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Schily verlängert biometrisches Grenzkontrollprojekt auf dem Flughafen Frankfurt/Main um zwei Jahre

Bundesinnenminister Otto Schily hat heute die Verlängerung des erfolgreichen Pilotprojekts "Automatisierte und Biometriegestützte Grenzkontrolle" (ABG) um weitere zwei Jahre bekannt gegeben.

Seit Februar 2004 führt die Bundespolizei auf dem Flughafen Frankfurt/Main ein biometrisches Pilotprojekt auf Basis der Iriserkennung durch, das insbesondere Vielfliegern eine schnelle und bequeme Alternative zur herkömmlichen Grenzkontrolle bietet. Die Deutsche Lufthansa AG und die Betreibergesellschaft des Flughafens Rhein-Main, Fraport AG, unterstützen das Projekt. Interessierten Personen, deren Ein- und Ausreise grenzpolizeilich unproblematisch ist, wird im Non-Schengenflugverkehr ein Passieren der Grenze gestattet, ohne sie jedes Mal auf herkömmliche Weise durch Grenzkontrollpersonal zu überprüfen. Zuvor müssen die personenbezogenen Daten aus dem mitzuführenden Reisedokument und die biometrischen Merkmale der Augeniris von der Bundespolizei registriert werden, um sie bei nachfolgenden Grenzübertritten zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung und zur biometrischen Authentifizierung zu verwenden.

Dazu erklärt Bundesinnenminister Otto Schily: "Das Pilotprojekt ABG auf dem Flughafen Frankfurt/Main erbringt aus grenzpolizeilicher Sicht einen bedeutsamen Sicherheitsgewinn. Zahlreiche Besuchsdelegationen, insbesondere von interessierten Polizeibehörden aus allen Teilen der Welt, belegen zudem das fortbestehende hohe Interesse an dem deutschen System auf Basis der Iriserkennung, die sich für vollautomatisierte Verfahren besonders eignet. Auch die hohe Teilnehmerakzeptanz spricht für eine Projektverlängerung. Bislang haben sich bereits rund 15.500 Teilnehmer - davon mehr als 1.600 Bürger aus anderen EU-Staaten - auf freiwilliger Basis in Frankfurt für das Verfahren ABG registrieren lassen.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass durch die Praxiserprobung weitere Verbesserungen erreicht werden können. Die nochmalige Verlängerung des Projektzeitraums verschafft zugleich zeitlichen Spielraum, um alle eventuell noch vorhandenen Optimierungspotentiale auszuschöpfen."

An dem kostenfreien Verfahren können bislang nur uneingeschränkt freizügigkeitsberechtigte Personen aus EU / EWR-Staaten und der Schweiz teilnehmen, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und über einen maschinenlesbaren Reisepass verfügen. Um zusätzlich eine Teilnahme von US-Bürgern zu ermöglichen, die in dortigen biometrischen Grenzkontrollverfahren registriert sind und damit strenge Prüfkriterien erfüllen, hat Bundesinnenminister Schily in Brüssel den Abschluss eines entsprechenden Abkommens der EU mit den USA vorgeschlagen.

Quelle: Extern Bundesministerium des Innern, 16.09.2005

 

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