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Die Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften, die vom Bundeskabinett bereits am 22. Juni 2005 gebilligt wurde, hat heute auch den Bundesrat passiert. Damit hat Bundesinnenminister Otto Schily die Voraussetzungen für die Ausgabe neuer Reisepässe mit biometrischen Merkmalen ab 1. November 2005 geschaffen.
Bundesinnenminister Schily: "Die Bombenanschläge in London sind in furchtbarer Weise Ausdruck der aktuellen Bedrohung durch den internationalen Terror. Ein Aspekt der Terrorbekämpfung ist die Sicherheit von Reisedokumenten. Durch den Einsatz biometrischer Verfahren wird die Fälschungssicherheit der Dokumente erhöht und der Missbrauch durch andere Personen als den eigentlichen Passinhaber verhindert. Der Chip erlaubt eine elektronische Überprüfung, ob der Nutzer des Dokuments tatsächlich der Passinhaber ist."
Der Chip im ePass wird zunächst das Gesichtsbild und ab März 2007 auch zwei Fingerabdrücke in digitaler Form enthalten. Deutschland führt als eines der ersten EU-Mitglieder diese neue Technologie ein. Die im Januar 2005 in Kraft getretene EG-Verordnung über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in Pässen und Reisedokumenten verpflichtet alle EU-Länder zur Ausgabe neuer Pässe.
Praktische Fragen rund um den ePass werden im Internetportal des
Bundesministeriums des Innern unter
www.bmi.bund.de beantwortet. Für
Bürgerinnen und Bürger, die sich speziell zur technischen Sicherheit des
ePass informieren möchten, hat das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik die E-Mail-Adresse ePass@bsi.bund.de sowie eine
ePass-Hotline eingerichtet. Die Hotline ist von 8 bis 17 Uhr unter der
Nummer 01805-274 300 erreichbar (12 ct/min).
Quelle:
Bundesministerium des Innern, 08.07.2005
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