Blaue Karte EU – Bundesrat beschließt umfangreiche Stellungnahme
Der Bundesrat hat in seiner 892. Sitzung am 10. Februar 2012 beschlossen, zu dem
Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu
nehmen:
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich den von der Bundesregierung vorgelegten
Gesetzentwurf. Mit dem Entwurf werden nicht nur die Vorgaben der Europäischen
Union umgesetzt, sondern darüber hinaus Verbesserungen in der Arbeitsmigration
geschaffen.
a) Der Bundesrat ist aber der Auffassung, dass die Blaue Karte EU auch für
Berufe, die nicht zwingend einen Hochschulabschluss voraussetzen, ein attraktives
Instrument ist, um die Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften
zu fördern und so einem erhöhten Fachkräftebedarf auch in diesem Sektor
zu begegnen.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auf,
zeitnah eine Rechtsverordnung im Sinne des neu eingefügten § 19a Absatz
1 Nummer 1 Buchstabe b in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 2 AufenthG-
E zu erarbeiten und dem Normsetzungsverfahren zuzuführen. Durch
§ 19a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b in Verbindung mit Absatz 2 Nummer
2 AufenthG-E wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
ermächtigt, durch Rechtsverordnung Berufe zu bestimmen, in denen durch
mindestens fünfjährige Berufserfahrung eine einem höheren beruflichen
Bildungsabschluss vergleichbare Qualifikation nachgewiesen werden kann.
Damit bleibt der Anwendungsbereich der Blauen Karte EU nicht auf Hochschulabsolventen begrenzt.
b) Des Weiteren fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, Möglichkeiten
zu schaffen, die Fachkräften aus Drittstaaten auch ohne bestehenden
Arbeitsvertrag ermöglichen, mit dem Ziel der Arbeitssuche für einen begrenzten
Zeitraum nach Deutschland einzureisen, sofern ihr Lebensunterhalt
für diese Zeit gesichert ist und eine berechtigte Annahme besteht, dassihre Qualifikation (wie zum Beispiel Abschluss oder Sprachkenntnisse) eine
erfolgreiche Arbeitsaufnahme erwarten lassen.
c) Die Bundesregierung wird gebeten zu prüfen, ob anlässlich der Änderung
des Aufenthaltsgesetzes im Zusammenhang mit der Hochqualifizierten-
Richtlinie nicht auch Erleichterungen für die Aufnahme einer selbständigen
Tätigkeit durch an deutschen Hochschulen Studierende bzw. Absolventen
von deutschen Hochschulen, die Ausländer im Sinne des Aufenthaltsgesetzes
sind, geschaffen werden können.
d) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die finanziellen Auswirkungen
darzulegen, wenn künftig die volle Rente an alle Berechtigten mit gewöhnlichem
Auslandsaufenthalt exportiert würde.
(...)
Quelle: www.bundesrat.de, 13.02.2012