#228;nkt arbeiten und wenn sie zwei Jahre gearbeitet haben, k&#246;nnen sie ein Daueraufenthaltsrecht erhalten.</li><br />
<li>F&#252;r Forscher, die in dem besonderen Verfahren nach der Forscher-Richtlinie einreisen, wird das Verfahren vereinfacht.</li><br />
<li>Ausl&#228;nder, die nach Deutschland gekommen sind, um hier eine Berufsausbildung zu absolvieren, k&#246;nnen hier bleiben, um in dem erlernten Beruf zu arbeiten.</li><br />
</ul></p>
	<p><dl><dt>Quelle: <a href="http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/12/fachkraefte.html">www.bmi.bund.de</a>,&#160; 7.12.2011</dt></dl></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Visa-Warndatei im Innenausschuss</title>
		<link>http://www.aufenthaltstitel.de/2011/12/01/visa-warndatein-im-innenausschuss/</link>
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		<pubDate>Thu, 01 Dec 2011 07:33:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andi</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Visa]]></category>
		<category><![CDATA[Visa-Warndatei]]></category>
		<category><![CDATA[Visum]]></category>
		<category><![CDATA[Warndatei]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Koalitionsmehrheit hat im Innenausschuss des Bundestages für die Errichtung einer Visa-Warndatei gestimmt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p>Der Innenausschuss hat den Weg f&#252;r die Errichtung einer <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/warndatei.html">Visa-Warndatei</a> frei gemacht. Mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit von <span class="caps">CDU</span>/CSU und <span class="caps">FDP</span> verabschiedete das Gremium am Mittwochvormittag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/6643) in modifizierter Fassung. Das Bundestagsplenung will sich am Donnerstagabend mit der Vorlage abschlie&#223;end befassen.</p>

	<p>Mit dem Entwurf sollen die gesetzlichen Grundlagen f&#252;r die Errichtung einer zentralen <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/warndatei.html">Visa-Warndatei</a> sowie f&#252;r ein &#8222;Verfahren f&#252;r einen mittelbaren Abgleich von bestimmten Daten aus Visaverfahren f&#252;r Sicherheitszwecke&#8220; geschaffen werden. In erster Linie soll die Datei laut Bundesregierung der Vermeidung von Visummissbrauch dienen. In ihr sollen Warndaten zu Personen gespeichert werden, die wegen &#8222;einer der f&#252;r das Visumverfahren relevanten Katalogstraftaten nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Schwarzarbeitsbek&#228;mpfungsgesetz oder im Zusammenhang mit Schleusung, Menschen- und Kinderhandel oder schwersten Bet&#228;ubungsmitteldelikten&#8220; verurteilt worden sind. Ein Zugriff von Sicherheitsbeh&#246;rden auf diese Datei soll &#8211; &#8222;abgesehen von den mit der polizeilichen Kontrolle des grenz&#252;berschreitenden Verkehrs beauftragten Beh&#246;rden f&#252;r die Erteilung von Ausnahmevisa und die R&#252;cknahme von Visa an den Grenzen&#8220; &#8211; der Vorlage zufolge nicht m&#246;glich sein.</p>

	<p>Zudem soll laut Entwurf ein neues Verfahren zum Abgleich der Visumantragsdaten mit den Erkenntnissen der Sicherheitsbeh&#246;rden zu Personen mit Verbindung zum <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/terrorismus.html">internationalen Terrorismus</a> eingef&#252;hrt werden. Danach sollen die Auslandsvertretungen neben den Daten der Visumsantragsteller die Daten von <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/ve.html">Einladern, Verpflichtungsgebern und sonstigen Referenzpersonen</a> an eine im Bundesverwaltungsamt einzurichtende besondere Organisationseinheit &#252;bermitteln, die einen Abgleich mit bestimmten Daten aus der Antiterrordatei vornimmt. Damit soll eine R&#252;ckmeldung durch Sicherheitsbeh&#246;rden an die Visumbeh&#246;rden erm&#246;glicht werden, wenn Personen aus dem terroristischen Umfeld beabsichtigen, nach Deutschland einzureisen.</p>

	<p>In der Ausschusssitzung betonte die <span class="caps">CDU</span>/CSU-Fraktion, die <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/warndatei.html">Visa-Warndatei</a> bringe &#8222;ein St&#252;ck mehr Sicherheit&#8220;. Mit der Datei bek&#228;men die Entscheider im Visa-Verfahren eine Entscheidungshilfe, in welchen F&#228;llen sie genauer hinsehen m&#252;ssten.</p>

	<p>Die <span class="caps">FDP</span>-Fraktion unterstrich, Ziel der Datei sei es, Visummissbrauch zu bek&#228;mpfen. Auch komme es mit der <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/warndatei.html">Visa-Warndatei</a> zu B&#252;rokratieabbau.</p>

	<p>Die <span class="caps">SPD</span>-Fraktion sah ebenfalls Handlungsbedarf, um Visummissbrauch zu begegnen. Sie halte jedoch das von der Koalition vorgelegte Instrument f&#252;r nicht ad&#228;quat, f&#252;gte sie hinzu.</p>

	<p>Die Fraktion B&#252;ndnis 90/Die Gr&#252;nen argumentierte, es sei nicht angemessen, die Daten jeder Person, die mit einem Visumantrag in Verbindung gebracht wird, mit der Antiterrordatei abzugleichen. Die Fraktion sprach in diesem Zusammenhang von einer &#8222;generellen Terrorverd&#228;chtigung&#8220;.</p>

	<p>Auch die Fraktion Die Linke wandte sich gegen einen solchen &#8222;Generalverdacht&#8220;. Sie verwies darauf, dass bei einer Anh&#246;rung zu dem Gesetzentwurf Sachverst&#228;ndige keinen Anlass f&#252;r diese zus&#228;tzliche Datei gesehen h&#228;tten.</p>

	<p>Ein Vertreter des Bundesinnenministeriums sagte, es k&#246;nne keine Rede davon sein, dass mit der Datei Ausl&#228;nder diskriminiert w&#252;rden. Man m&#252;sse pr&#252;fen, inwieweit k&#252;nftig auch ein Abgleich der Daten mit der geplanten Datei gegen Rechtsextremismus erfolgen m&#252;sse.</p>

	<p>Dies k&#246;nnte Sie interessieren:<br />
<ul></p>
	<p><li>Stichwort: <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/vis.html">Visa-Invormations-System</a>.</li><br />
</ul></p>



	<p>Quelle: <a href="http://www.bundestag.de/presse/hib/index.html">hib &#8211; Heute im Bundestag</a> 494, 1.12.2011</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Zweites Richtlinienumsetzungsgesetz veröffentlicht.</title>
		<link>http://www.aufenthaltstitel.de/2011/11/25/zweites-richtlinienumsetzungsgesetz-veroffentlicht/</link>
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		<pubDate>Fri, 25 Nov 2011 18:11:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andi</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
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		<category><![CDATA[Richtlinienumsetzungsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Sanktionsrichtlinie]]></category>
		<category><![CDATA[Visakodex]]></category>

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		<description><![CDATA[Das zweite Richtlinienumsetzungsgesetz wurde heute veröffentlicht und tritt morgen in Kraft.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p>Im Bundesgesetzblatt auf Seite 2258 wurde heute das Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europ&#228;ischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex ver&#246;ffentlicht. Es tritt ab morgen in Kraft.</p>

	<p>Details zu den Regelungen finden Sie hier:<br />
<ul></p>
	<p><li>05.04.2011 | <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1771.html">Bundesregierung beschlie&#223;t Umsetzung aufenthaltsrechtlicher EU-Richtlinien</a>.</li><br />
<li>26.09.2011 | <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/2011/09/26/zweites-richtlinienumsetzungsgesetz-2/">Bundesratsbeschluss zum Gesetz</a></li><br />
<li> Stichwort: <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/aufenthgaenderungen.html#13">&#196;nderungen im Aufenthaltsgesetz</a></li><br />
</ul></p>
	<p>Die Einarbeitung in die angebotene <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html">Textfassung des Aufenthaltsgesetzes</a> wird noch einige Wochen dauern.</p>
 ]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Bundesverwaltungsgericht zu Visumerteilungsvoraussetzungen</title>
		<link>http://www.aufenthaltstitel.de/2011/11/21/bundesverwaltungsgericht-zu-visumerteilungsvoraussetzungen/</link>
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		<pubDate>Sun, 20 Nov 2011 22:10:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andi</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<category><![CDATA[Visa]]></category>
		<category><![CDATA[Visum]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.aufenthaltstitel.de/?p=1491</guid>
		<description><![CDATA[Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung zu den Erteilungsvoraussetzungen für Schengen-Visa bei Zweifeln an der Rückkehrbereitschaft Stellung genommen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><strong>Kein Schengen-Visum bei Zweifeln an der R&#252;ckkehrbereitschaft</strong></p>

	<p>Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat &#8211; <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/2011/01/13/visum-zum-ehegattennachzug/">im Anschluss an sein Urteil vom 11. Januar 2011</a> &#8211; entschieden, dass begr&#252;ndete Zweifel an der R&#252;ckkehrbereitschaft der Erteilung eines f&#252;r den gesamten <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/cvisum.html">Schengen-Raum g&#252;ltigen Besuchsvisums</a> auch dann entgegenstehen, wenn der Fall von dem zwischen der Europ&#228;ischen Gemeinschaft und der Ukraine abgeschlossenen Visaerleichterungsabkommen erfasst wird. Auch die Erteilung eines auf das Gebiet der Bundesrepublik beschr&#228;nkten Visums zum Besuch naher Familienangeh&#246;riger ist nur ausnahmsweise m&#246;glich (vgl. Pressemitteilung Nr. 2/2011).</p>

	<p>Der Entscheidung liegt der Fall von zwei ukrainischen Staatsangeh&#246;rigen (Mutter und Sohn) zugrunde. Sie begehren die Erteilung von <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/cvisum.html">Schengenvisa </a>zum Besuch ihres in Deutschland lebenden ukrainischen Ehemannes bzw. Vaters. Die Antr&#228;ge wurden von der deutschen Auslandsvertretung in Kiew abgelehnt. Die Klagen hatten in den Vorinstanzen keinen Erfolg.</p>

