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Schaars Schutzwünsche

Informationelle Selbstbestimmung

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, hat den Tätigkeitsbericht für 2003 und 2004 vorgestellt. Die Nachrichtenagentur ddp zeigt die von Schaar genannten Schwerpunkte auf.

Sicherheitsgesetze:

Schaar mahnt, die anstehende Überprüfung der Sicherheitsgesetze, die als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA erlassen worden waren, müsse ergebnisoffen sein. Eine unabhängige Stelle sollte die Gesetze überprüfen. Eingriffsbefugnisse, die nicht gebraucht würden oder die sich nicht bewährt hätten, sollten zurückgenommen werden.

Lauschangriffe:

Das Bundesverfassungsgericht hat nach Ansicht Schaars in seinem Urteil zum großen Lauschangriff das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung unterstrichen. Die vom Gericht aufgestellten Grundsätze sollten nicht nur bei der akustischen Wohnraumüberwachung, sondern für sämtliche heimlichen Überwachungsmaßnahmen gesetzlich umgesetzt werden, forderte Schaar.

Vorratsdatenspeicherung:

Die von der EU diskutierte Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für 12 bis 36 Monate lehnt Schaar ab und fordert ein Veto der Bundesregierung. Besser sei die US-amerikanische Lösung. Dort sind auf Ersuchen der Strafverfolgungsbehörden die Daten zwar zu speichern, müssen aber nur herausgegeben werden, wenn innerhalb von neunzig Tagen ein richterlicher Beschluss hierzu vorliegt.

Biometrie:

Die noch in diesem Jahr geplante Einführung von Pässen mit biometrischen Merkmalen hält Schaar wegen offener Fragen für vorschnell. So sei nicht geklärt, wie der Missbrauch durch Unbefugte verhindert werden könne. Da die Vorgaben der EU-Verordnung erst Mitte 2006 umgesetzt werden sollen, sollte auch in Deutschland bis dahin mit der Einführung der Pässe gewartet werden.

Arbeitslosengeld II:

Schaar kritisiert die Bundesagentur für Arbeit (BA) wegen ihres Umgangs mit den Daten zum Arbeitslosengeld II. Bei der Software könnten alle Mitarbeiter auf alle Daten zugreifen und zudem würden die Zugriffe nicht protokolliert. Das Bundeswirtschaftsministerium und die Bundesanstalt hätten zwar Abhilfe versprochen, bislang sei aber nichts geschehen. Immerhin: Die Abfrage unzulässiger Daten soll bei den nächsten Fragebögen nicht mehr stattfinden.

Genetischer Fingerabdruck:

Den Richtervorbehalt bei der Feststellung eines genetischen Fingerabdrucks hält Schaar bei anonymen Tatortspuren für verzichtbar. Eine weitere Einschränkung des Vorbehalts lehnt er ab.

Datenschutzrecht:

Bei der Modernisierung des Datenschutzrechts herrscht Stillstand, monierte Schaar.

Europäischer Datenschutz:

Wenn Polizei- und Strafverfolgungsbehörden intensiver zusammenarbeiten und dabei auch personenbezogene Daten ohne Rücksicht auf nationale Grenzen austauschen sollen, müsse der Datenschutz auch auf diesem Gebiet europäisiert werden.

Quelle: Extern tagesschau.de, 19.04.2005

 

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bobby proved