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BMI Pressemitteilung

Schily: Biometrie bei der Prüfung von Visumanträgen bringt mehr Sicherheit und Effizienz

Bundesinnenminister Otto Schily hat sich heute im Bundesverwaltungsamt in Köln die Ergebnisse des Pilotprojekts "Biometrische Gesichtserkennung im BVA" erläutern lassen. Mit diesem Verfahren wird der Abgleich zwischen Visumanträgen im Ausland und den im Bundesverwaltungsamt gespeicherten Informationen wesentlich treffsicherer. Zusätzlich zu der automatisierten Überprüfung zwischen dem Namen des Antragstellers und den im System gespeicherten gleichen oder ähnlichen Namen tritt dann der automatisierte Abgleich des Gesichtbildes hinzu. Das Bundesverwaltungsamt hat das Gesichtserkennungsverfahren in einem Pilotprojekt über ein dreiviertel Jahr geprüft. Der Einsatz wird ab 2006 erfolgen, da parallel die Visadatei auf eine personenbezogene Datei umgestellt wird.

Bundesinnenminister Otto Schily hierzu:

"Wir müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um bei der Erteilung von Einreisegenehmigungen alle Informationen über die Personen zu berücksichtigen. Daher habe ich mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz veranlasst, dass die Visadatei des Bundesverwaltungsamtes zu einer Visaentscheidungsdatei ausgebaut wird, um eine verbesserte Kontrolle des einreisenden Verkehrs zu gewährleisten. Hierzu werden seit 2003 die Bilder aller Visumantragsteller in der Visadatei des Ausländerzentralregisters gespeichert. Mit dem Einsatz der Gesichtserkennung kann ein Visumantrag bei gleichen oder ähnlichen Namen schneller einer Person zugeordnet werden. So kann schneller und zuverlässiger überprüft werden, ob zu einer Person bereits Erkenntnisse vorliegen, die bei der Visumentscheidung zu berücksichtigen sind. Diese zukunftsweisende Technik wird künftig nicht nur bei gleichen oder ähnlichen Namen, sondern als zusätzliche Indentifizierungsmöglichkeit eingesetzt werden."

Über 186 deutsche Auslandsvertretungen in aller Welt mit unterschiedlichster Größe und technischer Ausstattung sind berechtigt, Visa auszustellen. Im Schnitt etwa alle 12 Sekunden richten sie eine Anfrage an das Bundesverwaltungsamt rund um die Uhr und an sieben Tagen in der Woche. Sie wollen wissen, ob und welche im Inland vorhandenen Informationen bei der Visumentscheidung zu berücksichtigen sind. Touristenvisa werden für das ganze Gebiet der Schengenstaaten ausgestellt. Die Einreiseverbote der europäischen Nachbarn sind daher ebenfalls vom Bundesverwaltungsamt zu berücksichtigen. Jährlich werden etwa 2,5 Millionen Visumanträge im Bundesverwaltungsamt bearbeitet.

Quelle: Extern Bundesministerium des Innern, 19.09.2005

 

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