	<p>Der 1. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts best&#228;tigt. Die Kl&#228;ger haben nach der seit April 2010 geltenden <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/visakodex.html">Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (Visakodex &#8211; <span class="caps">VK </span>-)</a> keinen Anspruch auf ein Besuchsvisum. Danach ist ein Antrag auf Erteilung eines einheitlichen, f&#252;r den gesamten Schengen-Raum g&#252;ltigen Besuchsvisums zwingend abzulehnen bei begr&#252;ndeten Zweifeln an der Absicht des Antragstellers, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf der G&#252;ltigkeit des beantragten Visums zu verlassen (Art. 32 Abs. 1 Buchst. b VK). Diese Regelung wird nicht durch das zwischen der Europ&#228;ischen Gemeinschaft und der Ukraine im Jahr 2007 geschlossene Visaerleichterungsabkommen verdr&#228;ngt oder modifiziert. Denn die dort geregelten Erleichterungen beziehen sich u.a. auf Art und Umfang der mit dem Antrag vorzulegenden Unterlagen, die Senkung oder den Erlass von Visageb&#252;hren und die vorgeschriebene Bearbeitungszeit, lassen aber die Notwendigkeit der Prognose zur R&#252;ckkehrbereitschaft unber&#252;hrt. Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts bestehen Zweifel am R&#252;ckkehrwillen der Kl&#228;ger aufgrund ihres prinzipiellen Wunsches nach <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/familiennachzug.html">Familienzusammenf&#252;hrung</a> sowie ihrer famili&#228;ren und wirtschaftlichen Situation in der Ukraine.</p>

	<p>Die Kl&#228;ger haben auch keinen Anspruch auf Erteilung eines nur f&#252;r das Bundesgebiet g&#252;ltigen Besuchsvisums. Ein solches Visum wird von einem Mitgliedstaat nur in den in Art. 25 Abs. 1 VK aufgef&#252;hrten Ausnahmef&#228;llen erteilt. Ein Ausnahmefall liegt hier nicht vor. Ausgehend von dem &#246;ffentlichen Interesse an der Verhinderung einer ungesteuerten Einwanderung ist auch mit Blick auf den besonderen Schutz famili&#228;rer Bindungen die Erteilung eines <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/visum.html">Visums </a>nicht erforderlich. Die Kl&#228;ger sind zur Aufrechterhaltung der famili&#228;ren Kontakte nicht zwingend auf einen Besuch des Ehemannes bzw. Vaters in Deutschland angewiesen, denn dieser kann sie in der Ukraine besuchen und zudem den Kontakt auf andere Weise (Briefe, Telefon, Internet) aufrechterhalten.</p>

	<p><a href="http://www.bundesverwaltungsgericht.de/enid/537cf20628265a6d0fd9fa03b04d88e3,b3a0897365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093133393639093a095f7472636964092d093133333430/Pressemitteilungen/Pressemitteilung_9d.html" title="...zur Pressemtteilung">BVerwG 1 <span class="caps">C 15</span>.10 &#8211; Urteil vom 15. November 2011</a></p>

	<p>Vorinstanzen:<br />
<span class="caps">OVG </span>Berlin-Brandenburg, 2 <span class="caps">B 16</span>.09 &#8211; Urteil vom 24. Juni 2010 &#8211; <span class="caps">VG </span>Berlin, 24 <span class="caps">K 44</span>.09 V &#8211; Urteil vom 27. April 2009 -</p>
 ]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Kommission will Familienzusammenführung erleichtern</title>
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		<pubDate>Tue, 15 Nov 2011 18:10:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andi</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[EU]]></category>
		<category><![CDATA[Familiennachzug]]></category>
		<category><![CDATA[Familiennachzugsrichtlnie]]></category>
		<category><![CDATA[Kommission]]></category>
		<category><![CDATA[Richtlinie]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Kommission hat heute eine öffentliche Debatte gestartet, bei der es um das Recht auf Familienzusammenführung von Drittstaatsangehörigen, die in der EU leben, geht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p>Um die Integration von B&#252;rgern aus Drittstaaten zu unterst&#252;tzen, will die <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/eukomm.html">EU-Kommission</a> den Nachzug von deren Familienangeh&#246;rigen erleichtern. Mit einer heute (Dienstag) gestarteten Konsultation sind Interessierte aufgerufen, Vorschl&#228;ge zur &#196;nderung der bisherigen Vorschriften zu unterbreiten. &#8220;Durch Familienzusammenf&#252;hrung wird Einwanderern ein Familienleben erm&#246;glicht, aber auch ihre gesellschaftliche Eingliederung erleichtert. Ich hoffe, dass alle Interessentr&#228;ger an der Konsultation teilnehmen und mitteilen werden, wie die Regeln zur Familienzusammenf&#252;hrung ihrer Meinung nach wirkungsvoller gestaltet werden k&#246;nnen. Die <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/eu.html">Mitgliedstaaten</a> werden besonders aufgefordert, die Probleme, die sie angeblich mit dem Missbrauch der derzeitigen Regelungen erleben, zu beschreiben&#8220;, sagte Cecilia Malmstr&#246;m, Kommissarin f&#252;r Inneres.</p>

	<p>&nbsp;</p>

	<p>Auch Migranten haben ein Recht auf Familienleben &#8211; wie kann dieses Recht gesichert werden?</p>

	<p>Br&#252;ssel, den 15.&#160;November 2011 &#8211; M&#252;ssen die EU-Bestimmungen zur Familienzusammenf&#252;hrung von Migranten ge&#228;ndert werden? Die Kommission hat heute eine &#246;ffentliche Debatte gestartet, bei der es um das Recht auf Familienzusammenf&#252;hrung von Drittstaatsangeh&#246;rigen, die in der EU leben, geht. Je nach dem Ergebnis der Konsultation wird die Kommission entscheiden, ob politische Folgema&#223;nahmen erforderlich sind und ob z.&#160;B. klare Leitlinien festgelegt oder die geltenden Regeln ge&#228;ndert werden m&#252;ssen, oder ob die Vorschriften unver&#228;ndert beibehalten werden k&#246;nnen. Interessentr&#228;ger und die Allgemeinheit sind aufgefordert, sich zu diesem Thema zu &#228;u&#223;ern unter <a href="http://ec.europa.eu/yourvoice/index_de.htm">ec.europa.eu/yourvoice</a> (Ihre Stimme in Europa).</p>

	<p>Seit 2003 gibt es <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/rl_2003_86_eg.html">gemeinsame EU-Vorschriften &#252;ber die Bedingungen, unter denen Familienangeh&#246;rige eines in einem Mitgliedstaat wohnhaften Nicht-EU-B&#252;rgers in die EU einreisen und dort leben d&#252;rfen</a>.</p>

	<p>&#8222;Durch Familienzusammenf&#252;hrung wird Einwanderern ein Familienleben erm&#246;glicht, aber auch ihre gesellschaftliche Eingliederung erleichtert&#8220;, erkl&#228;rte Cecilia Malmstr&#246;m, Kommissarin f&#252;r Inneres. &#8222;Ich hoffe, dass alle Interessentr&#228;ger an der Konsultation teilnehmen, &#252;ber ihre Erfahrungen berichten und mitteilen werden, wie die Regeln zur Familienzusammenf&#252;hrung ihrer Meinung nach wirkungsvoller gestaltet werden k&#246;nnen. Die Mitgliedstaaten werden besonders aufgefordert, die Probleme, die sie angeblich mit dem Missbrauch der derzeitigen Regelungen erleben, zu beschreiben und zu quantifizieren&#8220;, f&#252;gte sie hinzu.</p>

	<p>Das Gr&#252;nbuch konzentriert sich auf eine Reihe von Fragen, die mit der Anwendung der <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/rl_2003_86_eg.html">Richtlinie 2003/86/EG</a> zusammenh&#228;ngen. Jetzt werden alle Interessentr&#228;ger aufgefordert, sich bis sp&#228;testens 1. M&#228;rz 2012 beispielsweise zu folgenden Fragen zu &#228;u&#223;ern:<br />
<ul></p>
	<p><li>Die Personengruppen, f&#252;r die die Richtlinie gelten sollte: Wie lassen sich die <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/migration.html">Migranten</a>, denen die EU-Regeln zugute kommen, am besten definieren; sollte das Recht auf Familienzusammenf&#252;hrung auf andere Familienangeh&#246;rige als die Kernfamilie ausgeweitet werden; die Probleme im Zusammenhang mit Zwangsehen;</li><br />
<li>Die Bedingungen f&#252;r Familienzusammenf&#252;hrung: M&#252;ssen die <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/integrationskurs.html">Integrationsma&#223;nahmen</a>, die die Mitgliedstaaten vorsehen d&#252;rfen, genauer festgelegt werden; sollten Garantien vorgesehen werden, um sicherzustellen, dass diese Ma&#223;nahmen wirklich integrationsf&#246;rdernd sind und nicht als Hemmnisse f&#252;r Familienzusammenf&#252;hrung genutzt werden;</li><br />
<li>M&#246;glichkeiten zur Bek&#228;mpfung von T&#228;uschung und Scheinehen;</li><br />
<li>Die Einhaltung bestimmter Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, wie die Ber&#252;cksichtigung des Kindeswohls bei der Antragspr&#252;fung.</li><br />
</ul></p>
	<p>Die Kommission beabsichtigt, nach dem Eingang schriftlicher Beitr&#228;ge eine &#246;ffentliche Anh&#246;rung zu veranstalten.</p>

	<p>Sachverhalt</p>

	<p>Die Familiennachugsrichtlinie enth&#228;lt gemeinsame Bedingungen, nach denen Nicht-EU-B&#252;rger ihren Familienangeh&#246;rigen, die aus einem Drittstaat stammen und rechtm&#228;&#223;ig in der EU leben, nachziehen d&#252;rfen. Sie bezieht sich nicht auf Drittstaatsangeh&#246;rige, deren Familienangeh&#246;rige EU-B&#252;rger sind. Deren Situation ist im Rahmen des freien Personenverkehrs von EU-B&#252;rgern geregelt.</p>

	<p>Statistischen Angaben zufolge machte die Familienmigration Anfang der 2000er Jahre &#252;ber 50 % der gesamten legalen Einwanderung aus. Heute ist ihr Anteil stark zur&#252;ckgegangen und betr&#228;gt nur noch etwa ein Drittel der gesamten Zuwanderung in die EU. Noch geringer ist der Anteil, wenn Migranten, die unter die Richtlinie zur Familienzusammenf&#252;hrung fallen, als eigene Gruppe betrachtet werden (d. h. nur Drittstaatsangeh&#246;rige, die Nicht-EU-B&#252;rgern nachziehen). 21&#160;% aller Einreise- und Aufenthaltsgenehmigungen werden dieser Kategorie von Migranten erteilt, die 2010 etwa 500 000 Personen ausmachte. W&#228;hrend dieses Jahres erteilte Italien die gr&#246;&#223;te Zahl von Aufenthaltsgenehmigungen aus famili&#228;ren Gr&#252;nden f&#252;r Drittstaatsangeh&#246;rige, die Nicht-EU-B&#252;rgern nachziehen (160&#160;200); danach folgten das Vereinigte K&#246;nigreich (103&#160;187) und Spanien (89&#160;905).</p>

