Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der EU
Die mit Artikel 1 des Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union vom 1. Juni 2012 (BGBl. I S. 1224) einher gehenden Änderungen sind im Aufenthaltsgesetz berücksichtigt.