	<p>Nicht-EU-B&#252;rger, die Angeh&#246;rige von rechtm&#228;&#223;ig in der EU lebenden Drittstaatsangeh&#246;rigen sind, haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in der EU, wenn der Zusammenf&#252;hrende sich seit mindestens einem Jahr in der EU aufh&#228;lt und begr&#252;ndete Aussichten auf das Recht auf Daueraufenthalt hat. Die Mitgliedstaaten k&#246;nnen dar&#252;ber hinaus die Erf&#252;llung weiterer Bedingungen verlangen, wie ausreichende Eink&#252;nfte, angemessene Unterkunft und Krankenversicherung sowie die Teilnahme an Integrationsma&#223;nahmen.</p>

	<p>Am 8.&#160;Oktober 2008 ver&#246;ffentlichte die Kommission einen Bericht &#252;ber die Anwendung der Richtlinie, in dem m&#246;gliche Probleme aufgezeigt und Empfehlungen zur Verbesserung der Anwendung abgegeben wurden. Insbesondere wurde deutlich, dass die Richtlinie den Mitgliedstaaten bei einigen Kann-Bestimmungen einen zu gro&#223;en Ermessensspielraum bel&#228;sst; dies gilt insbesondere in Bezug auf die Zeit, die der Drittstaatsangeh&#246;rige abwarten muss, bis seine Familienangeh&#246;rigen ihm nachziehen k&#246;nnen, sowie darauf, dass die Mitgliedstaaten von Drittstaatsangeh&#246;rigen verlangen k&#246;nnen, dass sie Integrationsma&#223;nahmen nachkommen.</p>

	<p>Deshalb startet die Kommission nun eine &#246;ffentliche Debatte zur Familienzusammenf&#252;hrung, um zu entscheiden, ob, und wenn ja, welche konkreten politischen Folgema&#223;nahmen erforderlich sind. Ziel des heute angenommenen Gr&#252;nbuchs ist die R&#252;ckmeldung von Interessentr&#228;gern und Mitgliedstaaten zu verschiedenen Fragen, die dieses Gebiet betreffen, um ein wirksames System der Familienzusammenf&#252;hrung auf EU-Ebene zu gew&#228;hrleisten.</p>

	<p>M&#246;gliche Folgema&#223;nahmen sollen eingehend darauf gepr&#252;ft werden, welche Wirkung sie auf die Grundrechte haben, insbesondere auf den Schutz der Privatsph&#228;re und die Achtung des Familienlebens, das Recht auf Eheschlie&#223;ung, die Rechte des Kindes und den Grundsatz der Nichtdiskriminierung.</p>

	<p>Quelle: <a href="http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/1346&#038;format=HTML&#038;aged=0&#038;language=DE&#038;guiLanguage=en">europa.eu</a>, Abruf: 15.11.2011</p>
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		<item>
		<title>Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse.</title>
		<link>http://www.aufenthaltstitel.de/2011/11/04/anerkennung-auslandischer-bildungsabschlusse/</link>
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		<pubDate>Fri, 04 Nov 2011 17:42:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andi</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Anerkennung]]></category>
		<category><![CDATA[ausländische Bildungsabschlüsse]]></category>
		<category><![CDATA[ausländischer Bildungsabschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Bildungsabschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Hochqualifizierte]]></category>
		<category><![CDATA[Hochschulabsolventen]]></category>
		<category><![CDATA[Qualifikation]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen wurde heute durch den Bundesrat gewunken. Es sieht einen allgemeinen Anspruch auf eine individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit von aus- und inländischen Berufsqualifikationen vor.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p>Der Bundesrat hat einem Gesetz zugestimmt, das die wirtschaftliche Einbindung von Fachkr&#228;ften mit Auslandsqualifikationen ma&#223;geblich verbessern und die Integration von in Deutschland lebenden <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/migration.html" title="... Stichwort Migrant">Migranten</a> in den deutschen Arbeitsmarkt f&#246;rdern soll. Es kann damit dem Bundespr&#228;sidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.</p>

	<p>Im Rahmen einer begleitenden Entschlie&#223;ung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, den Vollzug des Gesetzes in geeigneter Weise kontinuierlich zu beobachten und bei offensichtlichem Anpassungsbedarf unverz&#252;glich gesetzgeberisch t&#228;tig zu werden.</p>

	<p>Das Gesetz sieht einen allgemeinen Anspruch auf eine individuelle Pr&#252;fung der Gleichwertigkeit von aus- und inl&#228;ndischen Berufsqualifikationen vor. Die europ&#228;ischen Anerkennungsregeln sollen zudem im Grundsatz auch f&#252;r Personen aus Drittstaaten bzw. in diesen erworbene Qualifikationen gelten, die bisher nicht ber&#252;cksichtigt wurden.</p>

	<p>Dies k&#246;nnte Sie interessieren:<br />
<ul></p>
	<p><li><a href="http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1776.html">01.06.2011 | Gesetzentwurf zur Anerkennung ausl&#228;ndischer Qualifikationen noch verbesserungsf&#228;hig</a></li></p>

	<p>Quelle:<br />
</ul><ul></p>
	<p><li><a href="http://www.bundesrat.de/cln_235/nn_6898/DE/presse/pm/2011/161-2011.html?__nnn=true" title="... zur Pressemitteilung">www.bundesrat.de</a></li><br />
</ul></p>






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		</item>
		<item>
		<title>Innenausschuss berät über Visa-Warndatei</title>
		<link>http://www.aufenthaltstitel.de/2011/10/25/innenausschuss-berat-uber-visa-warndatei/</link>
		<comments>http://www.aufenthaltstitel.de/2011/10/25/innenausschuss-berat-uber-visa-warndatei/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 25 Oct 2011 18:15:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andi</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Visa]]></category>
		<category><![CDATA[Visa-Warndatei]]></category>
		<category><![CDATA[Visum]]></category>
		<category><![CDATA[Warndatei]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein alternativloses wirkungsvolles Instrument, verfassungsrechtlich bedenklich, überflüssig, ein Element im Datenschutz-Entwicklungsland "Deutschland" - Was ist die Visa - Warndatei?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p>Innenausschuss (Anh&#246;rung)<br />
<h1>Experten uneins &#252;ber Visa-Warndatei</h1><br />
Die Regierungspl&#228;ne zur Einrichtung einer <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/warndatei.html">Visa-Warndatei</a> sto&#223;en bei einer Reihe von Experten auf Bedenken. Fachleute von Bundespolizei und Bundeskriminalamt begr&#252;&#223;ten demgegen&#252;ber bei einer Sachverst&#228;ndigen-Anh&#246;rung des Innenausschusses am Montagabend den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung. (17/6643).</p>

	<p>Mit der Vorlage sollen die gesetzlichen Grundlagen f&#252;r die Errichtung einer zentralen <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/warndatei.html">Visa-Warndatei</a> sowie f&#252;r ein &#8222;Verfahren f&#252;r einen mittelbaren Abgleich von bestimmten Daten aus Visaverfahren f&#252;r Sicherheitszwecke&#8220; geschaffen werden. In erster Linie soll die Datei laut Bundesregierung der Vermeidung von Visummissbrauch dienen. In ihr sollen Warndaten zu Personen gespeichert werden, die wegen &#8222;einer der f&#252;r das Visumverfahren relevanten Katalogstraftaten nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Schwarzarbeitsbek&#228;mpfungsgesetz oder im Zusammenhang mit Schleusung, Menschen- und Kinderhandel oder schwersten Bet&#228;ubungsmitteldelikten&#8220; verurteilt worden sind. Ein Zugriff von Sicherheitsbeh&#246;rden auf diese Datei soll &#8211; &#8222;abgesehen von den mit der polizeilichen Kontrolle des grenz&#252;berschreitenden Verkehrs beauftragten Beh&#246;rden f&#252;r die Erteilung von Ausnahmevisa und die R&#252;cknahme von <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/visum.html">Visa</a> an den Grenzen&#8220; &#8211; der Vorlage zufolge nicht m&#246;glich sein.</p>

	<p>Zudem soll laut Entwurf ein neues Verfahren zum Abgleich der Visumantragsdaten mit den Erkenntnissen der Sicherheitsbeh&#246;rden zu Personen mit Verbindung zum internationalen Terrorismus eingef&#252;hrt werden. Danach sollen die Auslandsvertretungen neben den Daten der Visumsantragsteller die Daten von Einladern, <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/ve.html">Verpflichtungsgebern </a>und sonstigen Referenzpersonen an eine im Bundesverwaltungsamt einzurichtende besondere Organisationseinheit &#252;bermitteln, die einen Abgleich mit bestimmten Daten aus der <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/anti_terror_datei.html">Antiterrordatei</a> vornimmt. Damit soll eine R&#252;ckmeldung durch Sicherheitsbeh&#246;rden an die Visumbeh&#246;rden erm&#246;glicht werden, wenn Personen aus dem <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/terrorismus.html">terroristischen</a> Umfeld beabsichtigen, nach Deutschland einzureisen.</p>

	<p>Polizeidirektor Carsten Glade vom Bundespolizeipr&#228;sidium bef&#252;rwortete die Einf&#252;hrung der <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/warndatei.html">Visa-Warndatei</a>. Sie stelle ein wirkungsvolles Instrument zur Verhinderung der irregul&#228;ren Migration dar. Durch die Datei k&#246;nnten die Grenzbeh&#246;rden k&#252;nftig &#8222;schnell und vor allem auch l&#252;ckenloser auf entscheidungserhebliche Informationen&#8220; zur&#252;ckgreifen. Auch bei der &#8222;grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung an den Binnengrenzen&#8220; habe die Datei eine wichtige Unterst&#252;tzungsfunktion. Keine Alternative zur <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/warndatei.html">Visa-Warndatei</a> sah der Vizepr&#228;sident des Bundeskriminalamts, J&#252;rgen Maurer. Sowohl die Warndatei als auch das Abgleichverfahren erh&#246;hten die Sicherheit in Deutschland, argumentierte er.</p>

	<p>F&#252;r den Deutschen Anwaltverein sagte Rechtsanwalt Niko H&#228;rting, bei der vorgesehenen Regelung zur Speicherung der Daten der Einladenden habe man &#8222;Bedenken, ob dies den verfassungsrechtlichen Anforderungen standh&#228;lt&#8220;. Der einzige Ankn&#252;pfungspunkt f&#252;r die Speicherung sei, dass bei der &#8222;&#220;bernahme der Verpflichtung zur Kostentragung&#8220; falsche Angaben gemacht werden. Dabei reichten schon &#8222;kleine versehentliche Fehler&#8220; des Einladenden. &#8222;Das halten wir f&#252;r zu wenig&#8220;, betonte H&#228;rting. Christoph Sprich vom Bundesverband der Deutschen Industrie mahnte, das Gesetz d&#252;rfe nicht dazu f&#252;hren, dass seri&#246;se Unternehmen Probleme beim Einladen von Gesch&#228;ftspartnern bekommen. Mit Blick auf gro&#223;e Unternehmen stelle sich die Frage, wie sich Verfehlungen einzelner Mitarbeiter, Niederlassungen oder Unternehmensteile in der <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/warndatei.html">Visa-Warndatei</a> niederschlagen.</p>

	<p>Der Rechtsanwalt S&#246;nke Hilbrans mahnte, man m&#252;sse pr&#252;fen, ob man wirklich eine weitere Infrastruktur f&#252;r Sicherheitsbelange im Aufenthaltsrecht brauche. Er verwies in diesem Zusammenhang unter anderem auf das <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/azr.html">Ausl&#228;nderzentralregister</a>, in dem Ausweisungsgr&#252;nde, Wiedereinreisesperren und andere Angaben vorhanden seien, die in die Visa-Warndatei aufgenommen werden sollten. Auch habe man die Visumdateien der Auslandsvertretungen und vor allem das <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/vis.html">Visa-Informationssystem der EU</a>. Aus seiner Sicht bestehe daher &#8222;kein Bedarf nach einer weiteren technischen Infrastruktur&#8220;.</p>

	<p>Schleswig-Holsteins Landesbeauftragter f&#252;r den Datenschutz, Thilo Weichert, stellte die Erforderlichkeit der Warndatei in Frage. Es gehe ja um die Vermeidung des Visa-Missbrauchs. Dies lasse sich auch mit anderen Dateien erreichen, sagte Weichert und nannte unter anderem das Bundeszentralregister und Gewerbezentralregister, in dem Straftaten gespeichert seien. &#8222;Verfassungsrechtlich hoch problematisch&#8220; sei der Abgleich mit der Antiterrordatei. Dies gehe &#8222;gar nicht&#8220;.</p>

	<p>Der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden, Hans-Hermann Schild, verwies darauf, dass im Ausl&#228;nderrecht die EU-Datenschutzrichtlinie zur Anwendung komme. In knapp drei Jahren m&#252;ssten auch im Bereich der Sicherheitsbeh&#246;rden die Datenschutzrechtstandards der Richtlinie angewendet werden, sofern man nicht in dem jeweiligen Bereich Ausnahmen habe, die man &#8222;gesondert festlegen&#8220; m&#252;sse. Dabei sei Deutschland &#8222;Entwicklungsland&#8220;.</p>

	<p>Quelle: <a href="http://www.bundestag.de/presse/hib/index.html">hib &#8211; Heute im Bundestag 423</a>, 25.10.2011</p>
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		<title>Anrechnung von Asylzeiten im Staatsangehörigkeitsrecht</title>
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		<pubDate>Fri, 21 Oct 2011 03:23:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andi</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>
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		<category><![CDATA[Türkei]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung zur Anrechnung der Aufenthaltszeiten des Asylfolgeverfahrens im Staatsangehörigkeitsrecht getroffen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p>Anrechnung der Aufenthaltszeiten des Asylfolgeverfahrens im Staatsangeh&#246;rigkeitsrecht</p>

	<p>Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass bei einem Erwerb der deutschen Staatsangeh&#246;rigkeit durch Geburt eines Kindes ausl&#228;ndischer Eltern die Zeit des erfolgreichen Asylfolgeverfahrens eines Elternteils voll anzurechnen ist.</p>

	<p>Die 2008 als Tochter t&#252;rkischer Staatsangeh&#246;riger geborene Kl&#228;gerin begehrt die Ausstellung eines <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/staatsangehoerigkeitsausweis.html">Staatsangeh&#246;rigkeitsausweises</a>. Ihren Antrag auf Feststellung des Erwerbs der deutschen Staatsangeh&#246;rigkeit durch Geburt (<a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stag.html#4">nach &#167; 4 Abs. 3 Satz 1 Staatsangeh&#246;rigkeitsgesetz &#8211; StAG -</a>) lehnte die beklagte Stadt Mannheim Ende April 2009 ab. Kein Elternteil der Kl&#228;gerin habe, wie es das Gesetz verlangt, zum Zeitpunkt ihrer Geburt seit acht Jahren seinen rechtm&#228;&#223;igen Aufenthalt im Inland gehabt. Die Zeit des nur geduldeten Aufenthalts des Vaters der Kl&#228;gerin im <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/asylfolgeantrag.html">Asylfolgeverfahren</a> sei trotz des erfolgreichen Ausgangs nicht anrechenbar. Der Widerspruch der Kl&#228;gerin blieb erfolglos. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe gab der Kl&#228;gerin recht und verpflichtete die beklagte Stadt, ihr einen Staatsangeh&#246;rigkeitsausweis auszustellen. Der Verwaltungsgerichtshof best&#228;tigte diese Entscheidung mit der Erw&#228;gung, dass der nur <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/duldung.html">geduldete</a> Aufenthalt eines Folgeantragstellers jedenfalls nach einem erfolgreichen Eilverfahren angerechnet werden m&#252;sse.</p>

	<p>Die hiergegen gerichtete Revision der Stadt Mannheim hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht im Ergebnis keinen Erfolg. Das <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/bverwg.html">Bundesverwaltungsgericht</a> hat ausgef&#252;hrt, die gesamte Aufenthaltszeit des erfolgreich abgeschlossenen Asylfolgeverfahrens ab Antragstellung ist (<a href="http://www.aufenthaltstitel.de/asylvfg.html#55">entsprechend &#167; 55 Abs. 3 Asylverfahrensgesetz &#8211; AsylVfG</a>) nachtr&#228;glich als rechtm&#228;&#223;ige Aufenthaltszeit anzurechnen. Die Gr&#252;nde, die f&#252;r eine pauschale Anrechnung der Aufenthaltszeit nach erfolgreichem Ausgang des ersten Asylverfahrens sprechen, gelten bei einem erfolgreichen Asylfolgeverfahren in gleicher Weise. Die Dauer des Asylverfahrens soll in diesem Fall keine Rolle spielen. Wird der ma&#223;gebliche Elternteil im Asylfolgeverfahren unanfechtbar als <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/asyl.html">Asylberechtigter</a> oder <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/fluechtling.html">Fl&#252;chtling</a> anerkannt, erwirbt er die gleiche Rechtsposition wie ein erfolgreicher Erstantragsteller. Das Abstellen auf andere denkbare Zeitpunkte, zu denen ein Rechtsanspruch des Folgeantragstellers auf Anerkennung erkennbar wird, entspricht nicht dem bewusst pauschalierenden Regelungskonzept des Gesetzgebers. Ebenso wenig wird es dem zwingenden Bed&#252;rfnis gerecht, ohne weitere Nachforschungen und Entscheidungen klar feststellen zu k&#246;nnen, ob die Voraussetzungen f&#252;r den Erwerb der deutschen Staatsangeh&#246;rigkeit kraft Gesetzes vorliegen oder nicht.</p>

	<p>BVerwG 5 <span class="caps">C 28</span>.10 &#8211; Urteil vom 19. Oktober 2011</p>

	<p>Quelle: <a href="http://www.bundesverwaltungsgericht.de/enid/577521f3691e3cdd7cc0cb81b3502e24,76f6bf7365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093133393332093a095f7472636964092d09353737/Pressemitteilungen/Pressemitteilung_9d.html">Pressemitteilung 87/2011 vom 19.10.2011</a></p>


	<p>Vorinstanzen:<br />
<span class="caps">VGH </span>Mannheim, 11 <span class="caps">S 1580</span>/10 &#8211; Urteil vom 21. Oktober 2010 &#8211; <span class="caps">VG </span>Karlsruhe, 11 <span class="caps">K 1620</span>/09 &#8211; Urteil vom 13. April 2010 -</p>
 ]]></content:encoded>
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		<title>Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte</title>
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		<pubDate>Thu, 20 Oct 2011 04:36:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andi</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<category><![CDATA[faktischer Inländer]]></category>
		<category><![CDATA[Rückführung]]></category>
		<category><![CDATA[Verwurzelung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich zur Abschiebung eines Ausländers der zweiten Generation geäußert.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><strong>Abschiebung eines Ausl&#228;nders der zweiten Generation</strong></p>

	<p>Der <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/egmr.html">Europ&#228;ische Gerichtshof f&#252;r Menschenrechte</a> hat am 13.10.2011 entschieden, dass die Abschiebung eines &#8220;verwurzelten&#8221; tunesischen Staatsangeh&#246;rigen, der serienm&#228;&#223;ig Straftaten beging, diesen nicht in seinen Menschenrechten nach <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/emrk.html#8">Artikel 8 der Europ&#228;ischen Menschrechtskonvention (Achtung des Privatlebens)</a> beeintr&#228;chtigt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskr&#228;ftig und kann innerhalb von drei Monaten angefochten werden. Entscheiden muss dann die Gro&#223;e Kammer des Gerichtshofes.</p>

	<p><strong>Gerichtlich festgestellter Sachverhalt:</strong><br />
Der betroffene tunesische Staatsangeh&#246;rge wurde 1983 in Deutschland geboren. Herr Mourad Ben Khemais Trabelsi hielt sich mit seiner Familie rechtm&#228;&#223;ig bis 2003 in Bielefeld auf.</p>

	<p>Im Alter von 14 Jahren (1998) wurde er des Diebstahles und der Hehlerei &#252;berf&#252;hrt. Zwischen 1999 und 2003 erfolgten Verurteilungen unter anderem wegen folgender Vergehen:<br />
<ul></p>
	<p><li>Unerlaubter Drogenbesitz,</li><br />
<li>erpresserischen Diebstahls,</li><br />
<li>bewaffneter Raub&#252;berfall und</li><br />
<li>gef&#228;hrlicher K&#246;rperverletzung.</li><br />
</ul></p>
	<p>F&#252;r diese <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/straftaeter.html">Straftaten </a>erfolgte eine Verurteilung zu einer Gesamtstrafe von 2 Jahren Haft, <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/bewaehrung.html">ausgesetzt zur Bew&#228;hrung</a>.</p>

	<img class="size-medium wp-image-1462 " title="cedh_ART8_EN_625_2010-07-06" src="http://www.aufenthaltstitel.de/wp-content/uploads/2011/10/cedh_ART8_EN_625_2010-07-06-212x300.jpg" alt="Illustration Artikel 8 EMRK" width="170" height="240" />

	<p>Im April 2002 informierte die Verwaltungsbeh&#246;rde in Bielefeld Herrn Mourad Ben Khemais Trabelsi dar&#252;ber, dass weitere Verurteilungen zu seiner <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/ausweisung.html">Ausweisung</a> f&#252;hren k&#246;nnen.</p>

	<p>Im Jahre 2003, nach drei weiteren Verurteilungen in den Jahren 2002 und 2003 wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren Haft verh&#228;ngt.</p>

	<p>Nach der Haftentlassung 2006 wurde er f&#252;r drei Jahre unter F&#252;hrungsaufsicht (oder <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/bewaehrung.html">Bew&#228;hrung</a>) gestellt und setzte seine Schulausbildung fort. Im Februar 2009 zog er aus seinem Elternhaus aus in eine eigene Mietwohnung.</p>

	<p>Im M&#228;rz 2004 verf&#252;gte die Stadt Bielefeld die unbefristet wirksame <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/abschiebung.html">Abschiebung </a>des Herrn Trabelsi nach Tunesien im Falle der Haftentlassung. Die Beh&#246;rde st&#252;tzte die Entscheidung auf <a href="www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html#53">&#167; 53 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes</a>, wonach <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/auslaender.html">Ausl&#228;nder</a> abzuschieben sind, wenn sie zu mehreren Haftstrafen (einschlie&#223;lich Jugendstrafen) von mehr als drei Jahren innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraumes verurteilt wurden. Die Beh&#246;rden erwachteten das &#246;ffentliche Interesse an der <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/abschiebung.html">Abschiebung </a>als gewichtiger als das Individualinteresse des Herrn Mourad Ben Khemais Trabelsi.</p>

	<p>Die von Herrn Mourad Ben Khemais Trabelsi erhobenen Rechtsmittel wurden letztinstanzlich 2006 durch das Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Dies erachtete die <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/abschiebung.html">Abschiebung </a>als geeignet, das Ziel der Wahrung der &#246;ffentlcihen Sicherheit und Ordnung zu erreichen.</p>

	<p>2008 wurde Herr Trabelsi durch das Landgericht Bielefeld wegen eines Waffen- und Drogenversto&#223;es bestraft. Der Ausgang zweier weitere Prozesse wegen Sachbesch&#228;digung, schwerer K&#246;rperverletzung und eines Waffenversto&#223;es blieb ungekl&#228;rt.</p>

	<p><strong>Beschwerdeverfahren und gerichtliche W&#252;rdigung </strong><br />
Gegenstand der Beschwerde war die <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/abschiebung.html">Abschiebung </a>von Herrn Mourad Ben Khemais Trabelsi. Er klagt auf Beibehaltung seiner sozialen Beziehungen in Deutschland und das Fehlen von Bindungen an Tunesien. Er f&#252;hrte an, er spreche nicht die Landessprache und habe die ihm vorgeworfenen Taten als Jugendlicher oder Heranwachsender ver&#252;bt. Herr Trabelsi verwies auf positive Gutachten der F&#252;hrungsaufsicht (vielleicht: Bew&#228;hrungshelfer) w&#228;hrend der nach Haftentlassung fest gesetzten Bew&#228;hrungszeit als auch auf die Tatsache, dass ihm nach 2009 verboten war, eine Genehmigung zur Arbeitsaufnahme zu erhalten. Herr Trabelsi brachte ferner vor, die Wirkungen der <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/abschiebung.html">Abschiebung </a>nur f&#252;r einen befristeten Zeitraum gelten d&#252;rfen.</p>

	<p>Der Fall erreichte den <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/egmr.html">Europ&#228;ischen Gerichtshof f&#252;r Menschenrechte</a> am 11. Oktober 2006. Die Entscheidung erging durch die 7. Kammer unter der Besetzung von<br />
<ul></p>
	<p><li>Dean Spielmann (Luxembourg), <span class="caps">PRESIDENT</span>,</li><br />
<li>Elisabet Fura (Sweden),</li><br />
<li>Karel Jungwiert (the Czech Republic),</li><br />
<li>Mark Villiger (Liechtenstein),</li><br />
<li>Isabelle Berro-Lef&#232;vre (Monaco),</li><br />
<li>Ganna Yudkivska (Ukraine),</li><br />
<li>Angelika Nu&#223;berger (Germany), <span class="caps">JUDGES</span>,</li><br />
<li>und ebenso Claudia Westerdiek, <span class="caps">SECTION REGISTRAR</span>.</li><br />
</ul></p>
	<p><strong>Entscheidung des Gerichtes</strong><br />
Der Gerichtshof schloss, dass die Abschiebungsentscheidung einen Eingriff in die das Familien- und das Privatleben bedeute. Diese habe eine Grundlage im nationalen Recht und verfolge in angemessener Weise das Ziel, St&#246;rungen der Ordnung, insbesondere die Verhinderung von Begehung von Straftaten abzuwenden. Die Ma&#223;nahme sei notwendig in einer demokratischen Gesellschaft.</p>

	<p>Das Gericht stellte fest, dass eine Reihe europ&#228;ischer Staaten Gesetze eingef&#252;hrt haben, die die <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/ausweisung.html">Ausweisung </a>von dauerhaft aufh&#228;ltigen Einwanderern oder solcher, die im Aufnahmestaat geboren wurden oder in jungem Alter in den Staat einreisten wegen der Begehung von Straftaten ausschlie&#223;en. Dennoch k&#246;nne unabh&#228;ngig vom Einreisezeitpunkt aus <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/emrk.html#8">Artikel 8 <span class="caps">EMRK</span></a> kein absolutes Recht abgeleitet werden, von einer Ausweisung verschont zu bleiben.</p>

	<p>Das Gericht ber&#252;cksichtigte, dass Herr Trabelsi seit 2002 keine Anstrengungen unternommen habe, eine Verl&#228;ngerung seiner Aufenthaltserlaubnis erhalten. Er habe auch keinen <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/einbuergerung.html">Einb&#252;rgerung</a>santrag gestellt. Er ber&#252;cksichtigte auch Anzahl, Natur und Beachtlichkeit der Rechtsverst&#246;&#223;e, die von Herrn Trabelsi begangen wurden. Einige der Staftaten bewertete das Gericht als besonders ernsthaft und hochgradig gewaltt&#228;tig. Sie wurden auch im Erwachsenenalter begangen, obgleich er eine ausl&#228;nderbeh&#246;rdliche Verwarnung erhielt, die auf die Konsequenzen weiterer Verfehlungen aufmerksam machte.</p>

	<p>Aus den beim Gericht eingereichten Stellungnahmen und Unterlagen habe sich nicht ergeben, dass Herr Trabelsi besondere soziale Bindungen au&#223;erhalb seiner Familie gekn&#252;pft hat. W&#228;hrend er fraglos starke Ankn&#252;pfungspunkte an Deutschland habe, k&#246;nne nicht davon ausgegangen werden, dass er keine Bindungen mehr an das Herkunftsland habe und dessen Sprache unkundig sei.</p>

	<p>Der Gerichtshof kam zu dem Schluss, dass die Abschiebung des Herrn Trabelsi keine Verletzung seiner Rechte aus <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/emrk.html#8">Artikel 8 <span class="caps">EMRK</span></a> bedeutet.</p>

	<p>Das Urteil ist nur auf franz&#246;sisch verf&#252;gbar.<br />
<ul></p>
	<p><li>Application no. 41548/06</li><br />
</ul></p>
	<p>(eigene &#220;bersetzung der Pressever&#246;ffentlichung, Verbesserungshinweise werden dankend angenommen)<br />
Quelle: <a title="zur Pressever&#246;ffentlichung in englischer Spache." href="http://cmiskp.echr.coe.int////tkp197/viewhbkm.asp?action=open&#038;table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649&#038;key=93369&#038;sessionId=80408087&#038;skin=hudoc-pr-en&#038;attachment=true"><span class="caps">EGMR</span>, ECHR 187 (2011), 18.10.2011</a></p>

	<p>Council of Europe Credits</p>
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		<title>eAT Verordnung</title>
		<link>http://www.aufenthaltstitel.de/2011/10/12/eat-verordnung/</link>
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		<pubDate>Wed, 12 Oct 2011 05:00:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andi</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<category><![CDATA[Aufenthaltsverordnung]]></category>
		<category><![CDATA[eAT]]></category>
		<category><![CDATA[eAT-Verordnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Aufenthaltsverordnung ist wieder auf dem neuesten Stand.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p>Die mit Artikel 1 der Sechsten Verordnung zur &#196;nderung der <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsv.html" title="Textfassung der Aufenthaltsverordnung">Aufenthaltsverordnung </a>(6. AufenthV&#196;ndV) vom 22. Juli 2011 (BGBl. <span class="caps">I S</span>. 1530) eingetretenen <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsv.html" title="Textfassung der Aufenthaltsverordnung.">&#196;nderungen der Verordnung sind jetzt in die Textfassung eingearbeitet</a>.</p>
 ]]></content:encoded>
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		<title>EU-Kommission bemängelt deutsches Rückführungsrecht</title>
		<link>http://www.aufenthaltstitel.de/2011/09/29/eu-kommission-bemangelt-deutsches-ruckfuhrungsrecht/</link>
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		<pubDate>Thu, 29 Sep 2011 19:53:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andi</dc:creator>
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		<category><![CDATA[EU]]></category>
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		<category><![CDATA[Rückführungsrichtlinie]]></category>

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		<description><![CDATA[Die EU Kommission bemängelt die verspätete Umsetzung der Rückführungsrichtlinie   ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p>Die EU-Kommission hat Deutschland und sieben weitere Mitgliedstaaten in einem Vertragsverletzungsverfahren ermahnt, die <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/richtlinieneu.html" title="Stichwort: Richtlinie der EU">EU-Regeln</a> f&#252;r die R&#252;ckkehr oder R&#252;ckf&#252;hrung von Ausl&#228;ndern aus Nicht-EU-Staaten einzuhalten.</p>

	<p>Neben Deutschland haben auch &#214;sterreich, Belgien, Zypern, Litauen, Polen, Schweden und die Niederlande der Kommission bisher keine nationalen Durchf&#252;hrungsvorschriften zu der <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/rl_2008_115_eg.html" title="Zur Testfassung der Richtlinie">R&#252;ckf&#252;hrungsrichtlinie aus dem Jahr 2008 </a>mitgeteilt. Bereits am 24. Dezember 2010 war die Frist daf&#252;r abgelaufen.</p>

	<p>Die fehlende Umsetzung gef&#228;hrdet Wirksamkeit und Fairness des gemeinsamen R&#252;ckkehrverfahrens und beeintr&#228;chtigt die Migrationspolitik der EU. Weil ein erstes Erinnerungsschreiben der Kommission vom Januar 2011 keine Wirkung hatte, beschloss die Kommission nun mit Gr&#252;nden versehene Stellungnahmen &#8211; die n&#228;chste Stufe im Vertragsverletzungsverfahren. Erfolgt binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Reaktion, kann die <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/eukomm.html" title="Stichwort: EU Kommission">Kommission </a>die Mitgliedstaaten vor dem <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/eugh.html" title="Stichwort Europ&#228;ischer Gerichtshof">Europ&#228;ischen Gerichtshof</a> verklagen und beantragen, dass dieser finanzielle Sanktionen verh&#228;ngt.</p>

	<p>Die <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/rl_2008_115_eg.html" title="... Textfassung der R&#252;ckf&#252;hrungsrichtlinie">R&#252;ckf&#252;hrungsrichtlinie </a>enth&#228;lt klare, transparente und faire gemeinsame Regeln f&#252;r R&#252;ckkehr, R&#252;ckf&#252;hrung, Gewahrsamnahme und Wiedereinreise, die den Menschenrechten und Grundfreiheiten Rechnung tragen. Bisher waren Rechtsvorschriften und Rechtspraxis der Mitgliedstaaten zur R&#252;ckf&#252;hrung h&#246;chst unterschiedlich.</p>

	<p>Dies k&#246;nnte Sie interessieren:<br />
<ul></p>
	<p><li>Eine effiziente, humane R&#252;ckkehrpolitik: Acht Mitgliedstaaten kommen der R&#252;ckf&#252;hrungsrichtlinie noch nicht nach &#8211; <a href="http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/1097&#38;format=HTML&#38;aged=0&#38;language=DE&#38;guiLanguage=en">Pressemitteilung der Kommssion</a>, 29.09.2011</li><br />
<li><a href="http://www.aufenthaltstitel.de/2011/09/26/zweites-richtlinienumsetzungsgesetz-2/">Bundesrat verabschiedet zweites Richtlinienumsetzungsgesetz</a></li><br />
<li><a href="http://www.aufenthaltstitel.de/rl_2008_115_eg.html" title="... zur Textfassung der R&#252;ckf&#252;hrungsrichtlinie">Testfassung der R&#252;ckf&#252;hrungsrichtlinie</a></li><br />
</ul></p>



 ]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Zweites Richtlinienumsetzungsgesetz</title>
		<link>http://www.aufenthaltstitel.de/2011/09/26/zweites-richtlinienumsetzungsgesetz-2/</link>
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		<pubDate>Mon, 26 Sep 2011 02:31:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andi</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Visa]]></category>
		<category><![CDATA[Visakodex]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesrat hat am Freitag, 23.09.2011 dem Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex zugestimmt. ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p>Der Bundesrat hat am Freitag, 23.09.2011 dem Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europ&#228;ischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex zugestimmt.</p>

	<p>Die Verwaltung des Bundesrates hat folgende Erl&#228;uterungen zu dem Gesetzespaket gegeben:</p>

	<p>&nbsp;<br />
Das Gesetz dient vor allem der Umsetzung der <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/rl_2008_115_eg.html" title="Zur Textfassung der R&#252;ckf&#252;hrungsrichtlinie">EU-Richtlinie &#252;ber gemeinsame<br />
Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur R&#252;ckf&#252;hrung illegal aufh&#228;ltiger<br />
Drittstaatsangeh&#246;riger (R&#252;ckf&#252;hrungsrichtlinie)</a> und der EU-Richtlinie &#252;ber Mindeststandards f&#252;r Sanktionen und Ma&#223;nahmen gegen Arbeitgeber, die Drittstaatsan-<br />
geh&#246;rige ohne rechtm&#228;&#223;igen Aufenthalt besch&#228;ftigen (Sanktionsrichtlinie). Ferner<br />
dient es der Anpassung des innerstaatlichen Rechts an die Verordnung &#252;ber einen<br />
<a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/visakodex.html" title="Stichwort: Visakodex">Visakodex</a> der Gemeinschaft.<br />
In Umsetzung der R&#252;ckf&#252;hrungsrichtlinie sollen insbesondere die bestehenden formellen und prozeduralen Garantien f&#252;r r&#252;ckkehrpflichtige Ausl&#228;nder erg&#228;nzt, f&#252;r<br />
Einreise- und Aufenthaltsverbote eine Regelobergrenze von f&#252;nf Jahren eingef&#252;hrt<br />
sowie Regelungen zum Vollzug der <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/abschiebungshaft.html" title="zum Stichwort: Abschiebungshaft">Abschiebungshaft</a> getroffen werden.<br />
In Umsetzung der Sanktionsrichtlinie sollen vor allem aussagebereiten Opfern straf-<br />
rechtlich relevanter illegaler <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/beschaeftigung.html" title="Stichwort: Besch&#228;ftigung">Besch&#228;ftigung</a> ein befristeter Aufenthaltstitel erteilt<br />
werden k&#246;nnen, etwaige b&#246;sgl&#228;ubige wirtschaftliche Hinterm&#228;nner des Arbeitge-<br />
bers f&#252;r die Kosten der R&#252;ckf&#252;hrung illegal Besch&#228;ftigter haften und zwei zus&#228;tzliche Straftatbest&#228;nde im Bereich der illegalen Ausl&#228;nderbesch&#228;ftigung eingef&#252;hrt<br />
werden.</p>

	<p>In Umsetzung des Visakodex sollen Form- und Verfahrensvorschriften f&#252;r Visumversagungen sowie aufenthaltsrechtliche Definitionen angepasst werden.<br />
Der Bundesrat hatte in seiner 883. Sitzung am 27. Mai 2011 beschlossen, gegen den<br />
Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.</p>

	<p>Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 7. Juli 2011 in der von seinem Inneausschuss empfohlenen Fassung beschlossen.</p>

	<p><a href="http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1771.html" title="Pressemeldung: Regierunsentwurf 2. Richtlinienumsetzungsgesetz">Gegen&#252;ber dem Gesetzentwurf enth&#228;lt das vom Deutschen Bundestag beschlossene<br />
Gesetz</a> insbesondere folgende punktuelle &#196;nderungen:<br />
<ul></p>
	<p><li>Die vorgesehene Ausreisefrist von mindestens einem Monat wird auf mindestens drei Monate verl&#228;ngert.</li><br />
<li>Mitarbeitern von einschl&#228;gig t&#228;tigen Hilfs- und Unterst&#252;tzungsorganisationen wird der Besuch von Abschiebungsgefangenen im Regelfall gestattet, wenn der Gefangene dies w&#252;nscht.</li><br />
<li>F&#252;r die Neuausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels sollen h&#246;chstens 60 Euro Geb&#252;hren festgesetzt werden k&#246;nnen.</li><br />
<li>Schulen sowie Bildungs- und Erziehungseinrichtungen werden von der Verpflichtung &#246;ffentlicher Stellen ausgenommen, den Ausl&#228;nderbeh&#246;rden auf deren<br />
Ersuchen die in Erf&#252;llung eigener Aufgaben bekannt gewordenen Umst&#228;nde<br />
mitzuteilen, soweit dies f&#252;r die dort genannten Zwecke erforderlich ist.</li><br />
Der Ausschuss f&#252;r Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz<br />
zuzustimmen.</p>

	<p>Ferner empfiehlt er dem Bundesrat eine Entschlie&#223;ung zu fassen. Die Regelung,<br />
dass u. a. Schulen von der Verpflichtung &#246;ffentlicher Stellen ausgenommen werden,<br />
den Ausl&#228;nderbeh&#246;rden auf deren Ersuchen bekannt gewordene Umst&#228;nde mitzuteilen, w&#252;rde den Ausl&#228;nderbeh&#246;rden die M&#246;glichkeit nehmen, von den Schulen entscheidungserhebliche Informationen &#252;ber legal aufh&#228;ltige Ausl&#228;nder &#8211; beispielsweise &#252;ber deren schulische Leistungen oder schulisches Verhalten &#8211; zu erhalten. Solche Informationen k&#246;nnten insbesondere bei Entscheidungen &#252;ber bestimmte Aufenthaltstitel von Bedeutung sein. Der Bundesrat solle daher die Bundesregierung bitten, bei der n&#228;chsten &#196;nderung des Aufenthaltgesetzes auch eine &#196;nderung dieser Regelung vorzusehen.</p>

	<p>Quelle: <a href="http://www.bundesrat.de/cln_171/nn_1903074/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/886-sitzung/to-node.html?__nnn=true" title="... Verweis zu der Quelle auf den Seiten des Bundesrat">www.bundesrat.de</a>, 25.09.2011<br />
</ul></p>
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		</item>
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		<title>Assoziationsrecht EU-Türkei</title>
		<link>http://www.aufenthaltstitel.de/2011/09/20/assoziationsrecht-eu-turkei/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Sep 2011 01:31:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andi</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[ARB 1/80]]></category>
		<category><![CDATA[Aufenthaltsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Türkei]]></category>
		<category><![CDATA[Visa]]></category>
		<category><![CDATA[Visum]]></category>

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		<description><![CDATA[Das „EWG-Türkei-Assoziationsrecht“ ist Thema der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag. Sie erläutert, es handele sich bei dem Assoziationsrecht um eine „dynamische, richterlich geprägte Rechtsmaterie, die eine deutlich höhere Veränderlichkeit aufweist“. Eine Integration des Assoziationsrechts in das innerstaatliche Gesetzesrecht schätzt sie als schwierig ein. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p>Die Regierung hat zum &#8222;<a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/arb180.html"><span class="caps">EWG</span>-T&#252;rkei-Assoziationsrecht</a>&#8220; Stellung bezogen. Sie erl&#228;utert, es handele sich bei dem Assoziationsrecht um eine &#8222;dynamische, richterlich gepr&#228;gte Rechtsmaterie, die im Vergleich zum <a title="Stichwort: Richtlinie (EU)" href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/richtlinieneu.html">Richtlinienrecht der EU</a> und zum nationalen Gesetzesrecht eine deutlich h&#246;here Ver&#228;nderlichkeit aufweist&#8220;. Eine Integration des <a title="zur Textfassung" href="http://www.aufenthaltstitel.de/arb180.html">Assoziationsrechts </a>in das innerstaatliche Gesetzesrecht &#8222;d&#252;rfte sich daher schwierig gestalten&#8220;.</p>

	<p>Es sei nicht Aufgabe der Bundesregierung, die mit der Ausf&#252;hrung des Rechtes zust&#228;ndigen L&#228;nder &#252;ber wissenschaftliche Abhandlungen zu informieren. Verbindliche Vorgaben zur Auslegung und Anwendung von Unionsrecht k&#246;nne allein der <a title="Stichwort: EuGH" href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/eugh.html">Gerichtshof der Europ&#228;ischen Union (EuGH)</a> treffen. Die Regierung verweist auf eine &#228;ltere Antwort BT-Ds (<a title="Verweis zur Bundestagsdrucksache 17/5884" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/058/1705884.pdf">17/5884</a>) hin und erl&#228;utert, neue <a title="Textfassung der Anwendungshinweise" href="http://www.aufenthaltstitel.de/aharb180.html">Anwendungshinweise zum Beschluss <span class="caps">ARB 1</span>/80</a> seien in Arbeit.</p>

	<p>Quelle: <a title="... zur Bundestags-Drucksache" href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/069/1706970.pdf">http://dipbt.bundestag.de</a>/dip21/btd/17/069/1706970.pdf</p>
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		<title>Kommission will mehr Rechte im Schengenraum</title>
		<link>http://www.aufenthaltstitel.de/2011/09/19/kommission-will-mehr-rechte-im-schengenraum/</link>
		<comments>http://www.aufenthaltstitel.de/2011/09/19/kommission-will-mehr-rechte-im-schengenraum/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 19 Sep 2011 02:55:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andi</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[EASO]]></category>
		<category><![CDATA[EU]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Europäische Kommission möchte mehr Einfluss auf die Möglichkeit der Mitgliedstaaten des Schengener Raumes ausüben, Binnengrenzkontrollen einzuführen. Im Wege des Mitbestimmungsverfahrens hat sie dem Europäischen Parlament Vorschläge (Koordinierungsmechanismus) hierzu unterbreitet. Mit dem Vorschlag soll der Grenzkodex geändert werden.   ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><strong>Kommission will Schengenraum st&#228;rken</strong><br />
Eine vor&#252;bergehende Wiedereinf&#252;hrung von Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengenraums soll zuk&#252;nftig durch ein europ&#228;isches Verfahren geregelt werden. Die <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/eukomm.html">Europ&#228;ische Kommission</a> hat Freitag einen Vorschlag vorgelegt, wie in besonderen Krisensituationen eine befristete Wiedereinf&#252;hrung von Grenzkontrollen erfolgen kann. &#8220;Durch die St&#228;rkung der europ&#228;ischen Dimension sch&#252;tzen wir eine unserer wertvollsten Errungenschaften der EU: die Freiz&#252;gigkeit unserer B&#252;rger,&#8221; sagte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmst&#246;m. &#8220;Mit unseren Vorschl&#228;gen wollen wir ein europ&#228;isches Beschlussfassungsverfahren einf&#252;hren, das das Vertrauen unter den Mitgliedstaaten st&#228;rken und den <a title="Stichwort: Schengen-Staaten" href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/schengen.html">Schengenraum </a>besser bef&#228;higen wird, auf k&#252;nftige Herausforderungen und unvorhergesehene Ereignisse zu reagieren.&#8221;</p>

	<p><strong>EU-Kommission schl&#228;gt EU-Verfahren f&#252;r einen besseren Schutz der Freiz&#252;gigkeit im Schengenraum vor</strong></p>

	<p>Br&#252;ssel, 16. September 2011 &#8211; Die <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/eukomm.html">EU-Kommission</a> hat heute Vorschl&#228;ge zur St&#228;rkung des <a title="Stichwort: Schengen-Staaten" href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/schengen.html">Schengenraums </a>vorgelegt, die die Freiz&#252;gigkeit von EU-B&#252;rgern und Drittstaatsangeh&#246;rigen garantieren sollen. Hunderttausende sind tagt&#228;glich in diesem Raum unterwegs. Die Vorschl&#228;ge der Kommission zielen auf eine wirksamere, EU-koordinierte Zusammenarbeit im <a title="Stichwort: Schengen-Staaten" href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/schengen.html">Schengenraum </a>ab. Besondere Krisensituationen, die die Funktionsweise des Schengenraums insgesamt belasten k&#246;nnen, m&#252;ssen in einer effektiven, abgestimmten Weise angegangen werden. Vorgesehen ist ein strengeres EU-gest&#252;tztes Evaluierungs- und &#220;berwachungssystem, das die korrekte Anwendung der Schengenregeln gew&#228;hrleisten soll, sowie ein strukturierteres europ&#228;isches Verfahren, um im Falle einer ernsten Bedrohung der &#246;ffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit die vor&#252;bergehende Wiedereinf&#252;hrung von Kontrollen an den Binnengrenzen erm&#246;glichen zu k&#246;nnen.</p>

	<p>&#8222;Mit diesen Vorschl&#228;gen sichern wir die Zukunft des <a title="Stichwort: Schengen-Staaten" href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/schengen.html">Schengenraums</a>. Wir m&#252;ssen eine solide Verwaltung des Schengenraums auf der Grundlage klarer, transparenter Regeln sicherstellen, um das System effizienter zu machen. Mit unseren Vorschl&#228;gen wollen wir ein europ&#228;isches Beschlussfassungsverfahren einf&#252;hren, das das Vertrauen unter den Mitgliedstaaten st&#228;rken und die Staaten des Schengenraums besser dazu bef&#228;higen wird, auf k&#252;nftige Herausforderungen und unvorhergesehene Ereignisse zu reagieren. Durch die St&#228;rkung der europ&#228;ischen Dimension sch&#252;tzen wir eine der wertvollsten Errungenschaften der EU: die <a title="Stichwort: Freiz&#252;gigkeit" href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/freizuegigkeit.html">Freiz&#252;gigkeit </a>unserer B&#252;rger&#8220;, so die EU-Kommissarin f&#252;r Inneres, Cecilia Malmstr&#246;m.</p>

	<p>In einem Raum ohne Binnengrenzen hat jeder Vorsto&#223;, der gegen die Integrit&#228;t eines Teils dieses Raums gerichtet ist, direkte Konsequenzen f&#252;r den ganzen Schengenraum und die EU insgesamt. Das derzeitige System beruht auf einem zwischenstaatlichen Peer-Review-Mechanismus, der mit der M&#246;glichkeit gekoppelt ist, im Ausnahmefall auf einzelstaatlicher Ebene individuell die Wiedereinf&#252;hrung von Kontrollen an den Binnengrenzen zu beschlie&#223;en. Dieses System hat sich als ineffizient erwiesen, wenn es darum geht, das Vertrauen unter den Mitgliedern des Schengenraums zu st&#228;rken und die <a title="Stichwort: Freiz&#252;gigkeit" href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/freizuegigkeit.html">Freiz&#252;gigkeit </a>in einem Raum ohne Grenzkontrollen zu sch&#252;tzen. Es muss mehr getan werden, um die Verwaltung dieses gemeinsamen Raums zu verbessern und die Mitgliedstaaten, die mit einer kritischen Situation konfrontiert sind, ad&#228;quat zu unterst&#252;tzen.</p>

	<p>Die <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/eukomm.html">Kommission </a>hat deshalb zwei Legislativvorschl&#228;ge und eine Mitteilung dazu angenommen, mit denen sie Folgendes bezweckt:<br />
<ol></p>
	<p><li>St&#228;rkung der Verwaltung des Schengenraums</li><br />
<li>Einf&#252;hrung eines europ&#228;ischen Beschlussfassungsverfahrens zum Schutz gemeinsamer Interessen.</li><br />
<li>St&#228;rkung der Verwaltung des Schengenraums</li><br />
</ol></p>
	<p>Das vorhandene Instrumentarium, das uns f&#252;r Monitoringzwecke und zur Beseitigung von Schwachstellen zur Verf&#252;gung steht, ist unzureichend. Mit dem heutigen Vorschlag &#8211; der auf dem von der Kommission im November 2010 vorgeschlagenen &#252;berarbeiteten Schengen-Evaluierungsmechanismus aufbaut (IP/11/1493) &#8211; w&#252;rde das Schengensystem von der zwischenstaatlichen Peer Review auf ein EU-gest&#252;tztes Verfahren umgestellt. Vorgesehen sind angek&#252;ndigte und unangek&#252;ndigte Kontrollbesuche in den Mitgliedstaaten, um die Anwendung der Schengenregeln zu &#252;berpr&#252;fen. Die &#220;berpr&#252;fung soll von Experten aus anderen Mitgliedstaaten und <a title="Stichwort: Frontex" href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/europaeische_grenzschutzagentur.html">Frontex </a>unter der Leitung der Kommission vorgenommen werden.</p>

	<p>&#220;ber jeden Besuch wird ein Bericht verfasst, in dem etwaige M&#228;ngel festgehalten und klare Empfehlungen abgegeben werden, wie und bis wann Abhilfema&#223;nahmen zu treffen sind. Der betreffende Mitgliedstaat soll daraufhin in einem Aktionsplan darlegen, wie er diesen Empfehlungen nachzukommen gedenkt.</p>

	<p>Eine andere wichtige Neuerung betrifft den &#8222;Check-up&#8220;, der halbj&#228;hrlich stattfinden soll mit einer Aussprache im Rat und im Europ&#228;ischen Parlament &#252;ber das Funktionieren des <a title="Stichwort: Schengen-Staaten" href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/schengen.html">Schengenraums </a>auf der Grundlage einer von der <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/eukomm.html">EU-Kommission</a> erstellten &#220;bersicht.</p>

	<p><strong>2) EU-gest&#252;tztes Beschlussfassungsverfahren zum Schutz gemeinsamer Interessen</strong></p>

	<p>Aufgrund der derzeitigen Vorschriften, die in 25 europ&#228;ischen L&#228;ndern das Reisen ohne Pass gestatten, d&#252;rfen einzelstaatliche Beh&#246;rden im Ausnahmefall bei einer ernsten Bedrohung der &#246;ffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit vor&#252;bergehend Grenzkontrollen wiedereinf&#252;hren. Die Kommission ist allerdings der &#220;berzeugung, dass die M&#246;glichkeit zur Wiedereinf&#252;hrung von Kontrollen an den Binnengrenzen auf europ&#228;ischer Ebene transparent, koh&#228;rent und effizient gehandhabt werden sollte, da sich solche Ma&#223;nahmen auf den gesamten Schengenraum auswirken.</p>

	<p>Mit den heutigen Vorschl&#228;gen soll ein EU-Koordinierungsmechanismus eingef&#252;hrt werden, um das Funktionieren und die Integrit&#228;t des Schengenraums insgesamt zu sch&#252;tzen. Nach der neuen Regelung soll die Wiedereinf&#252;hrung von Kontrollen an den Binnengrenzen bei vorhersehbaren Ereignissen (wie wichtigen Sportveranstaltungen oder hochrangigen politischen Treffen) auf europ&#228;ischer Ebene auf Vorschlag der Europ&#228;ischen Kommission &#8211; gest&#252;tzt auf eine &#8218;qualifizierte Mehrheit&#8217; der mitgliedstaatlichen Experten &#8211; beschlossen werden. Die Gr&#252;nde, aus denen ein solcher Beschluss gefasst werden kann, bleiben gleich: Die Ma&#223;nahme muss zur Abwehr einer ernsten Bedrohung der &#246;ffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit notwendig sein. An den betreffenden Grenzabschnitten k&#246;nnten dann als allgemeine Regel Kontrollen f&#252;r einen verl&#228;ngerbaren Zeitraum von 30 Tagen erlaubt werden.</p>

	<p>Die Mitgliedstaaten k&#246;nnten nach wie vor einseitig Grenzkontrollen wiedereinf&#252;hren, wenn sie mit unvorhergesehenen Notf&#228;llen konfrontiert sind, die sofortiges Handeln erfordern &#8211; allerdings nur f&#252;r h&#246;chstens 5 Tage. Eine Verl&#228;ngerung dieser Frist w&#228;re nur im Wege eines EU-Beschlusses m&#246;glich.</p>

	<p>Sind bei der Anwendung der Schengen-Vorschriften schwerwiegende M&#228;ngel festzustellen, wenn beispielsweise ein Mitgliedstaat einen Teil der EU-Au&#223;engrenzen nicht ad&#228;quat sch&#252;tzt, k&#246;nnen Unterst&#252;tzungsma&#223;nahmen einschlie&#223;lich technische und finanzielle Unterst&#252;tzung durch die Kommission, die Mitgliedstaaten, <a title="Stichwort: Frontex" href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/europaeische_grenzschutzagentur.html">Frontex </a>oder andere Agenturen wie Europol oder das <a title="Europ&#228;isches B&#252;ro f&#252;r Asylfragen" href="http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1779.html">Europ&#228;ische Unterst&#252;tzungsb&#252;ro f&#252;r Asylfragen (EASO)</a> ergriffen werden. Dauern solche Missst&#228;nde jedoch trotz dieser Unterst&#252;tzungsma&#223;nahmen an, kann auch die vor&#252;bergehende Wiedereinf&#252;hrung von Kontrollen an den Binnengrenzen beschlossen werden. Eine solche Ma&#223;nahme, auf die als letztes Mittel zur&#252;ckzugreifen w&#228;re, w&#252;rde auf EU-Ebene beschlossen, d. h. es g&#228;be ein gemeinsames Vorgehen zum Schutz unserer gemeinsamen Interessen, so dass einseitige Entscheidungen einzelner Mitgliedstaaten vermieden w&#252;rden.</p>

	<p>Die neuen Vorschl&#228;ge achten uneingeschr&#228;nkt das Recht der EU-B&#252;rger und ihrer <a title="Stichwort: Familiennachzug (Deutschland)" href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/familiennachzug.html">Familienangeh&#246;rigen </a>auf <a title="Stichwort: Freiz&#252;gigkeit" href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/freizuegigkeit.html">Freiz&#252;gigkeit</a>. Die Kommission wird dem Europ&#228;ischen Parlament &#252;ber das Ergebnis der Kontrollbesuche im Rahmen des Schengen-Evaluierungsmechanismus berichten sowie &#252;ber etwaige Ma&#223;nahmen, die zur Wiedereinf&#252;hrung von Grenzkontrollen f&#252;hren k&#246;nnten.</p>

	<p>Die Kommission hat heute folgende Texte angenommen:<br />
<ul></p>
	<p><li>eine Mitteilung mit dem Titel &#8222;Wahrung des Schengen-Systems &#8211; St&#228;rkung des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen&#8220;</li><br />
<li>einen Vorschlag zur St&#228;rkung des Schengen-Evaluierungsmechanismus (&#220;berarbeitung des Vorschlags vom vergangenen Jahr, siehe <a title="Zum Kommissionsbericht." href="http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/1493&#038;format=HTML&#038;aged=1&#038;language=DE&#038;guiLanguage=fr">IP/10/1493</a>)</li><br />
<li>einen Vorschlag zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung f&#252;r die abgestimmte, vor&#252;bergehende Wiedereinf&#252;hrung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter au&#223;ergew&#246;hnlichen Umst&#228;nden (und zur &#196;nderung des Schengener Grenzkodex).</li><br />
</ul></p>
	<p>Die Vorschl&#228;ge werden vom Europ&#228;ischen Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (Mitentscheidung) gepr&#252;ft.</p>

	<p>Quelle:<br />
<a href="http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/1036&#038;format=HTML&#038;aged=0&#038;language=DE&#038;guiLanguage=en">http://europa.eu</a>/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/1036&#038;format=HTML&#038;aged=0&#038;language=DE&#038;guiLanguage=en, 18.09.2011</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Keine Identitäsfeststellung durch Ausstellung eines Flüchtlingsausweis</title>
		<link>http://www.aufenthaltstitel.de/2011/09/02/keine-identitasfeststellung-durch-ausstellung-eines-fluchtlingsausweis/</link>
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		<pubDate>Thu, 01 Sep 2011 22:10:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andi</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Asyl]]></category>
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		<category><![CDATA[Kurden]]></category>
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		<category><![CDATA[Yeziden]]></category>

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		<description><![CDATA[BVerwG: Kein Einbürgerungsanspruch ohne ausreichende Klärung der Identität.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p>Das <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/bverwg.html">Bundesverwaltungsgericht</a> in Leipzig hat entschieden, dass auf die Verleihung der deutschen Staatsangeh&#246;rigkeit nur dann ein Anspruch besteht, wenn die Identit&#228;t des <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/einbuergerung.html">Einb&#252;rgerung</a>sbewerbers gekl&#228;rt ist.</p>

	<p>Dieser Entscheidung liegt der Fall einer <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/kurden.html">kurdischen Volkszugeh&#246;rigen</a> yezidischen Glaubens zu Grunde, die 1995 als siebenj&#228;hriges Kind nach Deutschland einreiste. Sie wurde gemeinsam mit ihren Eltern und Geschwistern im Mai 1999 wegen einer Gruppenverfolgung der Yeziden in der T&#252;rkei als Asylberechtigte anerkannt. Seit Juni 1999 ist die Kl&#228;gerin im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, die als <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/niederlassungserlaubnis.html">Niederlassungserlaubnis</a> fortgilt. Sie erhielt erstmals im Juli 2004 einen Reiseausweis f&#252;r <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/fluechtling.html">Fl&#252;chtlinge</a>, in dem vermerkt war &#8220;Identit&#228;t nicht nachgewiesen&#8221;. In dem zuletzt 2008 ausgestellten Reiseausweis ist vermerkt, die eingetragenen Personalien beruhten auf eigenen Angaben. Im September 2004 beantragte die Kl&#228;gerin, sie <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/einbuergerung.html">einzub&#252;rgern</a>. Auf wiederholte Aufforderungen der Einb&#252;rgerungsbeh&#246;rde, einen Auszug aus dem Geburtseintrag der t&#252;rkischen Standesamtsbeh&#246;rde bzw. andere Identit&#228;tsnachweise vorzulegen, erkl&#228;rte die Kl&#228;gerin, sie sei dazu nicht in der Lage. Daraufhin lehnte die beklagte Stadt Hagen im Januar 2007 den Antrag ab, weil die Identit&#228;t der Kl&#228;gerin unklar sei. Mit ihrer nach erfolglosem Widerspruch erhobenen Klage hat sich die Kl&#228;gerin u.a. darauf berufen, ihr sei es als Asylberechtigter unzumutbar, mit dem t&#252;rkischen Staat Kontakt wegen amtlicher Unterlagen aufzunehmen. Ihre Identit&#228;t sei durch ihren Reiseausweis belegt.</p>

	<p>Das <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/verwaltungsgerichtsbarkeit.html">Verwaltungsgericht</a> Arnsberg hat die Klage abgewiesen. Das <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/verwaltungsgerichtsbarkeit.html">Oberverwaltungsgericht</a> M&#252;nster hat der Berufung der Kl&#228;gerin stattgegeben und die Beklagte verpflichtet, die Kl&#228;gerin in den deutschen Staatsverband einzub&#252;rgern. Sie habe einen Anspruch auf Einb&#252;rgerung (aus <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stag.html#10">&#167; 10 Abs. 1 Satz 1 Staatsangeh&#246;rigkeitsgesetz &#8211; StAG 2005</a>). Die Identit&#228;t des <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/einbuergerung.html">Einb&#252;rgerung</a>sbewerbers sei keine (geschriebene oder ungeschriebene) Voraussetzung (des &#167; 10 Abs. 1 Satz 1 StAG alter und neuer Fassung) und deshalb im Einb&#252;rgerungsverfahren nicht (mehr) zu pr&#252;fen.</p>

	<p>Das <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/bverwg.html">Bundesverwaltungsgericht</a> hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zur&#252;ckverwiesen. Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts wird eine Kl&#228;rung der Identit&#228;t des <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/einbuergerung.html">Einb&#252;rgerung</a>sbewerbers in der gesetzlichen Regelung (insbesondere des &#167; 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5 StAG sowie der Ausschlussgr&#252;nde nach &#167; 11 StAG 2005) vorausgesetzt. Eine verl&#228;ssliche Pr&#252;fung wesentlicher Einb&#252;rgerungsvoraussetzungen ist sonst nicht m&#246;glich. Entgegen der Ansicht des Oberverwaltungsgerichts ist die Einb&#252;rgerungsbeh&#246;rde zu einer Identit&#228;tspr&#252;fung nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet.</p>

	<p>Da das Oberverwaltungsgericht keine abschlie&#223;ende Pr&#252;fung der Identit&#228;t der Kl&#228;gerin vorgenommen hat, hat das Bundesverwaltungsgericht den Rechtsstreit zur Nachholung dieser Pr&#252;fung zur&#252;ckverwiesen. Hierzu hat das <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/bverwg.html">Bundesverwaltungsgericht</a> darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Reiseausweise der Kl&#228;gerin weder abschlie&#223;ende noch andere Beh&#246;rden bindende Identit&#228;tsfeststellungen enthalten. Das Oberverwaltungsgericht wird die Zumutbarkeit der von der Kl&#228;gerin geforderten Mitwirkungshandlungen &#252;berpr&#252;fen und gegebenenfalls auch selbst weitere Ermittlungen anstellen m&#252;ssen.</p>

	<p>BVerwG 5 <span class="caps">C 27</span>.10 &#8211; Urteil vom 1. September 2011</p>

	<p><a href="http://www.bundesverwaltungsgericht.de/enid/1ad4835fbc8d77a5c962a7550b4178ad,8411577365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093133383536093a095f7472636964092d09353737/Pressemitteilungen/Pressemitteilung_9d.html">Pressemitteilung 73/2011</a></p>

	<p>&nbsp;</p>

	<img class="size-full wp-image-1339" title="BVerwG" src="http://www.aufenthaltstitel.de/wp-content/uploads/2011/08/BVerwG.png" alt="Bild des Bundesverwaltungsgerichtes" width="560" height="220" />
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		<title>Elektronischer Aufenthaltstitel</title>
		<link>http://www.aufenthaltstitel.de/2011/09/01/elektronischer-aufenthaltstitel-2/</link>
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		<pubDate>Thu, 01 Sep 2011 10:40:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andi</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
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		<category><![CDATA[eAT]]></category>
		<category><![CDATA[elektronische Identität]]></category>
		<category><![CDATA[elektronischer Aufenthaltstitel]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Gesetz über den elektronischen Aufenthaltstitel ist heute in Kraft getreten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p>Das Gesetz &#252;ber den elektronischen Aufenthaltstitel ist heute in Kraft getreten. Die <a title="... &#220;bersicht: &#196;nderungen des Aufenthaltsgesetzes" href="http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/aufenthgaenderungen.html">&#196;nderungen </a>in dem Gesetzestext von <a title="... zur Textfassung des AufenthG." href="http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html">Aufenthaltsgesetz </a>und <a title="... zur Textfassung des FrzG/EU" href="http://www.aufenthaltstitel.de/freizuegigkeitsgeu.html">Freiz&#252;gigkeitsgesetz/EU</a> sind bereits eingearbeitet. Die <a title="... zur Aufenthaltsverordnung" href="http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsv.html">Textfassung der Aufenthaltsverordnung</a> wird erst Anfang des kommenden Monats fertiggestellt sein.</p>
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